Die Bischöfe von Regensburg und Eichstätt begrüßen Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

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Die beiden Bischöfe Rudolf Voderholzer und Gregor M. Hanke OSB nehmen  im Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht  mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner jüngsten Entscheidung vom  Donnerstag, 20. November, noch einmal die Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes herausgehoben und die in der Grundordnung der katholischen Kirche festgelegten Loyalitätsverpflichtungen bestätigt hat.

Das Erzbistum Köln hatte in einem arbeitsrechtlichen Fall beim Bundesverfassungsgericht Revision gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eingelegt. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde nun zurückgewiesen, weil diese der Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes nicht gerecht werde.

Die beiden Bischöfe sprechen sich dafür aus, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genau zu analysieren und nach der weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in den zuständigen Gremien zu überlegen, in welcher Form eine Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechtes angemessen und erforderlich ist. Nach wie vor solle die Kirche aber im Verkündigungsbereich bei verantwortungsvollen Aufgaben in ihrem Dienst entsprechende persönliche Voraussetzungen erwarten und einfordern. 



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