Suche
Kategorien
Seiten
Nachrichten
Bilder
Videos
{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Seite{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Neuigkeit
Einreiseverbote für Christen in der Türkei
Verdeckte Verfolgung
Straßburg / Regensburg, 11. Februar 2026
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 20 Beschwerden von Christen angenommen, denen die Einreise in die Türkei verweigert wurde. Laut den Klägern stufen die türkischen Behörden sie systematisch und ohne strafrechtliche Grundlage als Sicherheitsrisiko ein, um sie des Landes zu verweisen.
Bei dem in Straßburg ansässigen Gerichtshof wurden die Fälle offiziell zur Prüfung angenommen und an die türkische Regierung weitergeleitet. Hintergrund der Verfahren ist die Praxis der türkischen Behörden, ausländische Christen mit internen Sicherheitscodes wie „N-82“ oder „G-87“ zu kennzeichnen. Durch diese Kennzeichnung werden die Betroffenen formell als „Bedrohung“ für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eingestuft. Eine solche Einstufung findet üblicherweise nur im Kontext der Terrorismusbekämpfung Anwendung. Sie führt dazu, dass langjährig im Land lebende Christen nach Auslandsreisen an der Wiedereinreise gehindert werden oder ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren. Eine strafrechtliche Anklage oder Verurteilung liegt in den dokumentierten Fällen nicht vor. Den Betroffenen wird oft keine Begründung für die Maßnahme mitgeteilt.
„Friedlicher Gottesdienst und die Teilnahme am kirchlichen Leben stellen keine Gefahr für die nationale Sicherheit dar“, erklärte Lidia Rider, Rechtsreferentin bei ADF International. „Dennoch wurden ausländische Christen in der Türkei – Pastoren, Lehrer, Mitarbeiter von Missionswerken und Missionare – aufgrund nicht offengelegter Akten als Sicherheitsrisiko eingestuft und ausgewiesen.“ Für das Jahr 2024 sind 132 Personen verzeichnet, denen willkürlich ein Einreiseverbot auferlegt wurde. Die Gesamtzahl der Betroffenen beläuft sich auf 303.
Zu den dokumentierten Fällen zählen unter anderem das Ehepaar Dave und Pam Wilson, die seit 1988 in der Türkei lebten, sowie der Geistliche David Byle, der nach 19 Jahren das Land verlassen musste. Auch das britische Ehepaar Rachel und Mario Zalma (Namen aus Sicherheitsgründen geändert), das eine Kirchengemeinde in Istanbul unterstützte, ist betroffen. Kelsey Zorzi, Direktorin für globale Religionsfreiheit bei ADF International, hält fest: „Es handelt sich hierbei nicht um vereinzelte Fehler oder einmalige Entscheidungen“, so Zorzi.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun die Prüfung der Fälle übernommen. Dadurch, so Zorzi, erkenne der Gerichtshof an, dass die Fälle „möglicherweise ein Muster der Diskriminierung von Christen in der Türkei offenbaren“. Diese Verschärfungen folgen auf den Besuch von Papst Leo XIV. Ende November 2025 in der Türkei. Im Zentrum der Reise standen damals friedenspolitische Gespräche zum Nahen Osten und zur Ukraine sowie das Gedenken an das 1.700-jährige Jubiläum des Konzils von Nizäa. Leo XIV. hatte bei einer Messe in der Volkswagen Arena und einem Besuch der Blauen Moschee den interreligiösen Dialog betont.
Text: CNA Deutsch
(sig)




