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Caritasverband kritisiert den Bundesrat wegen Krankenhausreform

Zu viele Details sind noch unklar

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Regensburg, 25. November 2024

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat die Gesetzesvorlage die Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, SPD, bestätigt. Das dazugehörige Gesetz kann damit in Kraft treten. Prof. Dr. Sylvia Pemmerl, Leitung Stabsstelle Krankenhäuser im Diözesan-Caritasverband Regensburg sowie Geschäftsleitung im Caritas-Krankenhaus St. Josef, hat sich zu den Regierungsplänen geäußert.

„Das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat ist für uns enttäuschend. Wir hätten uns den Weg in den Vermittlungsausschuss gewünscht, um wichtige Nachbesserungen vorzunehmen“, kritisert Frau Prof. Pemmerl, „so sehr wir die Ziele der Klinikreform teilen, so schwer tun wir uns mit der Reform in der aktuellen Fassung. Sie bringt aus unserer Sicht zu viele Unwägbarkeiten mit sich, fängt die bestehenden Finanzierungslücken nicht auf und berücksichtigt die regionalen Gegebenheiten zu wenig.“

Die Medizinerin blickt bereits voraus, denn bereits im Februar stehen die Neuwahl des Bundestages und möglicherweise ein Regierungswechsel an. Aus ihren Worten ist ein wichtiger Hinweis an kommende Gesundheitspolitiker zu entnehmen: „Wir hoffen sehr, dass es unter einer zukünftigen Bundesregierung Anpassungen geben wird, die auch die Forderungen der Fachverbände berücksichtigen.“

Die Patienten sollen indessen keinesfalls Nachteile haben. Was die Reform für das Caritas-Krankenhaus St. Josef und die übrigen Kliniken des Diözesan-Caritasverbandes bedeute, werde sich im Verlauf zeigen, so Frau Prof. Pemmerl, denn: „Im Moment sind viele Details noch unklar. Wir wollen aber natürlich die bestehenden Leistungen auch in Zukunft anbieten, um unseren Patientinnen und Patienten weiterhin Versorgung auf höchstem medizinischen Niveau anbieten zu können.“

Text: Caritasverband

(sig)



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