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Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen legt Tätigkeitsbericht 2024 vor

Erstanträge gehen deutlich zurück


Bonn, 29. Juli 2025

Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat am 29. Juli 2025 den Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht enthält alle Zahlen für das Berichtsjahr 2024. Zugleich zeigt er detailliert die Entwicklung seit Beginn des Verfahrens am 1. Januar 2021 auf. Die Zahl der eingegangenen Erstanträge ging im Berichtsjahr deutlich zurück und erreichte mit 349 ihren bisherigen Tiefststand (nach 1.565 im Jahr 2021, 547 im Jahr 2022 und 437 im Jahr 2023).

 

Nachdem Ende 2023 noch 807 offene Vorgänge zur Entscheidung anstanden, stieg diese Zahl im Berichtsjahr allerdings auf 986 an. Dies liegt vor allem an Anträgen, mit denen Betroffene neue Informationen vorlegten (Ziffer 12 (2) der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids, VerfOA), sowie an der seit dem1. März 2023 geltenden Möglichkeit, einmalig Widerspruch gegen eine Entscheidung der UKA einzulegen. Dieser Anstieg bei den offenen Vorgängen konnte in den ersten Monaten des Jahres 2025 weiter aufgefangen werden. Es werden inzwischen jeden Monat deutlich mehr Vorgänge entschieden als neu eingehen, wie die Internetseite der UKA (www.anerkennung-kirche.de) ausweist. Die Kommission hat im Berichtsjahr 2024 in 45 Sitzungen durch 651 Einzelentscheidungen Anerkennungsleistungen von insgesamt 19.469.081,57 Euro beschlossen. Dies betraf Leistungshöhen von 9.560.500 Euro bei 283 Erst- und Folgeanträgen sowie Erhöhungsbeträge von 5.160.050 Euro bei 125 Anträgen nach Vorlage neuer Informationen (Ziffer 12 (2) der VerfOA) und Erhöhungsbeträge von 4.748.531,57 Euro im Fall von 243 Widersprüchen. Die Gesamtsumme aller Entscheidungen der UKA beläuft sich seit dem Start am 1. Januar 2021 auf insgesamt 76.665.300 Euro. 

Bisher wurden 2.898 Erst- und Folgeanträge bei der UKA eingereicht (von insgesamt 2.813 Betroffen, von denen eine Reihe mehrfach betroffen war). Ein Teil der Betroffen hat zusätzlich Anträge nach Ziff. 12 (2) VerfOA und/oder den Widerspruch gegen die letzte Entscheidung eingereicht, was aktuell insgesamt 4.326 Vorgänge ergibt. Zu diesen in den Jahren 2021–2024 eingegangenen Vorgängen sind insgesamt 3.340 Entscheidungen ergangen, damit ist eine Quote von 77,2 Prozent erreicht. Die Vorsitzende der Kommission, die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht a. D., Margarete Reske, weist auf eine sichtbare Tendenz hin: „Die Zahl der Eingänge von Anträgen bei der UKA, auch von Widersprüchen und Anträgen mit neuen Informationen, ist etwa seit Mitte 2024 kontinuierlich zurückgegangen. Sie lag seitdem pro Monat bei etwa 25 bis 30 Neuanträgen, zehn Widersprüchen und Anträgen gemäß Ziffer 12 Abs. 2 VerfOA.“ 

Quelle: Tätigkeitsbericht UAK 



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