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Die unbekannten Heiligen

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„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Mit diesen Worten schreibt das Grundgesetz in Artikel 4 Absatz 1 die Religionsfreiheit fest. Dieses Recht steht allen Menschen zu. Es stellt sicher, dass in Deutschland alle frei ihren Glauben leben und danach handeln können – ganz egal, welcher Religion sie angehören. Der Staat selbst versteht sich als weltanschaulich neutral: Er verschließt die Augen nicht vor den Religionen, mischt sich aber auch nicht in ihre Angelegenheiten ein; er bevorzugt nicht einzelne Religionen und diskriminiert nicht andere.

 

Kirche darf Märtyrer nicht vergessen

Diese Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Durch die Geschichte hindurch wurden Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt. An der Schwelle zum dritten Jahrtausend stellte der heilige Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Tertio millenio adveniente“ fest: „In unserem Jahrhundert sind die Märtyrer zurückgekehrt, häufig unbekannt, gleichsam »unbekannte Soldaten« der großen Sache Gottes. Soweit als möglich dürfen ihre Zeugnisse in der Kirche nicht verloren gehen.“ (TMA 37)

 

Verfolgung im Kommunismus

Gerade in Diktaturen hatten Christen zu leiden – so auch im Kommunismus. Die kommunistischen Staaten verstanden sich als dezidiert atheistische Staaten. Den Einfluss der Religion auf die Menschen fürchteten sie und sie versuchten, ihn möglichst zu vernichten. Unter dieser Agenda hatten zahlreiche Priester und Ordensleute, aber auch Laien zu leiden. In Albanien etwa war ab 1967 jegliche religiöse Aktivität verboten. Christen wurden verhaftet, Kirchen und Gotteshäuser anderer Religionen wurden zerstört. Auch in Russland folgte auf die Trennung von Kirche und Staat die Verfolgung der verschiedenen Konfessionen – Bischöfe, Priester und Weltchristen ließen ihr Leben für den Glauben an Jesus Christus.

 

Ein verfolgter Kardinal

Zu den verfolgten Christen in Albanien gehörte auch Ernest Simoni. Im Geheimen studierte er Theologie, heimlich empfing er die Priesterweihe. 18 Jahre lang hielt ihn der Staat gefangen, zweimal wurde er zum Tode verurteilt, die Strafe wurde aber nicht ausgeführt. Nach seiner Freilassung war Simoni gezwungen, in der Kanalisation zu arbeiten. Immer noch nicht ließ er sich davon abhalten, als Priester zu wirken. 2016 wurde Ernest Simoni von Papst Franziskus zum Kardinal ernannt.

In seinem Heimatland wurden 2016 achtunddreißig Märtyrer seliggesprochen. Sie wurden verhaftet und starben entweder an den Folgen ihrer Folter oder wurden erschossen. Sie fürchteten sich nicht vor der Verfolgung und ließen sich in ihrem Glauben nicht bremsen.

Dabei ist dieses Kapitel nicht Geschichte: Auch heute noch werden Christen verfolgt. Das muss sich nicht immer in gewaltsamer Verfolgung oder gar Hinrichtungen ausdrücken – das in Deutschland garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit allerdings bleibt in vielen Ländern ein Traum.

Darum wussten auch schon die Konzilsväter auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil. In der Erklärung „Dignitatis Humanae“ (DH) geht es um die Religionsfreiheit. Die Konzilsväter stellen fest, dass es sich dabei um ein Recht handelt, das allen Menschen ganz unabhängig von ihrer Religion zusteht: „Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat.“ (DH 1) Wer einem Menschen dieses Recht verweigert, begeht Unrecht und verkennt die Aufgabe des Staates: Während der Staat sich auf zeitliche Dinge beschränkt, ordnet die Religion den Menschen auf Gott und damit auf die Ewigkeit hin.

 

Zeugen des Glaubens

So muss auch Papst Franziskus in seinem Schreiben „Gaudete et exsulate“ (GE) feststellen: „Die Verfolgungen sind keine Realität der Vergangenheit; auch heute erleiden wir sie, sei es auf blutige Weise, wie viele Märtyrer unserer Zeit, oder auf subtilere Weise durch Verleumdungen und Unwahrheiten.“ (GE 94) Dabei sind die Märtyrer Zeugen des Glaubens, nichts anderes bedeutet ihr Titel ins Deutsche übertragen. Sie leben in Unerschrockenheit ihren Glauben an Jesus Christus – und sei es mit Lebensgefahren verbunden.



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