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Das geschieht mit den Kirchensteuermitteln

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Regensburg, 8.2.2023


Was passiert mit der Kirchensteuer? Wer muss Kirchensteuer bezahlen? Wie viel Geld kommt zusammen? Welchen Wert haben die Ressourcen des Bistums? Aber vor allem: Welchen Menschen und welchen Anliegen dienen die Mittel?

 

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

In Bayern und Baden-Württemberg bezahlen Katholiken acht Prozent ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer. In den anderen Bundesländern beträgt der Kirchensteuersatz neun Prozent. In der Diözese Regensburg kommen so 316.146.907,58 Euro zusammen (2021; erhaltene Kirchensteuern). Wer keine Einkommensteuer bezahlt, bezahlt auch keine Kirchensteuer. In der Diözese Regensburg bezahlt deshalb geschätzt jeder dritte Katholik Kirchensteuer. Dabei ist zu beachten, dass die entrichtete Kirchensteuer in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden kann. Für geringfügig Beschäftigte gilt eine Sonderregelung. Für sie werden zwei Prozent ihres Einkommens als Einkommensteuer abgeführt. Darin ist die Kirchensteuer schon enthalten.

 

Warum gibt es Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer in Deutschland erklärt sich aus der Geschichte. 1803 und in den Folgejahren enteigneten die deutschen Staaten die Kirche: die Fürsten teilten einen großen Teil kirchlichen Eigentums unter sich auf. In Folge konnte die Kirche viele ihrer Dienste für die Menschen nicht mehr finanzieren. Viele kirchliche Schulen zum Beispiel mussten schließen. Um diese unbedachten Konsequenzen der Enteignung rückgängig zu machen, übernahmen die Staaten Versorgungspflichten für die Kirche. In Bayern geschah dies ab dem Jahre 1817, geregelt in einem Konkordatsvertrag.

Dieser Last wollte man sich aber später wieder weitgehend entledigen. Bayern bot der Kirche deshalb im Jahre 1892 an, bei den Katholiken eine Extra-Steuer einzuziehen. Auf diese Weise verschoben Bayern und die anderen deutschen Staaten die mit dem Kircheneigentum übernommene Versorgungslast und schufen die Kirchensteuer. Die Rechtsnachfolger der damaligen Staaten,  die Weimarer Republik oder die Bundesrepublik übernahmen dieses System. Die Kirchensteuer ist seitdem die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der Kirche. 2021 bezahlten die 21.645.875 deutschen Katholiken 6,73 Mrd. Euro Kirchensteuer an die 27 katholischen Bistümer. Mit diesem Geld finanziert die Kirche die Seelsorge und ihren Anteil der vielfältigen sozialen Dienste. 

2021 wurden auf evangelischer Seite 5,99 Mrd. Euro Kirchensteuer eingenommen

 

Wo ist es geregelt, dass die Kirche Steuern erheben darf?

Die Verfassung der Bundesrepublik bestätigt im Artikel 140 des Grundgesetzes das historisch gewachsene System der Kirchensteuer in Deutschland. Als man nach dem zweiten Weltkrieg das Grundgesetz schuf, wollte man mit den Kirchen einen starken gesellschaftlichen Partner gewinnen. Nach der Erfahrung mit der nationalsozialistischen Diktatur sollte ein Staat der Bürgerinnen und Bürger entstehen, in dem die gesellschaftlichen Gruppen, also auch die katholische Kirche, Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Diese Staatsidee ist der katholischen Soziallehre entnommen und wird dort als Subsidiaritätsprinzip beschrieben. Die Kirchensteuer erhob das Grundgesetz in  Verfassungsrang. 

Nach Kirchenrecht sind gem. can. 222 § 1 „die Gläubigen verpflichtet (...), für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind".

Gem. can.1262 sollen "die Gläubigen der Kirche durch erbetene Unterstützung Hilfe gewähren, und zwar gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen".

Diese Form der Unterstützung erfolgt in Deutschland im Rahmen des Kirchensteuereinzugs auf der Grundlage der Einkommensteuer. 

 

Warum gibt es eine Kirchensteuer und nicht einfach einen Mitgliedsbeitrag?

Steuern sind allgemeine Abgaben, die man ohne besondere Zustimmung leisten muss. Man bezahlt damit keine konkrete Gegenleistung wie mit einem Honorar oder einer Gebühr. Man begründet damit auch keine Mitgliedschaft wie mit seinem Beitrag für das Fitnessstudio oder den Fußballverein. Man unterstützt damit auch nicht einfach nur etwas Gutes, wie etwa mit seiner Spende für die Caritas und andere Hilfsorganisationen. 

Steuern sind dazu da, die Existenz und Wirkfähigkeit einer Organisation sicherzustellen, deren Dasein für die Steuerzahler unbedingt notwendig ist. Ein Staat ist für seine Bürger unbedingt notwendig, weil nur er Freiheit, Recht und Frieden begründen kann. Für die Gläubigen ist die Kirche unbedingt notwendig, weil nur sie die Offenbarung Gottes in Christus ungeschmälert durch die Zeit trägt und damit den Menschen verkünden kann.

