Suche
Kategorien
Seiten
Nachrichten
Bilder
Videos
{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Seite{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Neuigkeit
Achtung, Programmänderung: Generalinspekteur Carsten Breuer spricht um 17 Uhr – Festvortrag von General a. D. Dr. h. c. Klaus Naumann um 19.15 Uhr
Bistum Regensburg lädt zur Tagung „Krieg und Frieden“
Regensburg, 27. Oktober 2026
Bei der Tagung „Krieg und Frieden“ des Bistums Regensburg am 5. November 2026 gibt es Änderungen im Abendprogramm. Generalinspekteur Carsten Breuer spricht bereits um 17 Uhr und reist anschließend nach Berlin zurück. Den Festvortrag beim Medienempfang um 19.15 Uhr hält General a. D. Dr. h. c. Klaus Naumann. Zuvor beraten Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Bundeswehr und Kirche über die veränderte Sicherheitslage Europas und die Verantwortung des Staates für den Frieden.
„Nie wieder Krieg, nie wieder Krieg!“ Mit diesen Worten wandte sich Papst Paul VI. am 4. Oktober 1965 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen an die Weltöffentlichkeit. Der Appell entstand zwanzig Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, zu einer Zeit, in der die nukleare Konfrontation der beiden großen Machtblöcke die internationale Politik bestimmte. Sechs Jahrzehnte nach dieser Rede beschäftigt Europa erneut ein Krieg, dessen politische und militärische Folgen weit über die Ukraine hinausreichen. Der russische Angriffskrieg hat die europäische Sicherheitsordnung erschüttert. Hinzu kommen militärische Konflikte in anderen Weltregionen sowie Formen der Kriegführung, bei denen Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Desinformation zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Mit den politischen, militärischen und ethischen Folgen dieser Entwicklungen beschäftigt sich die Tagung „Krieg und Frieden“, zu der das Bistum Regensburg am Donnerstag, 5. November 2026, in das Diözesanzentrum Obermünster einlädt. Wissenschaftler, Militärs sowie Vertreter aus Politik und Kirche werden mit den Teilnehmern über die veränderte Sicherheitslage und die Verantwortung staatlicher Institutionen beraten. Die Veranstaltung wurde vom Bistum als Informations- und Diskussionsveranstaltung konzipiert. Angehörige der Bundeswehr nehmen als Referenten und Gesprächspartner teil. Veranstalter ist das Bistum Regensburg.
Für den späten Nachmittag und den Abend wurde das ursprüngliche Programm geändert. General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr, hält seinen Vortrag bereits um 17 Uhr und fliegt um 18 Uhr nach Berlin zurück. Den Festvortrag beim Medienempfang um 19.15 Uhr übernimmt General a. D. Dr. h. c. Klaus Naumann, der die Bundeswehr von 1991 bis 1996 als Generalinspekteur führte und anschließend bis 1999 Vorsitzender des NATO-Militärausschusses war.
Krieg und Frieden unter veränderten politischen Bedingungen
Die Tagung beginnt um 9 Uhr mit der Eröffnung durch den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann. Das erste wissenschaftliche Panel ist dem Frieden gewidmet. Prof. Dr. Bernhard Koch, Generalleutnant André Bodemann und Prof. Dr. Christoph Safferling befassen sich mit der Frage, unter welchen politischen, rechtlichen und moralischen Voraussetzungen Frieden gesichert werden kann und welche Verantwortung der Staat gegenüber seinen Bürgern trägt.
Um 11.45 Uhr folgt ein Podiumsgespräch mit dem Regierungspräsidenten der Oberpfalz, Walter Jonas, und dem ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Peter Tauber. Beide verfügen über langjährige Erfahrung mit politischen Entscheidungen und staatlichem Handeln, die sie in die Diskussion über sicherheitspolitische Verantwortung einbringen werden.
Nach der Mittagspause beginnt um 13.30 Uhr das zweite Panel mit dem Titel „Krise“. Generalstabsärztin Dr. Almut Nolte, Konteradmiral a. D. Roland Obersteg, die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Nicole Deitelhoff und Dekan Michael Hirmer werden sich mit den Bedingungen politischer und militärischer Eskalation beschäftigen. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen sind hybride Bedrohungen, bei denen militärische und nichtmilitärische Mittel eingesetzt werden, ohne dass die Urheberschaft oder die Absicht eines Angriffs immer eindeutig festzustellen ist.
Cyberangriffe auf staatliche Einrichtungen, Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur oder gezielte Desinformation können erhebliche politische und wirtschaftliche Schäden verursachen. Für staatliche Institutionen entsteht daraus die Schwierigkeit, angemessen auf solche Angriffe zu reagieren. Dabei müssen die rechtlichen Befugnisse der Sicherheitsbehörden ebenso berücksichtigt werden wie die Voraussetzungen, unter denen militärische Gegenmaßnahmen zulässig sind.
