Suche
Kategorien
Seiten
Nachrichten
Bilder
Videos
{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Seite{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Neuigkeit
Bischof Dr. Stefan Oster SDB und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zur Wahl der drei Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht
„Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv“
Passau/Regensburg, 9. Juli 2025
Bischof Dr. Stefan Oster SDB und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zur Wahl der drei Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 im Deutschen Bundestag: Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates.
Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.
Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein.
Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.




