News Bild §218: Caritas und SkF lehnen Reformvorschläge der Regierungskommission ab

§218: Caritas und SkF lehnen Reformvorschläge der Regierungskommission ab

Menschenwürde des Kindes von Anfang an schützen

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Berlin/Dortmund, 15. April 2024

Der Deutsche Caritasverband und der SkF lehnen die Vorschläge zur Reform des Paragraphen 218 ab, die heute von der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung vorgelegt worden sind. Der Verband appelliert an die Politik, den Kommissionsempfehlungen nicht zu folgen, denn ihre ethischen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Implikationen seien außerordentlich weitreichend.

„Wer das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und das Lebensrecht des Kindes im Schwangerschaftskonflikt gleichermaßen respektieren und in ihrer spannungsreichen Beziehung überzeugend schützen will, darf nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes zur Disposition stellen“, betont die Präsidentin des Verbandes Eva Maria Welskop-Deffaa. „Der Bericht der Kommission bietet eine breite Sammlung juristischer Informationen, die das geltende deutsche Recht einordnen und bewerten“, kommentiert Welskop-Deffaa. „Es ist gut, dass dabei auch Fragen aufgeworfen werden, die lange wenig zu interessieren schienen: etwa wie wirksam verhindert werden kann, dass die schwangere Frau zur Abtreibung gegen ihren Willen genötigt wird.“

Caritas-Präsidentin: „Das passt einfach nicht zusammen“

Die Schlussfolgerungen der Kommission zum Schwangerschaftskonfliktrecht sind allerdings nach Einschätzung des Caritasverbandes polarisierend und lebensfremd. Sie versuchen, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen wird.

„Ein solcher Vorschlag ignoriert die guten Erfahrungen, die wir seit 30 Jahren mit der geltenden Regelung in Deutschland gemacht haben“, sagt die Caritas-Präsidentin. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt die Beratung und Begleitung Schwangerer in Not- und Konfliktsituationen sowie werdender Eltern in den Mittelpunkt, es setzt auf Aufklärung und Verhütung. Konzeptionell ist es eingebettet in ein System umfänglicher psychosozialer und praktischer Unterstützung wie finanzieller Hilfen und Betreuungsangebote, etwa den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „So schützt das geltende Recht die Selbstbestimmung der Frau und das Leben des Kindes gleichermaßen“, so Eva Maria Welskop-Deffaa weiter.

„In einer Zeit, in der Schwangere vom ersten Ultraschall an das Herz ihres Babys auf dem Monitor schlagen sehen, widerspricht es nicht nur ethischen Grundsätzen, sondern der lebensweltlichen Erfahrung, dem Embryo den Menschenrechtsschutz vorzuenthalten“, ergänzt sie, „das passt einfach nicht zusammen.“

Beratungspflicht erhalten

„Die Politik muss übereilte Entschlüsse vermeiden und in der Diskussion, die uns bevorsteht, die Expertise aus der Praxis einbeziehen. Diese gibt es nicht zuletzt in der Begleitung und Beratung von Frauen und jungen Familien in Beratungsstellen und anderen sozialen Diensten“, unterstreicht Yvonne Fritz, Vorständin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Gesamtverein. Der SkF ist der für Fragen von Schwangerschaft und Schwangerschaftsberatung zuständige Fachverband der verbandlichen Caritas. 

„Die Beratung kann Frauen auch schützen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, wenn sie von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt werden. Die Beratungspflicht muss daher unabdingbar erhalten bleiben“, so Yvonne Fritz. 

Lebenspraktische Hilfen stärken

 Mit besonderer Sorgfalt sei das Unterkapitel „Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch“ im Bericht zu lesen, so SkF und Caritas. Es wird dort sichtbar, dass sich Menschen in vulnerablen und prekären Lebenslagen bei ungewollten Schwangerschaften häufiger für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eva Maria Welskop-Deffaa unterstreicht: „Im Caritasverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass umfassende Hilfen angeboten werden. Es macht einen Unterschied, ob der schwangeren Frau in schwieriger Lebenslage direkt zu Beginn der Schwangerschaft und nach der Geburt Türen geöffnet werden – etwa mit praktischen Hilfen wie den Babylotsen, mit Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Gewaltprävention.“ 

Weiterer Diskussionsbedarf bei Leihmutterschaft

Der zweite Teil des Kommissionsberichts beschäftigt sich mit dem Thema ungewollte Kinderlosigkeit. SkF und Deutscher Caritasverband begrüßen, dass die Kommission Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft abwägend beantwortet. Die Risiken, die in einer global kommerziell agierenden Fortpflanzungsmedizin mit diesen Eingriffen verbunden sind, werden deutlich benannt. Die Frage, ob es faire altruistische Formen der Leihmutterschaft geben kann, wird weiter zu diskutieren sein.

„Ungewollte Kinderlosigkeit kann wie eine ungewollte Schwangerschaft zu einer tiefen Lebenskrise führen. Die ethische Bewertung und rechtliche Regelung medizinischer Angebote ist daher immer wieder neu zu prüfen“, meint SkF-Vorständin Yvonne Fritz.

Text: SkF Gesamtverein e.V.

(kw)



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