Betende Hände, Bibel, einfallendes Licht

Gebetstag für Betroffene sexuellen Missbrauchs

Wertschätzung, Vergebung, Heilung


Regensburg, 18. November 2025

Papst Franziskus hat zu Lebzeiten angeregt, jährlich einen Gebetstag für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu begehen. Dieser wird seit 2018 in Deutschland begangen, und zwar rund um den 18. November, den „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hilft und unterstützt bei diesem wichtigen kirchlichen Anliegen.

Eine große Auswahl an Materialien zur Gestaltung dieses Gebetstages stellt die DBK bereit. Bereits vorhandene Materialien sollen damit ergänzt werden. Die neuen Angebot bieten Anregungen und Hilfestellungen zum Beispiel für die Gestaltung dieses Tages. Beeindruckend ist dabei die Liste von Bibelstellen, die dieses schmwerzvolle und häufig höchst emontionsbelastete Thema für alle Beteiligten erträglicher machen kann. Sie sind dem Buch „Damit der Boden wieder trägt. Seelsorge nach sexuellem Missbrauch“ von Erika Kerstner, Barbara Haslbleck und Annette Buschmann entnommen, das bereits 2016 erschien. Gleich der erste Themenkomplex wird in bemerkenswerter Offenheit mit „Gewalt aufdecken, Verbrechen und Verbrecher beim Namen nennen“ abgesteckt, zentral ist mit „Die eigene Würde wiedergewinnen“ ein möglicher Weg zur Heilung genannt; der Appell „Hoffnung in hoffnungsloser Zeit bewahren“ beschließt diese bemerkenswerte Rückbindung hin zur Heiligen Schrift.

Die Materialien eignen sich für den sonntäglichen Gemeindegottesdienst, aber auch für Gottesdienstformen wie zum Beispiel eine Gebetsstunde, einen Klage-Weg oder Ähnliches. Es geht der DBK darum, den würdigen Ablauf einem „Gebetstag“ in besonderer Weise entsprechen zu lassen und auch weitere Menschen über den Kreis der sonntäglichen Gottesdienstbesucher hinaus ansprechen. Auch für eine ökumenische Kooperation in diesem Anliegen ist die DBK offen. Bei der Auswahl der Texte rät sie dazu, die Gottesdienstform und die pastorale Situation sowie die übrigen Elemente des Gottesdienstes sorgfältig zu bedenken.

Wörtlich rät die DBK: „Die Thematisierung des Gebetstages im Gottesdienst sollte vorher angekündigt werden. Wenn vor Ort Missbrauchsfälle bekannt geworden sind, ist eine besondere Sensibilität notwendig, unter Umständen sollte das Gespräch mit den Betroffenen gesucht werden. Bei den Überlegungen zur Gestaltung eines Gottesdienstes ist die Beratung in einem Gremium beziehungsweise Kreis sehr angeraten (Pastoralteam, Pfarrgemeinderat, Liturgieausschuss). Wenn mit der Mitfeier von Kindern zu rechnen ist, müsste dies besonders bedacht werden. Bei den Fürbitten können weitere Anliegen mit aktuellem beziehungsweise lokalem Bezug ergänzt werden. Am Schluss eines Gottesdienstes kann die Einladung ausgesprochen werden, an einem bestimmten Ort in der Kirche (etwa vor einem Kreuz) eine Kerze zu entzünden und damit die Solidarität und das Gebet für die Betroffenen ganz persönlich zum Ausdruck zu bringen.“

Der Terminus Betroffene ist durch die DBK bewusst gesetzt, denn anders als ein „Opfer“, das wehrlos ist, kann jemand, der „betroffen“ ist, selbst handeln – gerade und insbesondere auch gegenüber denjenigen, die ihn oder sie möglicherweise misshandelt oder in eine Zwangslage gebracht haben. Die Materialien, die alle Themen von den Möglichkeiten für Betroffene bis zum Umgang der Amtskirche mit Missbrauchsvorwürfen beinhalten, können auf der Webseite der DBK komplett eingesehen und von dort auch heruntergeladen werden.

Text: DBK / sig

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