News Bild Bischof Gerhard Ludwig dankt Offizial Dr. Max Hopfner

Bischof Gerhard Ludwig dankt Offizial Dr. Max Hopfner

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(pdr) Bischof Gerhard Ludwig hat während des Pontifikalamtes am Sonntag im Regensburger Dom St. Peter betont, dass das Kirchenrecht integraler Bestandteil der katholischen Kirche ist. Wer einen Gegensatz zwischen Liebes- und Rechtskirche konstruiere, der habe keinen richtigen Zugang zu dem, was in der Offenbarung Gottes geschieht und zu dem, was Kirche ist.
Der Bischof dankte während des Pontifikalamtes dem scheidenden Domdekan Dr. Max Hopfner, der seinen 70. Geburtstag feierte: „Wir wollen ihm danken für all das, was er in der Erfüllung seiner besonderen Aufgaben für die Kirche von Regensburg und für die universale Kirche getan hat.“ Hopfner wirkte in seiner Hauptaufgabe als Bischöflicher Offizial im Konsistorium. Der Leiter des Bischöflichen Gerichts ist auch erster Berater des Bischofs in kirchenrechtlichen Angelegenheiten.
Der scheidende Domdekan, Apostolischer Protonotar Dr. Hopfner, wurde am 22. Januar 1936 in Regensburg geboren. Bischof Gerhard Ludwig hat seinen Stellenverzicht zum 1. Februar 2006 angenommen. Hopfner wurde zum 1. November 1986 zum Domkapitular ernannt. Er wirkte seit 22. März 2004 als Domdekan. Seit 32 Jahren ist Hopfner im kirchlichen Gerichtsdienst tätig, am 1. März 1974 hatte er seinen Dienst als Vizeoffizial angetreten, zum 1. April 1984 wurde ihm das Amt des Offizials übertragen.
Im Rückblick auf seine Zeit als Offizial erklärte Hopfner, ein wichtiger Einschnitt in der Zeit seines Wirkens sei die Inkraftsetzung des neuen Kirchenrechts von 1983 gewesen. Dadurch hätten sich „zahlreiche neue Rechtslagen“ ergeben. In den vergangenen Jahrzehnten sei die Zahl der Anträge auf Annullierung der Ehe in der Diözese Regensburg zunächst stark angestiegen, in der gesamten Tendenz seitdem aber wieder zurückgegangen. „Außerdem haben sich die Schwerpunkte bei den Begründungen, die für eine Annullierung herangezogen werden, mit den Jahren deutlich geändert: Waren es früher vor allem Furcht und Zwang, die angegeben wurden, so gibt es heute eine starke Tendenz zur psychischen Eheunfähigkeit.“ Offizial Hopfner lehnt den Gegensatz zwischen einer „Liebeskirche“ und einer „Rechtskirche“ als konstruiert ab. „Diesen Gegensatz gibt es nicht. Das Gegenteil zu einer Rechtskirche wäre übrigens eine Unrechtskirche.“ Tatsächlich schaffe das Recht die Voraussetzung für die Seelsorge: „Dass sich beide, Liebe und Recht, gemäß den Erfordernissen einer guten Seelsorge ergänzen, kommt meinem Habitus sehr entgegen.“
Entsprechend trägt die Festschrift zum 70. Geburtstag des Domdekans und Offizials den Titel „Salus animarum suprema lex“ – das Heil der Seelen ist das oberste Gesetz. Die Herausgeber Ulrich Kaiser, Dr. Ronny Raith und Dr. Peter Stockmann überreichten das Werk dem Jubilar. Es umfasst Beiträge von rund 30 Mitarbeitern.
Die Feststunde aus Anlass des Geburtstags gestalteten die Regensburger Domspatzen musikalisch. Auch der Liederverein Stadtamhof, dem Hopfner seit 29 Jahren als Sänger angehört, intonierte verschiedene klangvolle Weisen. Zahlreiche Redner würdigten die Verbundenheit Hopfners mit dem Regensburger Stadtteil Stadtamhof, aber auch weit darüber hinaus, sowie seine angenehm-feinsinnige menschliche Art. Er wird weiter als Beisitzender Richter und in der Seelsorge tätig sein.



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