Regensburg, 12. April 2024
Auf die Verkündigung des Wortes Gottes aus der Heiligen Schrift und die Predigt folgt an Sonntagen und Hochfesten das Glaubensbekenntnis, das die versammelte Gemeinde gemeinsam singt oder betet.
Dabei sind zwei Fassungen des Glaubensbekenntnisses möglich: Einmal kann das nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis gebetet werden, das auch das „große Glaubensbekenntnis“ genannt wird; ebenfalls kann das apostolische Glaubensbekenntnis gewählt werden. In jedem Fall sollte das „Credo“ im Wortlaut gebetet werden. Credo-Lieder, die die Bekenntnisse des Credos mehr oder weniger frei variieren, dürfen nur „ausnahmsweise“ gesungen werden (Die Feier der Gemeindemesse 66). Im Credo antwortet die Gemeinde auf das gehörte Gotteswort; sie stimmt der Verkündigung zu, antwortet auf sie und ruft sich die wesentlichen Glaubenswahrheiten in Erinnerung, bevor die Eucharistiefeier beginnt.
Zwei Formen des Credo
Diese beiden Formen des Glaubensbekenntnisses haben eine unterschiedliche Entstehungsgeschichte. Der Text des großen Glaubensbekenntnisses geht zurück auf die dogmatischen Festlegungen der Konzilien von Nizäa (325) und von Konstantinopel (381). Erst das Konzil von Chalzedon (451) überliefert den heute bekannten Text dieses Glaubensbekenntnisses. Womöglich bildete ein bereits vorhandener, älterer Text die Grundlage für dieses Credo: ein Glaubensbekenntnis, das in der Gemeinde von Jerusalem für die Taufe verwendet wurde. Die Täuflinge bekannten dort vor der Taufe ihren Glauben an den dreifaltigen Gott, wie das auch heute noch in der Feier der Taufe geschieht, wobei freilich bei Kindertaufen die Eltern und Paten den Glauben bekennen.
Der Ursprung: Die Taufliturgie
Das zweite Glaubensbekenntnis ist jenes Credo, das die Kirche von Rom für die Taufe verwendete. Es heißt das „apostolische“, weil es auf die Apostel zurückgehen soll. Zunächst kannte die römische Kirche das Credo nicht als Teil der Messfeier. Ursprünglich scheint sich dieser Brauch im Osten entwickelt zu haben. Die ersten Jahrhunderte der Kirchengeschichte waren geprägt von dogmatischen Auseinandersetzungen. Die junge Kirche rang auf den Konzilien um die Frage, wie der eine Gott dreifaltig gedacht werden kann. Immer wieder traten Irrlehren auf, die den Sohn und den Heiligen Geist dem Vater unterordnen wollten und die Trinität leugneten. So ist es denkbar, dass im Osten das Glaubensbekenntnis gerade im Zuge dieser Auseinandersetzungen in die Liturgie eingeführt wurde, um sich der eigenen Rechtgläubigkeit zu vergewissern und sie nach Außen zu betonen.
Dieser Brauch kam vom Osten auch in das Frankenreich. Kaiser Karl der Große führte das Glaubensbekenntnis mit päpstlicher Genehmigung in der Messfeier ein. Als Kaiser Heinrich II. 1014 in Rom war, wunderte er sich, warum dort das Credo nicht gebetet wurde – in seiner Heimat war es völlig üblich, in Rom aber unbekannt. Der Kaiser bewegte Papst Benedikt VIII. dazu, für die ganze Kirche verbindlich das Glaubensbekenntnis in der Messfeier einzuführen. Allerdings ist das Credo nicht für jede Messfeier vorgesehen, sondern nur an Sonntagen und Hochfesten.
Glaube in Gemeinschaft
Das Credo bietet für uns die Gelegenheit, uns des Glaubens, der uns verbindet, zu versichern. Wir sind zusammengerufen im Namen des dreifaltigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Das Credo benennt diesen Glauben in einer knappen Form. Auch das etwas ausführlichere „große“ Glaubensbekenntnis fasst den Kern unseres Glaubens knapp zusammen. Jeder spricht das Credo für sich, „ich glaube“, aber in Gemeinschaft mit allen anderen Gläubigen. Unser Glaube steht in Gemeinschaft. Zugleich erinnert das Credo an die Taufe, aus dessen Liturgie es entstammt; es erinnert uns daran, durch die Gnade Gottes zum Glauben gekommen und in die Kirche gerufen worden zu sein.
Text: Benedikt Bögle
(SCC)