Ende September warnte der frühere Spitzendiplomat Wolfgang Ischinger angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor einer weiteren Verschärfung der europäischen Sicherheitslage. Der langjährige Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz sprach nach der ursprünglichen Mitteilung des Bistums vom „bisher gefährlichsten Herbst“ seit Beginn des russischen Angriffs. Politische Unsicherheit in Deutschland und eine Schwächung Europas könnten nach seiner damaligen Einschätzung in Moskau als Gelegenheit für weitere militärische Drohungen verstanden werden.
Das Völkerrecht unterscheidet zwischen politischer Einflussnahme, rechtswidriger Gewaltanwendung und einem bewaffneten Angriff. Bei Cyberoperationen und verdeckten militärischen Aktionen ist diese Abgrenzung mitunter schwierig, zumal sich die Verantwortlichkeit eines Staates häufig erst nach längeren Untersuchungen feststellen lässt. Ob eine militärische Reaktion völkerrechtlich zulässig ist, hängt wesentlich von der rechtlichen Einordnung des vorausgegangenen Geschehens ab. Für Staaten, die einem Verteidigungsbündnis angehören, kommt die Prüfung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hinzu.
Um 15.30 Uhr beginnt das dritte Panel, das sich dem Krieg widmet. Der Historiker Prof. Dr. Jörg Baberowski und der Theologe Prof. em. Dr. Ingolf U. Dalferth werden das Thema aus ihren jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen behandeln. Die historische Betrachtung ermöglicht es, militärische Konflikte anhand ihrer politischen Voraussetzungen und ihrer Folgen zu untersuchen. Die Theologie beschäftigt sich mit den moralischen Grenzen der Gewalt und den Verpflichtungen, die sich aus dem christlichen Verständnis des Menschen für die Verantwortung des Staates ergeben. Beide Referenten werden damit unterschiedliche Aspekte eines Gegenstandes behandeln, dessen politische Ursachen und moralische Bewertung seit Jahrhunderten diskutiert werden.
Generalinspekteur Breuer spricht um 17 Uhr – General a. D. Dr. h. c. Klaus Naumann hält den Festvortrag
General Carsten Breuer wird sich nach der ursprünglichen Ankündigung unter anderem mit der gegenwärtigen Bedrohungslage, der Ausbildung und Ausstattung der Streitkräfte sowie den militärischen Voraussetzungen einer verbesserten deutschen Verteidigungsfähigkeit beschäftigen. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hängt wesentlich davon ab, ob ausreichend Personal zur Verfügung steht und ihre Verbände über die notwendige Ausrüstung verfügen. Deutschland muss darüber hinaus die Verpflichtungen erfüllen können, die es gegenüber seinen NATO-Partnern übernommen hat. Von erheblicher Bedeutung ist dabei die militärische Sicherung der östlichen Bündnisstaaten.
Zu den weiteren angekündigten Themen des Vortrags gehören die Digitalisierung, die NATO-Ostflanke, die deutsche Brigade in Litauen und das Verhältnis zu den Vereinigten Staaten. Auch die nukleare Bedrohung und ihre Bedeutung für die europäische Sicherheit sollen behandelt werden. General Breuer wird nach seinem Vortrag um 18 Uhr nach Berlin zurückfliegen.
Um 19.15 Uhr beginnt der Festakt mit Medienempfang. Den Festvortrag hält General a. D. Dr. h. c. Klaus Naumann, der von 1991 bis 1996 Generalinspekteur der Bundeswehr war und anschließend bis 1999 den Vorsitz des NATO-Militärausschusses innehatte.
Naumann übernahm das Amt des Generalinspekteurs zwei Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer. Die deutsche Wiedervereinigung hatte auch für die Bundeswehr erhebliche organisatorische und politische Konsequenzen. Streitkräfte, die jahrzehntelang auf die Verteidigung gegenüber dem Warschauer Pakt ausgerichtet gewesen waren, mussten sich auf neue Aufgaben vorbereiten. Mit der Auflösung des östlichen Militärbündnisses und der politischen Neuordnung Mittel- und Osteuropas veränderten sich zugleich die Voraussetzungen der Sicherheitspolitik innerhalb der NATO.
Während seiner Amtszeit als Generalinspekteur begleitete Naumann die Neuausrichtung der deutschen Streitkräfte nach dem Ende des Kalten Krieges. Als späterer Vorsitzender des NATO-Militärausschusses war er mit den militärischen Konflikten auf dem Balkan befasst, die das Bündnis in den 1990er-Jahren vor erhebliche politische und militärische Entscheidungen stellten.
