Alte Scheune an einem Feld bei Sonnenaufgang

Brauchtum in Ostbayern: Mariä Lichtmess – ein wichtiger Tag im Bauernkalender

Kerzenweihe und Feiertag


Regensburg, 2. Februar 2026

Am 2. Februar feiert die katholische Kirche das Fest „Mariä Lichtmess“. An diesem Tag bringen die Gläubigen bis heute die Kerzen zum Weihen in die Kirche. Bereits seit dem 9. Jahrhundert werden am Lichtmesstag die Kerzen gesegnet, und schon immer wurde den Lichtmesskerzen große Bedeutung zugemessen. So brennt noch heute bei Unwetter, Blitz und Donner in so mancher Familie die geweihte Wetterkerze.

Festtag auf den Bauernhöfen

Bis 1912 war dieser Tag in Bayern sogar ein gesetzlicher Feiertag – und ein wichtiger Tag vor allem im Bauernkalender. Denn am Lichtmesstag wurde der Lohn für das abgelaufene Jahr ausgezahlt und in der Regel ein neuer Dienstvertrag mit den Knechten und Mägden abgeschlossen. Auf einem guten Hof wechselten früher die Dienstboten nur selten. Es kam sogar vor, dass Knechte und Mägde zwanzig Jahre und länger im Dienst blieben. War der Bauer mit den Dienstboten zufrieden, so konnten sie auf dem Hof bleiben. Wer seinen Arbeitsplatz nicht gewechselt hatte, der konnte bis einschließlich 5. Februar, dem Agathentag, „Schlenklweil“ feiern. Das bedeutete, dass zwar auch während dieser Tage die Stallarbeit verrichtet werden musste, aber es blieb immer noch Zeit, um die Familie zu besuchen oder sich auf einem der zahlreichen Lichtmessmärkte umzusehen. Und nicht wenige Knechte machten dabei einen Abstecher ins Wirtshaus. Schließlich hatte man in diesen Tagen Geld genug im Beutel, um sich einmal so richtig zu betrinken.

Das Dienstbuch

Nur schlechte Knechte und Mägde mussten fortziehen. Zum Zeichen, dass man mit ihnen unzufrieden war, schlug der Dienstherr mit einem alten Topf dreimal an das Hoftor, wenn sie den Hof verließen – und der Grund für die Entlassung wurde im Dienstbuch eingetragen.

„Sie war treu und fleißig, brav und sittlich und kann nur gut empfohlen werden“, ist in solch einem Dienstbuch um das Jahr 1870 zu lesen. Jeder Dienstbote war früher verpflichtet, sich ein vorschriftsmäßiges Dienstbuch ausstellen zu lassen. In diesem Buch war vom jeweiligen Bauern das genaue Eintritts- und Austrittsdatum auf dem Hof eingetragen. Außerdem gab es eine schriftliche Beurteilung über das Verhalten der Knechte und Mägde während ihrer Zeit auf dem Hof und in der Familie. 

Das Verhältnis zwischen Dienstboten und Dienstherren war früher genau geregelt. Die Grundlage bildeten die „Vorschriften über die Verhältnisse der Dienstboten“ aus dem Jahr 1828, die für ganz Bayern verbindlich waren. 

Aus- und Einstehtage

Vorschriften und Belehrungen gab es für beiden Seiten. So war genau vorgeschrieben, wann die Dienstboten auf dem Land ihre Stelle wechseln durften. Ein- und Ausstehtage waren an Lichtmess und Michaeli. Auch mussten sich Knechte und Mägde für mindestens ein Jahr verdingen. In dieser Zeit durften sie nur mit Einwilligung der Dienstherrschaft oder aus erheblichen Gründen aus dem Dienst austreten. Als Gründe galten unter anderem die Gelegenheit zu einer Heirat, eine Übernahme des väterlichen Guts, eine andauernde Krankheit oder unsittliche Zumutung oder Misshandlungen von Seiten der Dienstherrschaft. 

Strenge Regeln

Auch der Dienstherr konnte den Dienstvertag nur aus besonderen Gründen vorzeitig auflösen: „Bei Untreue, Trunkenheit, ausgelassenem Wandel, auffallender Unverträglichkeit, fortgesetztem Unfleiß, Sorglosigkeit und Ungehorsam und bei eigenmächtigem oder heimlichem Entlaufen des Dienstboten“. Pflicht der Dienstboten war es, ihrer Dienstherrschaft mit dem schuldigen Gehorsam und Achtung zu begegnen und „die ihnen obliegenden Dienstleistungen mit Treue, Fleiß und Aufmerksamkeit“ zu verrichten.

Selbst an Sonn- und Feiertagen durften sie nicht ohne Erlaubnis ausgehen und bei erhaltener Erlaubnis über die bestimmte Zeit nicht ausbleiben.

Harte Strafen

Mit Haft bis zu acht Tagen konnten Dienstboten bestraft werden, „welche, im Falle sie sich weiterverdingen, ihrer Dienstherrschaft nicht rechtzeitig aufkündigen“. Sogar die Kost war in den Vorschriften geregelt. Das Gesinde sollte sich „mit dem, was billig und üblich ist, begnügen und jeder üppigen Aufforderung entsagen“, hieß es da. Selbstverständlich wohnten die Knechte und Mägde auf dem Hof ihrer Dienstherren. Ihr Einkommen war gering, aber sie waren immerhin durch Bauer und Bäuerin von „äußerster Not abgeschirmt“.


Text: Judith Kumpfmüller

(kw)

Weitere Infos

Mehr Beiträge aus der Reihe Brauchtum und Geschichte in Ostbayern



Nachrichten