Fälle sexuellen Missbrauchs im Bistum Regensburg zwischen 1945 und 2010: Ein zusammenfassender Arbeits-Bericht im März 2011.

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Dieser Bericht beschreibt, wie sich das Bistum Regensburg in den vergangenen 12 Monaten mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs auseinandersetzte, die Mitarbeiter des Bistums in den vergangenen 65 Jahren begangen haben sollen.

Als Christen und als Mitmenschen sind wir angesichts jedes einzelnen Falles bestürzt über das Leid, das Kinder und Jugendliche erdulden mussten. Dieses Unrecht bedauern wir zutiefst.
Viele Geschädigte, die ihre Leidensberichte offenlegten, sprechen nur mit Mühe über erlittenes Unrecht: Wie lange der Missbrauch auch immer zurückliegt, die tiefen Wunden können auch heute noch schmerzen.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen sehen wir unsere Verantwortung, uns für Gerechtigkeit und Hilfe einzusetzen, soweit dies mit menschlichen Mitteln möglich ist. Jede geschädigte Person, die sich an das Bistum wendet, soll sicher sein, ernst genommen zu werden und aufmerksame Ansprechpersonen zu finden. Jeder soll die Offenheit antreffen, die nötig ist, um zu klären, zu verstehen und vielleicht auch zu heilen oder zumindest Schmerzen zu lindern.
Im Sinne der aufgezeigten Verantwortung folgt die Arbeit des Bistums Regensburg drei Zielen:

  • Gerechtigkeit und Unterstützung für Geschädigte
  • Bestrafung der Täter durch die Justiz des Staates und des Bistums
  • Prävention.

 

1. Missbrauchsstraftaten: Daten von Verurteilungen

Aus den bisherigen Recherchen ergibt sich:Im Zeitraum zwischen 1945 und 2010 (65 Jahre) begingen zehn Geistliche der Diözese Regensburg sexuelle Straftaten gegen 78 Minderjährige und wurden dafür gerichtlich verurteilt. Allein ein Täter, der vor etwa 20 Jahren verstarb, verschuldete den sexuellen Missbrauch von 36 Jugendlichen. Ein anderer, noch lebender Täter verging sich an 12 Minderjährigen. Er wurde im Anschluss an die strafrechtliche Verurteilung auch kirchenrechtlich belangt und zwangslaisiert.Zwischen 1945 und 2010 waren in der Diözese Regensburg etwa 2.350 Geistliche tätig. (1946 gab es 1.196 Geistliche, seitdem wurden 1.152 geweiht.)

 


2. Umgang mit Betroffenen und Beschuldigten, wenn eine Aufklärung oder ein Verfahren nicht möglich ist

Juristische Überlegungen

Differenziert ist die Frage anzugehen, wie mit einer Beschuldigung umzugehen ist, die juristisch nicht mehr verfolgt werden kann, - etwa weil der Beschuldigte verstorben ist oder die Staatsanwaltschaft die Verjährung der Tat festgestellt hat. Bei staatlicher Verjährung wird in jedem Fall ein kirchenrechtliches Strafverfahren angestrebt, das wesentlich längere Verjährungsfristen kennt und von Verjährung ganz absehen kann. Ist der Beschuldigte verstorben, gibt es keine staatlich wie kirchlich juristische Verfolgung mehr, da nach dem juristischen Grundsatz „Die andere Seite soll gehört werden“ der Beschuldigte nicht mehr befragt werden kann. „Dennoch gehen wir auch hier den Hinweisen mit aller Sorgfalt nach“, versichert Generalvikar Fuchs.

Anonyme Vorwürfe gegen eine namentlich benannte Person können in seltenen Fällen zur internen Vervollständigung eines Bildes dienen, wenn gegen die beschuldigte Person weitere Vorwürfe vorliegen. Sie sind aber juristisch nicht verwertbar.Problematisch ist, wenn sich ein Betroffener nicht mehr an den Namen des Beschuldigten erinnern kann. Hier können aus den Vorwürfen keine Folgen erwachsen, was für das Opfer bitter sein kann.

Umgang mit Beschuldigten im Sinne der Leitlinien 

Wenn staatlich nicht mehr aufgeklärt werden kann, greifen trotzdem die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Das heißt, bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ sexuellen Missbrauchs wird der Beschuldigte während der Zeit der kirchlichen Ermittlungen aus Bereichen genommen, in denen er mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat. Die Unschuldsvermutung bleibt bestehen. Falls sich eine Beschuldigung als unhaltbar herausstellt, ist der ehemals Beschuldigte voll zu rehabilitieren.

