Vatikanstadt/Regensburg, 10. Januar 2025
Am Fest der Heiligen Familie, 29. Dezember 2024, eröffnete Bischof Dr. Rudolf Voderholzer feierlich das Heilige Jahr 2025 für das Bistum Regensburg. Bereits am Heiligabend hatte Papst Franziskus die Heilige Pforte am Petersdom geöffnet und damit das Heilige Jahr, das nur alle 25 Jahre ausgerufen wird, für die katholische Welt offiziell eröffnet. Es steht unter dem Leitsatz „Pilger der Hoffnung“. Der Vatikan hat dazu ein Dekret veröffentlicht, das die verschiedenen Möglichkeiten beschreibt, wie Gläubige einen vollkommenen Ablass erlangen können. Hier sind einige der vielen Möglichkeiten.
Doch zunächst: Was ist ein vollkommener Ablass? Der vollkommene Ablass ist eine Gnade, die von der Kirche aufgrund der Verdienste Jesu gewährt wird, um die zeitliche Strafe für die Sünde aufzuheben. Der Ablass bezieht sich auf bereits vergebene Sünden. Ein vollkommener Ablass reinigt die Seele so, als ob die Person gerade getauft worden wäre. Wie also können wir einen vollkommenene Ablass im Heiligen Jahr erlangen?
Wallfahrt nach Rom
Gläubige, die im Jubiläumsjahr 2025 nach Rom pilgern, können diesen erlangen, wenn sie mindestens eine der vier großen päpstlichen Basiliken besuchen: den Petersdom, die Lateranbasilika, Santa Maria Maggiore oder St. Paul vor den Mauern. Außerdem kann man einen Ablass erhalten, wenn man in mehreren anderen Kirchen Roms betet:
- Basilika vom Heiligen Kreuz in Jerusalem
- Basilika Sankt Laurentius außerhalb der Stadtmauern
- Basilika St. Sebastian
- Wallfahrtskirche der Göttlichen Liebe (Divino Amore)
- Heilig-Geist-Kirche in Sassia
- Kirche des Heiligen Paulus in Tre Fontane (Ort des Martyriums des heiligen Paulus)
- Die römischen Katakomben
Die Apostolische Pönitentiarie (einer der drei obersten Gerichtshöfe der katholischen Kirche, zuständig für Absolutionen, Dispense, Gnadenerweise) gewährt auch einen vollkommenen Ablass für Wallfahrten zu Kirchen in Rom, die mit großen weiblichen Heiligen verbunden sind:
- Basilika Santa Maria Sopra Minerva (Grab der hl. Katharina von Siena)
- Santa Brigida am Campo de' Fiori (Heilige Brigida von Schweden)
- Santa Maria della Vittoria (Heilige Theresia von Avila)
- Trinità dei Monti (Heilige Therese von Liseux)
- Basilika St. Cäcilia in Trastevere (Heilige Cäcilia)
- Basilika Sant'Augustino in Campo Marzio (Hl. Monica)
Werke der Barmherzigkeit verrichten
Das Jubiläumsjahr ist eine Zeit, in der die Menschen besonders ermutigt werden, Werke der Barmherzigkeit zu vollbringen. Beispiele können sein: der Besuch von Gefangenen, die Betreuung einsamer alter Menschen, Hilfe für Kranke oder Behinderte und die Unterstützung Bedürftiger. Ablässe für Werke der Barmherzigkeit können laut Dekret während des gesamten Jubiläumsjahres mehrmals, auch täglich, empfangen werden. Wird der Ablass für einen Verstorbenen gewährt, können an einem Tag zwei vollkommene Ablässe erlangt werden.
