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Caritasverband kritisiert Pläne der Bundesregierung zum § 218

„Konzept erscheint lebensfremd“

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Berlin / Regensburg, 11. April 2024

Die Bundesregierung hat eine „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ prüfen lassen, ob und wie die Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch reformiert werden sollte. Das Ergebnis bestätigt, was die Regierung selbst denkt und plant. Dazu äußert sich nun Eva Maria Welskop-Deffaa, die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes stellt klar, dass das bisher geltende deutsche Schwangerschaftskonfliktgesetz nach § 218 StGB die psychosoziale Beratung und Aufklärung in den Mittelpunkt stellt. Weiter seien finanzielle Hilfen ebenso wie ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährleistet. Eva Maria Welskop-Deffaa betont: „Das ist Teil eines Konzepts, das das Leben des Kindes auch strafrechtlich schützt – unabhängig davon, ob das Kind außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig ist.“

Dieses bewährte und insgesamt gut begründete Konzept hat die Ampel-Regierung in Berlin zur Disposition gestellt. Eva Maria Welskop-Deffaa warnt: „Die von der Bundesregierung beauftragte Kommission schlägt nun offenkundig vor, dieses Beratungskonzept durch eine zweistufige Fristenlösung zu ersetzen. Das erscheint in einer Zeit, in der junge Eltern mit den ersten Ultraschallbildern bereits erleben, wie sich ihr Kind im Bauch der Mutter entwickelt, lebensfremd.“

Gute Beratung als entscheidender Punkt

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes weist auf weitere Punkte hin, der aus ihrer Sicht von der Bundesregierung noch nicht ausreichend thematisiert wurden: „Ungewollte Kinderlosigkeit und eine ungewollte Schwangerschaft sind existentielle Krisen im Leben eines Paares oder einer Frau. Sie haben sich durch die Möglichkeiten der modernen Medizin verändert, bleiben aber schmerzliche Erfahrungen. Es ist unabdingbar wichtig, den rechtlichen Rahmen, vor allem aber die vorhandenen Hilfsangebote immer wieder daraufhin zu prüfen, ob sie noch passen, ob sie ausreichen.“

Eva Maria Welskop-Deffaa gibt mahnend zu bedenken: „Die jetzige Regelung ist keine völkerrechtswidrige Kriminalisierung der Abtreibung, sondern sie ist ein ausgewogenes Konzept, das das Leben des Kindes über die Selbstbestimmung der Frau schützt.“ Deshalb sei es notwendig, dass nach Abgabe des Kommissionsberichts eine ergebnisoffene Beratung dieser Vorschläge stattfinde, denn: „Bei dieser Diskussion kann die Bedeutung einer guten Beratung und Begleitung werdender Eltern nicht genug unterstrichen werden.“

Text: Mathilde Langendorf / Deutscher Caritasverband e.V.

(sig)



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