Fulda, 11. März 2024
Eine Richterin des Obersten Gerichtshofs hat einen Antrag der römisch-katholischen Erzdiözese von Montreal auf eine Ausnahmeregelung zu einem Quebecer Gesetz abgelehnt, das alle Palliativeinrichtungen in der Provinz verpflichtet, Tötung auf Verlangen anzubieten. Die Deutsche Palliativstiftung zeigt sich besorgt.
Am 1. März fiel die Entscheidung, dass das Recht der Quebecer, sich für eine Tötung zu entscheiden, schwerer wiegt als das Grundrecht auf Religionsfreiheit. „Wenn es um das Recht geht, medizinische Versorgung zu wählen und Zugang zu medizinischer Sterbehilfe zu erhalten, ist das öffentliche Interesse von grundlegender Bedeutung“, so die Richterin Piché in ihrem Urteil.
Erzbischof Christian Lépine betonte vor dem Gericht, dass die Unterstützung des Zugangs zu kostenloser, qualitativ hochwertiger Palliativmedizin für ihn und die Erzdiözese eine Möglichkeit sei, ihren Glauben in die Praxis umzusetzen, aber nicht, wenn das Zentrum gezwungen werde, Tötung auf Verlangen anzubieten.
Entwicklung im Ausland muss beobachtet werden
Die Deutsche Palliativstiftung weist darauf hin, dass wir die Entwicklung im Ausland beachten sollten. „Hier sehen wir, was wir in Deutschland zu erwarten haben, wenn auch wir beginnen, Regeln zur Suizidhilfe zu schaffen!“, ist der Stiftungsrat und Sozialrichter Prof. Carsten Schütz besorgt, und Vorstandsvorsitzender und Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte fügt hinzu: „Das sozialverträgliche Frühableben war einmal das vielgeschmähte Unwort des Jahres. Nach und nach wird es grausamer Alltag.“
Text: Dr. Thomas Sitte/Deutsche Palliativstiftung
(kw)