Verzicht und Fasten
Einen vollkommenen Ablass kann man auch durch Ehrenamt und Taten der Buße erlangen. Der Vatikan zählt einige Möglichkeiten auf:
- Verzicht auf Ablenkungen wie soziale Medien oder Fernsehen für mindestens einen Tag pro Woche
- Echtes Fasten
- Eine angemessene Geldsumme für die Armen spenden
- Unterstützung religiöser oder sozialer Werke, insbesondere zur Verteidigung des Lebens
- Unterstützung alter Menschen, Armer, Jugendlicher in Schwierigkeiten und verlassener Kinder sowie anderen Schutzbedürftigen
- Ehrenamtliches Engagement im Dienst der Gemeinschaft
Auf zum Dom: Die eigene Kathedrale besuchen
Gläubige können auch einen vollkommenen Ablass erlangen, indem sie eine Wallfahrt zu ihrem Dom oder zu einer anderen Kirche oder einem Heiligtum unternehmen, das vom örtlichen Bischof ausgewählt wird. Das vatikanische Dekret besagt außerdem, dass es möglich sei, in frommer Gesinnung an Volksmissionen, geistlichen Übungen oder Bildungsaktivitäten über die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilzunehmen.
Gebet im Heiligen Land
Natürlich steht auch Jerusalem, ein Zentrum der Christenheit, auf der Liste der besonderen Gebetsorte. Zusätzlich zu den bereits genannten Kirchen wurden weitere heilige Stätten auf der ganzen Welt als Wallfahrtsorte bestimmt, im Heiligen Land vor allem:
- Basilika vom Heiligen Grab in Jerusalem
- Geburtskirche in Bethlehem
- Verkündigungsbasilika in Nazareth
Weiter heißt es in dem Dekret: Jede kleinere Basilika, Kathedrale, jedes Marienheiligtum, jede bedeutende Stiftskirche oder ein Heiligtum, das der Diözesanbischof bestimmt, sind gute Orte des Gebets. Bischofskonferenzen können auch nationale oder internationale Heiligtümer als heilige Stätten für einen Jubiläumsablass bestimmen.
Notwendige Voraussetzungen
Um einen der oben genannten vollkommenen Ablässe zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Lossprechung von allen Sünden, einschließlich der lässlichen Sünden.
- Sakramentale Beichte, heilige Kommunion und Gebet für die Gebetsanliegen des Papstes. Diese drei Bedingungen können einige Tage vor oder nach der Verrichtung der Werke erfüllt werden, um den Ablass zu erlangen, aber es ist angebracht, dass die Kommunion und das Gebet am selben Tag stattfinden, an dem das Werk vollbracht wird.
Eine einzige sakramentale Beichte genügt, um mehrere vollkommene Ablässe zu erlangen, aber häufige sakramentale Beichten werden empfohlen, um die Gnade einer tieferen Bekehrung und Reinheit des Herzens zu erlangen. Für jeden erbetenen vollkommenen Ablass ist jedoch eine eigene heilige Kommunion und ein eigenes Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters erforderlich. Das Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters bleibt dem Einzelnen überlassen, aber ein Vaterunser und ein Ave Maria – Gegrüßet seist Du, Maria – werden empfohlen.
Das Heilige Jahr
Die Einrichtung eines Heiligen Jahres geht auf Papst Bonifaz VIII. (1294-1303) zurück, als er für das Jahr 1300 ein besonderes, zunächst nur für die Römer gedachtes Pilgerjahr ausrief. In der Einberufungsbulle, die den Beginn auf den 22. Februar 1300 datiert, wurden laut Deutscher Bischofskonferenz noch nicht die Begriffe Heiliges Jahr bzw. Jubeljahr verwendet. Seit 1500 wurde der Jubiläumsablass auf die ganze Welt ausgedehnt. Der Rhythmus der Heiligen Jahre war von Beginn an Schwankungen unterworfen. Bonifaz VIII. legte ihn auf alle 100 Jahre fest, schon bald folgten Änderungen auf einen Abstand von 50 und 33 Jahren. Papst Paul II. legte 1470 endgültig den Rhythmus auf 25 Jahre fest. Das letzte, 26. Heilige Jahr wurde im Jahr 2000 gefeiert.
Text: Übersetzt und redigiert aus dem Original von Courtney Mares von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch
(SSC)