Hilfe für mutmaßlich Geschädigte

Genauso wichtig wie die Verfolgung der Beschuldigten – wenn nicht sogar noch wichtiger - sind die hier vorgestellten Hilfen zur Aufarbeitung für mutmaßlich Geschädigte. Die Missbrauchsbeauftragte des Bistums, Frau Dr. Birgit Böhm, kennt dies aus den letzten Monaten:„Wir gehen allen Vorwürfen nach und nehmen die Person, die sich an uns wendet, und ihre Leidensgeschichte an. Jeder Mensch und sein Leidensdruck ist unterschiedlich. Wir versuchen flexibel mit den einzelnen Personen ihren Weg in ihrem Tempo mitzugehen.“

So wollen viele Menschen, die bei Frau Böhm anrufen, zunächst nur ihre Erlebnisse schildern und dokumentiert wissen. Andere Anrufer wenden sich an das Bistum mit konkreten Erwartungen. Dr. Birgit Böhm: „Sie wollen zum Beispiel mit dem Täter sprechen, wenn er noch lebt, oder sein Grab besuchen, falls er verstarb. Andere Anrufer bzw. Anruferinnen bitten um eine bistums-interne Recherche. Hierunter müssen Sie sich vorstellen, dass etwa die Biografie eines mutmaßlichen Täters rekonstruiert und der fragenden Person rückgemeldet wird. Manchmal finden wir auch archivierte Zeitungsartikel oder Fotos, die den Bericht des mutmaßlich Geschädigten unterstützen und den Glauben an die eigene Erinnerung bestärken.
Sicherlich ist dies schwierig und langwierig, aber die Ergebnisse zeigen, dass sich die Mühe lohnt. Ich glaube, dass es mittlerweile schon viele Menschen gibt, denen unsere Arbeit weitergeholfen hat. Sie haben innere Ruhe gewonnen und konnten eine schwere Last los werden.“


3. Aktuelle staatliche oder kirchenrechtliche Ermittlungsverfahren

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem Fall gegen einen Geistlichen des Bistums Regensburg, in einem anderen Fall läuft nach staatlicher Verurteilung ein kirchenrechtliches Verfahren, in einem weiteren Fall ein kirchenrechtliches Verfahren nach staatlicher Verfahrenseinstellung. Um die laufenden Verfahren nicht zu stören, gibt das Bistum Regensburg derzeit keine weiteren Informationen an die Öffentlichkeit.
Grundsätzlich gilt bei jedem strafrechtlich relevanten Vorwurf, dass vorrangig die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ein kirchenrechtliches Folgeverfahren legt die Ermittlungsergebnisse und Urteile der Strafjustiz seinem Urteil zugrunde.
Das kirchliche Strafrecht greift weiter als das staatliche Strafrecht

  • etwa im Hinblick auf die Verjährungsfrist,
  • die Art der Grenzverletzung oder
  • das Alter der geschädigten Person.

Es kann jedoch nur Strafen in Bezug auf den kirchlichen Dienst verhängen.


4. Durchsicht der Personalakten

Die Diözese Regensburg untersuchte in den vergangenen 12 Monaten die Personalakten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Generalvikar Michael Fuchs suchte nach Hinweisen auf strafrechtliche Ermittlungen im Sittlichkeitsbereich, auf Distanzlosigkeiten zu Minderjährigen und auf Vergehen gegen das Sechste Gebot. Sie befasste sich mit 1.460 Akten von Geistlichen, 100 Akten der Ständigen Diakone, 268 Akten der Pastoral- und Gemeindereferenten und –referentinnen, sowie den Akten von 487 Religionslehrern und – lehrerinnen im Kirchendienst.

Im Hinblick auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger fanden sich in den Akten keine neuen Hinweise, die nicht schon juristisch verfolgt worden wären. Die Dokumentation der juristisch verfolgten Fälle ist aber vor allem bei lange zurückliegenden Straftaten nicht immer zufriedenstellend. Generalvikar Michael Fuchs: „Wir mussten jedoch erkennen, dass es in den Akten der ersten Jahrzehnte des Berichtszeitraums Lücken gibt. So mussten wir zum Beispiel fehlende Gerichtsakten anfordern. Durch Nachfragen bei der Justiz und Hinweise von Beteiligten konnten wir inzwischen wichtige Lücken schließen und dadurch Geschädigten bei der Aufarbeitung helfen.“


5. Leistungen in Anerkennung von Leid, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde

Da zurzeit nicht abzusehen ist, wann der Runde Tisch der Bundesregierung eine allgemein gültige Anerkennungsregelung für Opfer sexuellen Missbrauchs verabschieden wird, entschied die Deutsche Bischofskonferenz am 2. März 2011, einen eigenen Weg zu gehen. Anträge können eingereicht werden. Die ersten mutmaßlich Geschädigten haben bereits Anträge auf Leistungen in Anerkennung von Leid an die Missbrauchsbeauftragte geschickt.


6. Prävention

Eine systematische Prävention sexuellen Missbrauchs gehört bereits seit einer Reihe von Jahren zum Profil und Qualitätsmerkmal vieler katholischer Einrichtungen im Bistum Regensburg. Diese guten Erfahrungen werden derzeit gemäß der „Rahmenordnung zur Missbrauchsprävention“ der Deutschen Bischofskonferenz schrittweise auf alle Bereiche im Bistum ausgeweitet, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird.

 

 

Regensburg, den 16. März 2011

Dr.  Birgit  Böhm                           Clemens Neck

Beauftragte   des                            Pressesprecher des Bistums Regensburg
Bistums   Regensburg
zur Klärung von Vorwürfen
sexuellen Missbrauchs



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