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„Erleichterung des Ehrenamts“ - KDFB Bayern begrüßt neues Gesetz

Wichtiger Schritt zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements

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München, 1. Juli 2024

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) Landesverband Bayern begrüßt die jüngsten Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 25. Juni 2024. Das „Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamts“ und die „Gesetzesinitiative zu Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder“ sind wichtige Schritte zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements.

Als größter Frauenverband in Bayern betont der KDFB die zentrale Rolle des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Besonders im ländlichen Raum ist das ehrenamtliche Engagement von Vereinen und Verbänden unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen“, erklärt die Landesvorsitzende Birgit Kainz.

Der KDFB sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf. Bei der Landesdelegiertenversammlung am 15. Juni 2024 in München forderte der KDFB zusätzliche Maßnahmen:

  1. Berücksichtigung von Ehrenamtszeiten in der Rentenversicherung für Führungskräfte
  2. Bildungsfreistellungen für fachliche Weiterbildungen im Ehrenamt

Seit 2017 setzt sich der KDFB im „Bündnis Bildungszeit" für ein einheitliches Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung ein. „Nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch das Ehrenamt profitiert von gut qualifizierten Aktiven", betont die Landesvorsitzende. Der KDFB Landesverband Bayern appelliert an die Politik, das Ehrenamt weiter zu stärken und attraktiv zu gestalten, um den dringend benötigten Nachwuchs zu gewinnen und diese wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens langfristig zu sichern.

Text: Katholischer Deutscher Frauenbund Landesverband Bayern e.V.

(bw)



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