News Bild Der vorgeburtliche, nichtinvasive Test – „PraenaTest“

Der vorgeburtliche, nichtinvasive Test – „PraenaTest“

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Im Jahr 2012 brachte die Konstanzer Firma LifeCodexx den „PraenaTest“ auf den Markt, den ersten vorgeburtlichen, nichtinvasiven Test in Deutschland.
Dieser Test galt bisher als individuelle Gesundheitsleistung und musste privat finanziert werden.
Im April 2019 fand deshalb im Bundestag eine „Orientierungsdebatte“ statt, in der über die Aufnahme solcher nichtinvasiver Tests in den Leistungskatalog der Krankenkassen diskutiert wurde.

 

Hintergrund der Debatte:

Bei Risikoschwangerschaften wird die Fruchtwasseruntersuchung von den Krankenkassen bezahlt. Deshalb wurde die Debatte angestoßen, auch den nichtinvasiven Bluttest, der als weniger riskant gilt, als Kassenleistung anzuerkennen.
Es klingt zunächst logisch, zusätzlich zu einer riskanten Untersuchung auch eine weniger riskante in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen.

 

Der nichtinvasive, pränatale Test = NIPT:

Schon in den ersten Wochen der Schwangerschaft kann man im Blut einer Schwangeren kleine Bestandteile des Erbgutes ihres Kindes nachweisen. Diese Teile des Erbgutes reichen aus, um das vollständige Genom des Kindes zu bestimmen und zu untersuchen.
Ein gängiges Ziel dieser Untersuchungen ist, herauszufinden, ob das Kind eine Trisomie hat.
Die Untersuchung gilt als risikoarm, da lediglich der Schwangeren Blut abgenommen werden muss, welches dann analysiert wird. Man kommt nicht in direkten Kontakt mit der Gebärmutter, dem Fruchtwasser oder sogar dem Kind.

 

Die Amniozentese = Fruchtwasseruntersuchung:

Mit einer Kanüle sticht der Arzt direkt in die Fruchtblase und entnimmt Fruchtwasser, in dem sich Zellen des ungeborenen Kindes nachweisen lassen, die dann analysiert und untersucht werden.
Kritik:
1. Diese Untersuchung kann zu Verletzungen des ungeborenen Babys, welches sich bewegt, führen.

2. Diese Untersuchung kann zu Verletzungen der Fruchtblase und Verlust des Fruchtwassers führen.

3. Diese Untersuchung kann zu Verletzungen der Gebärmutter und Infektionen führen.

4. Diese Untersuchung erhöht das Risiko für eine Fehlgeburt.

 

Was passiert nach der Diagnose?

- Sollte der NIPT zu dem Ergebnis „Down-Syndrom“ führen, wird trotzdem noch eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt, um die Diagnose zu sichern.

- Es gibt keinen therapeutischen Nutzen – die Diagnose bleibt bestehen.

- Obwohl es bei beiden Tests auch zu Fehldiagnosen kommen kann, führt der Verdacht auf „Down-Syndrom“ in über 90% zu einer Abtreibung.


Die Frage ist nur: Gibt es einen Test, der „weniger riskant“ ist?
Bei beiden Untersuchungen wird ermittelt, ob chromosomale Anomalien vorliegen. Man fahndet also bewusst nach Trisomien, z.B. dem Down-Syndrom. Trisomien sind aber nicht behandelbar. Entweder es liegt eine chromosomale Abweichung vor – oder nicht.

Die Antwort ist: Bei der Durchführung der Untersuchung gibt es tatsächlich ein „weniger riskant“.
Aber für das Kind bleibt bei beiden Tests ein tödliches Risiko bestehen!

 

Wissenswert:

- Laut Artikel 3 unseres Grundgesetzes darf niemand diskriminiert werden – auch nicht aufgrund einer Behinderung.

- Die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung.

- Die eugenische Indikation – Abtreibung aufgrund der Behinderung des Kindes – gibt es in Deutschland nicht mehr.

- Trotzdem werden schätzungsweise 90% aller Kinder, bei denen die Diagnose „Down-Syndrom“ gestellt wird, abgetrieben.

- Es findet eine vorgeburtliche Selektion statt.

- Man sollte hinterfragen, warum die Fruchtwasseruntersuchung als Kassenleistung zugelassen ist und nicht fordern, einen weiteren Test ohne therapeutischen Nutzen zuzulassen.

- Den vorgeburtlichen, nichtinvasiven Bluttest als Kassenleistung zuzulassen, bedeutet, den Test von der Gesellschaft finanzieren zu lassen.

- Damit wird leider der Eindruck vermittelt, Menschen mit Trisomien seien in unserer Gesellschaft nicht willkommen.

 

Jeder Mensch ist gleichberechtigt, egal, ob geboren oder ungeboren, ob mit oder ohne Behinderung.

Es ist schlimm genug, dass Untersuchungsmethoden entwickelt wurden, die eine vorgeburtliche Selektion aufgrund von gesundheitlichen Faktoren ermöglichen. Eine Kassenzulassung bedeutet die Mitfinanzierung und damit die Beteiligung der gesamten Gesellschaft an der Aussonderung von Menschen mit Behinderung. Aber kein Mensch hat das Recht, über den Lebenswert eines anderen Menschen zu bestimmen.
Wünschenswert ist, diese Diagnosen damit zu verbinden, frühestmögliche Hilfestellungen für betroffene Familien zu schaffen. Menschenunwürdig ist es, diese Diagnosen zur Selektion von ungeborenen Menschen zu verwenden.

 

Autor: Angelika Doose



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