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Irak: Geplante Gesetzesänderung gefährdet junge Mädchen

Legalisierung von Kindesmissbrauch stoppen!

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Frankfurt am Main / Regensburg, 30. August 2024

Das irakische Parlament plant die Herabsetzung des Mindestalters für die Ehe junger Mädchen von 15 auf neun Jahre. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist entsetzt über diesen Entwurf, der eine verschärfte Form des Kindesmissbrauchs darstellt.

Gemeinsam mit weiteren Organisationen appelliert die IGFM an die irakische Regierung, dieses menschenunwürdige Vorhaben sofort zu verwerfen. Im Einzelnen sieht der „Änderungsvorschlag zum Personenstandsgesetzes Nr. 188 von 1959“, so heißt die Vorlage offiziell, eine Herabstufung des gesetzlichen Mindestalters für die Ehe junger Mädchen von 15 auf neun Jahre vor. Während das offizielle Heiratsalter von Mädchen derzeit noch bei 18 Jahren liegt, gibt es bereits richterliche Ausnahmen, bei denen minderjährige Mädchen im Alter von 15 Jahren verheiratet werden dürfen.

Die Untergrabung grundlegender Menschenrechte bedeutet einen Rückschritt für die gesamte irakische Zivilgesellschaft und gefährdet die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte. Ein Blick auf das Nachbarland Iran zeigt, wie die Herabstufung der Volljährigkeit iranischer Jungen und Mädchen im Jahr 1981 den Grundstein für die „Legalisierung“ der Kinderehe legte und die Verheiratung iranischer junger Frauen bis heute legitimiert. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung steht auch der Irak vor einer „Legalisierung“ der Kinderehe, mit der die systematische Unterdrückung und Misshandlung junger Mädchen durch deutlich ältere Männer einhergeht.

Internationale rechtliche Verpflichtungen

Die irakische Regierung hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im Jahr 1994 dazu verpflichtet, die Rechte junger Mädchen zu achten und zu schützen. Der Irak verletzt systematisch die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes und verfehlt insbesondere die Pflicht eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen, die dort im Art. 3 Satz 2 festgeschrieben sind. Der Schutz junger Mädchen ist durch die Herabstufung des gesetzlichen Mindestalters für die Ehe massiv bedroht, die Kinderehe greift in die freie geistige und schulische, sowie die körperliche Entwicklung des Kindes ein (Art. 6 Satz 2 UN-KRK).

Zu den schwerwiegendsten Folgen der Kinderheirat zählen Entwicklungsstörungen, frühe Schwangerschaften und Depressionen. Betroffene Mädchen haben nach der Hochzeit oft keinen Zugang mehr zu Bildungsmöglichkeiten und sind häufiger Gewalt ausgesetzt. Mit der „Legalisierung“ einer Heirat ab neun Jahren würde sexueller Gewalt gegen junge Mädchen, die noch Kinder sind, im Irak gesetzlich legitimiert. Seit langem drängen radikal-religiöse Gruppen, insbesondere schiitische Geistliche und Parteien, darauf, das Personenstandsgesetz stärker an islamische Scharia-Prinzipien anzupassen. Das dürfte die religiösen Spannungen im Irak insgesamt erhöhen. Leidtragende werden die kleinsten Gruppen sein – die Jesiden und vor allem die Christen, deren religiösen Regeln die Kinderehe kategorisch ausschließen.

Text: IGFM

(sig)



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