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Zur Neuigkeit
Gottesdienst mit 300 Pilgern
Bischof bringt Anliegen nach Altötting
Mit 300 Pilgern hat Bischof Dr. Rudolf Voderholzer am Samstag vor Pfingsten in der Basilika St. Anna in Altötting den Abschlussgottesdienst der 192. Regensburger Fußwallfahrt gefeiert. Sie stand, im Zeichen der Pandemie, unter dem Motto „Unterm Schutz und Schirm“. In seiner Predigt hob Bischof Rudolf hervor, dass Maria als Gottesmutter das Wort Gottes angenommen, erhört und zur Wirkung gebracht hat. Die Regensburger Fußwallfahrt sei eine großartige Gemeinschaft im Glauben, die geistliches Zusammenwachsen stiftet und dadurch ein Stück Kirche baut.
An Stelle der normalerweise rund acht- bis neuntausend Pilgerinnen und Pilger aus dem Bistum Regensburg, die üblicherweise am Samstag vor Pfingsten nach 111 Kilometern in Altötting Einzug halten, war Bischof Rudolf zusammen mit dem Pilgerführer Bernhard Meiler von Heiligenstadt aus zum „Herzen Bayerns“, zum oberbayerischen Wallfahrtsort der Gnadenmutter von Altötting, gepilgert. Die gesammelten Anliegen der Pilger trug Bischof Rudolf in dem Anliegenrucksack auf dem Rücken. Der Rucksack war mit rund 2000 Bitten prall gefüllt. Der Bischof bat die Gottesmutter um Fürsprache. Den Anliegenrucksack legte Bischof Rudolf unter dem Beifall der mitfeiernden Gottesdienstbesucher vor den Altarstufen in der Basilika St. Anna ab und brachte ihn nach dem Gottesdienst zur Schwarzen Madonna von Altötting in die Gnadenkapelle. Dabei wurde er vom geistlichen Beirat Pfarrer Hannes Lorenz und Pilgerführer Bernhard Meiler begleitet. Anders als im Vorjahr wurde in diesem zweiten Jahr der Pandemie mit 300 zugelassenen Gläubigen, die auf einen entsprechenden Abstand achteten und eine FFP-2-Maske trugen, ein feierlicher Dank- und Abschlussgottesdienst am traditionellen Ort in der Basilika gefeiert. In einem Statement sagte Pilgerführer Bernhard Meiler, dass zunächst geplant war, die 192. Regensburger Fußwallfahrt mit einem Personenkreis von 50 Personen durchzuführen. Da aber drei Bezirksregierungen zu beteiligen waren, war es auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, hierfür eine behördliche Genehmigung zu erlangen.