Diese historisch gewachsene Kirchensteuerregelung in Deutschland entspricht den Vorgaben des internationalen Kirchenrechts. 

Nach Kirchenrecht sind gemäß can. 222 § 1 "die Gläubigen verpflichtet (...), für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind".

Gemäß can. 1262 sollen "die Gläubigen der Kirche durch erbetene Unterstützung Hilfe gewähren, und zwar gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen".

 

Warum zieht der Staat die Kirchensteuer ein?

Dass der deutsche Staat die Steuern der Kirche einzieht, ist im Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Verfassung von 1919 vereinbart. Im Bayerischen Konkordat von 1924 wurde das Recht auf Erhebung von Kirchensteuer auf der Grundlage bürgerlicher Steuerlisten in Paragraph 5 geregelt. Die Bundesrepublik übernahm diese Regelung als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Diese Regelung entspricht der historischen Entwicklung des Staat-Kirche-Verhältnisses in Deutschland. Zwei Motive bewegen die staatlichen Entscheidungsträger in der historischen Kontinuität zu handeln: 
1) Mit dem Kirchensteuersystem in Deutschland stellt der Staat sicher, einen handlungsfähigen und soliden Partner an der Seite zu haben. Die Kirche ist für ihn eine verlässliche Institution, mit deren Hilfe er die Vielfalt öffentlicher und sozialer Dienste bürgernah, menschengerecht, wirtschaftlich und in hoher Qualität zur Verfügung stellen kann.
2) Die Kirche bezahlt für den Steuereinzug. Das Inkasso ist für den Staat kein unentgeltliches Entgegenkommen.

 

Leistet der Staat den Einzug der Kirchensteuern unentgeltlich?

Die Kirche bezahlt für den Einzug der Kirchenlohnsteuer. Die Gebühr berechnet sich anteilig zur Summe der erhobenen Kirchenlohnsteuern. Die Diözese Regensburg wendet 2 Prozent der Kirchenlohnsteuereinnahmen für das Finanzamtsinkasso auf. In anderen Bundesländern liegt die Quote in der Regel doppelt so hoch. Der Grund: In Bayern unterhält die Kirche eigene Kirchensteuerämter, die die Verwaltung der Kircheneinkommensteuer so wie die Kirchensteuererstattung übernehmen. Für den Einzug der Kirchenlohnsteuer im Jahr 2021 bezahlte die Diözese Regensburg 4.506.823,46 Euro.

 

Warum ist der Kirchensteuersatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich hoch?

Deutsche Katholikinnen und Katholiken bezahlen in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer. In allen anderen Bundesländern beträgt der Steuersatz 9 Prozent. Der Grund: die Kirchensteuerregelung wurde in den Jahren der Weimarer Republik in der heutigen Form vereinbart. Die jeweiligen Kirchensteuergesetze unterlagen dem Länderrecht. Vertragspartner waren der Vatikan und die Teilstaaten des deutschen Reiches, also etwa Preußen, Bayern, Baden und andere. Diese Verträge nennt man Konkordate. In ihnen ist auch der Kirchensteuersatz geregelt. Das preußische Konkordat von 1929 bestimmte den 9-prozentigen Hebesatz, das badische von 1932 und das bayerische von 1924 den 8-prozentigen. Diese Differenzierungen haben sich bis heute erhalten.

 

Was ist die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer?

Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer. Damit richtet sich die Kirchensteuer nach den Einkommensverhältnissen des Steuerpflichtigen. Die Belastung soll so gerecht wie möglich gestaltet werden und sich an der Leistungsfähigkeit des Einzelnen orientieren.  Wer wenig verdient oder wirtschaftlich stark belastet ist, wie zum Beispiel Familien mit vielen Kindern, der zahlt keine oder nur sehr geringe Kirchensteuer.

 

Kann man die Kirchensteuer steuerlich absetzen?

Die Kirchensteuer ist in voller Höhe absetzbar und zwar als Sonderausgabe. Im Mantelbogen der Steuererklärung kann man die entsprechende Summe geltend machen. Der Staat behandelt die Kirchensteuer in dieser Hinsicht ähnlich wie Spenden für das Bayerische Rote Kreuz, den Weißen Ring oder andere gemeinnützige Organisationen.

 

Ist auch auf Zinserträge Kirchensteuer zu zahlen?

Zinserträge sind Einkommen und unterliegen deshalb auch der Einkommensbesteuerung. Die Einkommensteuer aber ist die Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Damit zahlt man auch auf Zinserträge Kirchensteuer. Da die Banken den Steueranteil der Zinserträge direkt an das Finanzamt abführen, leiten sie auch den Kirchensteueranteil weiter, wenn die Kirchenzugehörigkeit des Kunden bekannt ist. Anderenfalls erfolgt die Festsetzung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über das Finanzamt.

 

Warum zahlt die Kirche zu viel gezahlte Steuern zurück?

Hat jemand in einem Jahr zu viel Steuern gezahlt, erhält er eine Einkommensteuerrückzahlung und ebenso den anteiligen Kirchensteuerbetrag zurück.



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