Die Kriege im ehemaligen Jugoslawien führten den europäischen Staaten vor Augen, dass mit der Auflösung des Warschauer Paktes die Gefahr bewaffneter Konflikte auf dem Kontinent keineswegs beseitigt war. Über die Voraussetzungen militärischer Interventionen wurde damals innerhalb des Bündnisses und in der internationalen Politik intensiv gestritten. Naumanns Erfahrungen aus dieser Zeit gehören zu einem Abschnitt der europäischen Sicherheitspolitik, dessen Entscheidungen und Folgen bis heute wissenschaftlich und politisch untersucht werden.
Den Festakt begleitet das Kammerensemble des Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr musikalisch. Für 20 Uhr ist ein gemeinsames Abendessen vorgesehen.

Die katholische Friedensethik und die Verantwortung des Staates
Die katholische Kirche beschäftigt sich seit Jahrhunderten mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung militärischer Gewalt gerechtfertigt sein kann. Augustinus und Thomas von Aquin entwickelten dazu Überlegungen, die für die spätere christliche Lehre vom gerechten Krieg von erheblicher Bedeutung waren.
Die Erfahrungen der beiden Weltkriege und die Entwicklung nuklearer Waffen haben die kirchliche Auseinandersetzung mit bewaffneter Gewalt wesentlich beeinflusst. Das Zweite Vatikanische Konzil behandelte in seiner Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ die Gefahren des Krieges und die Verpflichtung der Staaten, an einer internationalen Friedensordnung mitzuwirken.
Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte 2024 das Friedenswort „Friede diesem Haus“. Das Dokument steht in der Tradition der kirchlichen Erklärungen „Gerechtigkeit schafft Frieden“ aus dem Jahr 1983 und „Gerechter Friede“ aus dem Jahr 2000. Die deutschen Bischöfe beschäftigen sich darin mit den politischen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte und den Konsequenzen, die sich aus ihnen für das christliche Verständnis von Frieden ergeben.
Das Friedensgebot der Kirche verpflichtet zur Suche nach einer friedlichen Beilegung internationaler Konflikte. Zugleich erkennt die katholische Soziallehre das Recht auf legitime Selbstverteidigung an. Das Verhältnis dieser beiden Grundsätze gehört zu den Fragen, mit denen sich die Tagung angesichts der gegenwärtigen europäischen Sicherheitslage beschäftigt.
Die Anwendung militärischer Gewalt unterliegt nach katholischem Verständnis strengen moralischen Bedingungen. Die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung kann den Einsatz staatlicher Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen rechtfertigen. Über die Zulässigkeit eines solchen Handelns entscheiden jedoch weder allein militärische Zweckmäßigkeit noch politische Interessen. Zu berücksichtigen sind die Folgen für die betroffenen Menschen und die Möglichkeiten, einen Konflikt auf friedlichem Wege zu beenden.
Für die katholische Friedensethik ist deshalb von Bedeutung, welche Gefahren tatsächlich bestehen und welche Mittel einem Staat zur Verfügung stehen, um seine Bevölkerung zu schützen. Auch die militärische Verteidigungsfähigkeit muss unter Berücksichtigung der rechtlichen Verpflichtungen und der moralischen Grenzen staatlicher Gewalt beurteilt werden.
Das Bistum Regensburg hat die Tagung als Informations- und Diskussionsveranstaltung angelegt, bei der unterschiedliche wissenschaftliche und berufliche Erfahrungen zur Sprache kommen sollen. Die Beschäftigung mit den politischen und militärischen Voraussetzungen des Friedens gehört dabei ebenso zum Gegenstand der Gespräche wie die Frage, welche Verantwortung sich aus dem christlichen Friedensgebot für staatliches Handeln ergibt. Nach der ursprünglichen Ankündigung dient die Veranstaltung weder der Werbung für die Bundeswehr noch der Unterstützung einer bestimmten sicherheitspolitischen Position.
Bereits Ende September hatten sich nach Angaben des Bistums rund 160 Gäste aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kirche und Kultur sowie aus dem diplomatischen Dienst und der Wissenschaft angemeldet.
Die Organisation der Tagung liegt bei Dr. Dr. Stefan Groß. Die Moderation übernehmen Dr. Michael Kühnlein und Oberstleutnant Dr. Nora Bach-Sliwinski.
Text: Dr. Stefan Groß
(kw)
Weitere Infos
Veranstaltungsinformationen
Termin: Donnerstag, 5. November 2026, 9 Uhr
Ort: Diözesanzentrum Obermünster, Obermünsterplatz 7, Raum K-3, Regensburg
17 Uhr: Vortrag von Generalinspekteur Carsten Breuer
18 Uhr: Abreise von General Breuer nach Berlin
19.15 Uhr: Festakt und Medienempfang mit Festvortrag von General a. D. Dr. h. c. Klaus Naumann
20 Uhr: Gemeinsames Abendessen




