Diözesane Anweisungen für die Liturgie (Stand: 29.05.2020)
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
entgegen unserer Erwartungen sind wegen der Vorgänge in einer Baptistengemeinde in Frankfurt – trotz einiger Lockerungen in anderen Bereichen – von der Bayerischen Staatsregierung keine Erleichterungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während eines Gottesdienstes beschlossen worden. Dennoch können bereits jetzt die allgemeinen Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Tragepflicht auch für die Gottesdienste geltend gemacht werden. Dies bedeutet folgende Änderungen der Diözesanen Anweisungen für die Liturgie, zuletzt geändert am 13. Mai 2020:
- In Punkt 1.3., Satz 1 lautet der Text in der zweiten Klammer: „(mit Ausnahme der Liturgen, die gerade einen Text vortragen; der Gläubigen beim Empfang der Kommunion; der Kinder bis zum sechsten Geburtstag; der Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist)“
Durch dasselbe Ministerum wird mit Schreiben vom 13.05.2020 an die Kreisverwaltungsbehörden das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während eines Gottesdienstes im Freien (z.B. Beerdigungen) empfohlen.
- Punkt 1.6. der Diözesanen Anweisungen wird daher ergänzt: „Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.“
Außerdem sind ab sofort Taufen mehrerer Kinder, Präsenzveranstaltungen der Erwachsenenbildung, Gremiensitzungen (PGR, KV) und Sakramentenvorbereitungen erlaubt – immer unter Wahrung der Regeln des Infektionsschutzes.
- In Punkt 5.1. „Taufe“; wird der erste Satz ersetzt: „Unbeschadet der Möglichkeit der Nottaufe ist die Taufe eines einzelnen Täuflings oder mehrere Täuflinge möglich“
- Punkt 5.2. Erstkommunion und Beichte lautet nun: „
Da bis 31.August 2020 keine Großveranstaltungen möglich sind, ist eine Erstkommunion in feierlicher Form, v.a. im Hinblick auf die anschließende weltliche Feier kaum ratsam. Inzwischen hat die Bayerische Staatsregierung aber eine Vorbereitung „von Kindern auf die Erstkommunion als Teil kirchlicher Bildungsarbeit in kleinen Gruppen wieder möglich“ gemacht. Deswegen kann die Erstkommunion unter Beachtung der in dieser Anweisung genannten Bedingungen für Gottesdienste in einfacher Form gefeiert werden, z.B. in kleineren Gruppen auf mehrere Sonntage verteilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Erstkommunionkinder vorbereitet sind (Hilfen zur Vorbereitung bspw. auch unter seelsorge-regensburg.de/materialien/) und die Erstbeichte erfolgt ist.“
- Punkt 6.4. Begräbnis wird um den Satz
„Bei Sammelrequien wird empfohlen, kein Messstipendium anzunehmen“ ergänzt.- Bei den „Praktischen Hinweisen“ der Diözesanen Anweisungen lautet nun der zweite Spiegelstrich: „Gremiensitzungen (Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung) und Sakramentenvorbereitungen sind als Präsenzsitzung unter Beachtung der bekannten Infektionsschutzregeln erlaubt.“ Der zweite Satz im dritten Spiegelstrich entfällt.
- Bei den „Praktischen Hinweisen“ der Diözesanen Anweisungen wird außerdem ergänzt: „Wer über die vorgesehenen Größen bei Gottesdiensten im Freien und Veranstaltungen hinausgehen möchte, hat die Möglichkeit und die Pflicht, dies beim zuständigen Gesundheitsamt unter Vorlage eines speziellen dafür erarbeiteten Infektionsschutzkonzepts zu beantragen.“
Auf Grund von Nachfragen möchte ich darauf hinweisen, dass bei Falschangaben von Gläubigen zum Hausstand nicht der Pfarrer/Pfarradministrator verantwortlich ist, der sich auf die Angaben der Gläubigen verlassen darf.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen allen danken für das geduldige Mitgehen auf diesem herausfordernden Weg. Möglicherweise erleichtern die aktuellen Änderungen das Werben und die Einladung weiterer Gläubiger zum Besuch der Gottesdienste und zum Empfang der Sakramente, wozu ich Sie ausdrücklich ermutigen möchte.
Viele machen in diesen Sommermonaten einen „Urlaub dahoam“. Vielleicht können Sie sich dazu Gedanken machen, wie wir unsere Kirchen für die Daheim-Urlauber noch bewusster öffnen und bewerben können mit Führungen, Gebetsangeboten, Rücksprachen mit Tourismus-Büros, usw.. Die Hauptabteilung Seelsorge wird demnächst auch einige Ideen weitergeben und freut sich ihrerseits über Anregungen.
Anhängend der derzeit gültige komplette Text der Anweisung mit den Änderungen (rot markiert).
Mit freundlichen Grüßen für ein gesegnetes Pfingstfest
Michael Fuchs
Generalvikar
Die dritte Änderung der diözesanen Anweisungen für die Liturgie können Sie <link file:35773 _top download anweisungen für die>hier als PDF-Dokument herunterladen.