News Bild Verliebt… verlobt?!? Passend zum Valentinstag: Wie es um die klassische Verlobung bestellt ist

Verliebt… verlobt?!? Passend zum Valentinstag: Wie es um die klassische Verlobung bestellt ist

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Ortstermin Eiserner Steg, Regensburg, der als öffentlicher Ort symbolträchtiger kaum sein kann, um holde Zweisamkeit, mittels phantasievoll gestalteter Vorhängeschlösser mit eingravierten Namen nach außen hin zu besiegeln. Üblich ist es, den passenden Schlüssel nach Schließung des Bügels ins Wasser der Donau zu werfen. Die Stadt nimmt’s wohlwollend gelassen und lässt die Paare gewähren. Die Zahl der Schlösser am Eisernen Steg wächst stetig.

Wie allerdings steht es um den Klassiker öffentlichen Bekenntnisses zur gemeinsamen Liebe auf dem Weg zur Ehe, die Verlobung? Ist sie (noch) der Königsweg?

 

 

 

 

 

Sich zu verloben ist weiterhin angesagt

Laut Katharina Libon (21) auf alle Fälle. Viele ihrer Freunde und Bekannten, sagt die Vorsitzende des Bundes der deutschen katholischen Jugend (BdkJ), verloben sich „ganz bewusst“. Die aus Wunsiedel stammende Regensburger Studentin der Sozialpädagogik ist überzeugt: Es gilt, sich nicht nur auf die Feier der Hochzeit, sondern viel mehr noch auf die Ehe gut vorzubereiten. Denn: Während der Zeit der Verlobung kann ebenfalls festgestellt werden, dass man eine Ehe besser nicht eingeht. So „rosarot“ sich nicht zuletzt junge Menschen die gemeinsame Zukunft ausmalen, so häufig wird aus den falschen Gründen der Bund fürs Leben geschlossen. „Heutzutage herrscht bei vielen Frauen und Männern bereits mit Mitte 20 Torschlusspanik. Sie fürchten, nicht mehr die Person fürs Leben zu finden und ins Gerede zu kommen. Nicht selten fehlt es an der inneren Unabhängigkeit, um sich in aller Freiheit auf die Ehe vorzubereiten.“ In ihrer Arbeit als BDKJ-Diözesanvorsitzende stellt sie fest, dass unter Jugendlichen ein ungeheurer Konformitätsdruck besteht – auch in Liebesdingen. Sie selbst sieht die Verlobungszeit vor allem als eine Zeit der Klärung von weitreichenden Fragen mit dem eigenen Partner: „Sind die Lebensziele sowie die Vorstellungen über ein geglücktes Leben in der eigenen Partnerschaft weitestgehend identisch? Wollen beide Partner wirklich in gleichem Maße Kinder? Haben beide dieselben Erziehungsvorstellungen? Dies alles sind Fragen, die man im Vorfeld einer Ehe angehen und besprechen sollte.“ Länger als ein Jahr sollte ihrer Meinung nach eine Verlobung nicht dauern – sonst drohe die Gefahr, dass der Sinn einer Verlobung, nämlich eine endgültige Entscheidung für oder wider einer Eheschließung, immer weiter hinausgezögert werde. Als Katholikin schöpft Katharina Libon persönlich sehr viel Kraft aus dem christlichen Glauben und Orientierung aus der kirchlichen Ehe- und Familienlehre – und so geht auch für sie der Weg zur Ehe nur über eine klassische Verlobung, um sowohl privat als auch öffentlich die Liebe zum Partner zu bekennen. „Da müsste aber mein Freund den ersten Schritt machen!“ fügt sie augenzwinkernd hinzu.

