Augsburg / Regensburg, 15. April 2024
Das Europäische Parlament hat in einer Resolution gefordert, dass ein „Recht auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden möge. Das kritisiert die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, mit deutlichen Worten.
Die Zustimmung des EU-Parlaments zu der Resolution, mit der die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibungen“ in die EU-Grundrechtecharta gefordert wird, bezeichnet Kaminski als „menschliche Bankrotterklärung eines Parlaments, dessen Gründer sich einst verpflichtet hatten, eine europäische Wertegemeinschaft zu erschaffen“. Sie ist nennt diese Abstimmung „eine Schande für Europa“, denn: „Sie ist zugleich Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die im geeinten Europa nicht mehr das Versprechen von Freiheit und Frieden sehen, sondern vielmehr eine Gefahr für die Grundrechte eines Teils ihrer Bürger.“
Fragen, die Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung betreffen, können überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der EU fallen, so Kaminski. Dafür seien die 27 Mitgliedstaaten zuständig. Vor allem ist ihr aber wichtig, dass „die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein kann“. Wer ein „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder in den Rang eines europäischen Grundrechts erhebe, verhalte sich barbarisch und begrabe damit eine Vielzahl anderer Grundrechte.
Ärzte dürften kein Leben mehr schützen
Kaminski zählt auf: „Ärzte werden sich nicht länger unter Berufung auf ihre Gewissensfreiheit weigern können, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Kirchliche Krankenhäuser werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf berufen können, keine Abtreibungen anzubieten. Lebensrechtler werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Meinungs- und Demonstrationsfreiheit öffentlich für die ungeborenen Kinder einsetzen dürfen.“
Der große Protest in den Mitgliedsstaaten zeige, so Kaminski, mehr als deutlich, dass nicht nur Lebensrechtler die Resolution für skandalös erachteten: „Auch die Bischofskonferenzen und Laienorganisationen zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten haben die Resolution mit scharfen Worten kritisiert.“ Das alles habe die Parlamentarier völlig unberührt gelassen.
Warnung vor populistischen Parteien
Kaminski vermutet, die Entscheidung des EU-Parlaments sei aus „wahltaktischem Kalkül“ gefallen, denn: „Die Abtreibungslobby zählt seit jeher zum Wählerklientel der Grünen und Linken. Es ist jetzt die Aufgabe der EVP-Fraktion, sich klar zu den Menschenrechten aller Menschen zu bekennen. Ein starkes Europa kann nur ein Europa der Menschenrechte für alle sein!“
Eine deutliche Warnung, vor allem an die bürgerliche Mitte, äußert Kaminski abschließend. Es gelte, die vollen Menschenrechte auch für Wehrlose im Blick zu haben: „Wer nicht bereit ist, diese konsequent zu vertreten, muss sich nicht wundern, wenn bei den Wahlen die Stimme an Parteien gegeben wird, denen die Europäische Union selbst ein Dorn im Auge ist.“ Die kommende Europawahl findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.
Text: ALfA e.V.
(sig)