Die Aufhebung einer Verlobung ist jederzeit möglich

Doch selbst wenn die Verlobung noch nicht aus der Mode ist: Nicht jeder nutzt diese Chance, um im Vorfeld einer Eheschließung miteinander über die gemeinsame Zukunft zu sprechen. Laut Dr. Gabriele Zinkl, die sich für das Bistum Regensburg als Offizialatsrätin und Kirchenrechtlerin auch mit Eheannullierungsverfahren bei katholischen Ehepaaren zu beschäftigen hat, fallen manche nach der kirchlichen Hochzeit schlicht aus allen Wolken und sind zum Teil äußerst überrascht darüber, wie denn ihr Partner „wirklich“ ist. Würden diese Paare bereits vor der Hochzeit ohne Tabus miteinander auch heikle Fragen klären und dann unter Umständen zu der Erkenntnis gelangen, dass man im Zweifelsfall besser keine Ehe einginge, dann bestünde noch die Chance, im Vorfeld das Eheversprechen zurückzunehmen – was auch juristisch kein Problem ist: „Selbstredend ist ein Rücktritt von diesem Versprechen bzw. eine Aufhebung der Verlobung jederzeit möglich und liegt – wie kann es anders sein – im Ermessen der Partner.“ Gleichzeitig beklagt sie, dass im Gegenzug ein oftmals „konsumistisches“ Verlobungsverständnis vorherrscht – auch unter Kirchgängern: „Vielfach wird auch bei gläubigen Menschen eine Beziehung, Paar-Sein oder gar eine Hochzeit als ein rein persönliches Ereignis gesehen. Im Extremfall mündet es beispielsweise darin, dass man sich den Kirchenraum aussucht, der am besten zum eigenen Design- und Dekorationsstil für Hochzeit, Taufe etc. passt. Kirche und Gemeinde werden da oftmals nur als abrufbare Servicestationen empfunden bis hin zu einer `Automaten-Mentalität´ nach dem Motto `Ich zahle dafür einmalig, also bekomme ich das auch von euch´“.

Nicht einmal gläubige Menschen sind also vor falschen oder allzu oberflächlichen Ansichten bezüglich Verlobung und Ehe gefeit. Doch wie kann es gelingen, sowohl religiösen als auch nichtreligiösen Menschen den Sinn und auch das Positive einer Verlobung oder gar einer Ehe nahezubringen?

Eine Verlobung ist keine Ersatzhochzeit – kann aber gesegnet werden

Zum einen könnte der Valentinstag klassischerweise ein möglicher Tag sein, an welchem – neben romantischen Gesten – sich Zeit genommen wird, um sich Gedanken über das Thema „Liebe“ sowie über weitergehende Fragen zu machen.

Und zum anderen kann ein Paar, das sich verloben möchte, um einen kirchlichen Segen hierfür bitten. Im „Benediktionale“ (dem kirchlichen Buch, in welchem für die verschiedenen Segnungen Vorlagen zur Verfügung gestellt werden) gibt es nämlich auch ein Formular für eine Verlobungsfeier. Sinn und Zweck dieser Feier soll die Segnung der Verlobungszeit sein, in welcher das gegebene Verlobungsversprechen mit Gottes Hilfe geprüft und entschieden werden soll. Solch eine Segensfeier kann – wenn öffentlich in einer Gemeinde begangen – als ein eigener Wortgottesdienst gestaltet oder an eine Eucharistiefeier zwischen Schlussgebet und allgemeinem Segen angeschlossen werden. Der Ring wird gesegnet und bei der Verlobung vom anderen übergeben, aber sich selbst – als Zeichen der Selbstverpflichtung - aufgesteckt. Ob beide Partner einen Verlobungsring tragen oder nur die potentielle Braut, kann individuell entschieden werden. Auf jeden Fall aber sollte so eine Feier schlicht gestaltet werden, um nicht durch ein großes Fest die Entscheidungsfreiheit der Verlobten einzuschränken oder bereits im Vorfeld eine Art „Ersatzhochzeit“ vor der eigentlichen Trauung zu feiern. So oder so ist es zu empfehlen, dieses Segensangebot der Kirche unbedingt wahrzunehmen oder einmal mit einem Priester darüber zu sprechen.

Papst Franziskus selbst geht hier mit gutem Beispiel voran: Er gibt am diesjährigen Valentinstag im Vatikan eine Sonderaudienz mit anschließendem Segen für Verliebte, Verlobte und Brautleute, um die Bedeutung des „Ja für immer“ zu unterstreichen. Und auch in vielen kirchlichen Gemeinden im Bistum Regensburg – wie z.B. um 19 Uhr in der Pfarrgemeinde „St. Johannes Ev.“ in Waldsassen – werden am Valentinstag Gottesdienste für Paare oder Verliebte angeboten, bei denen man sich und seinen Partner segnen lassen kann.



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