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Zur Neuigkeit
Über Ämter und Charismen
Kirche im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils
Regensburg, 02. September 2025
Zentraler theologischer Bezugspunkt des neueren Kirchenverständnisses sind die Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, vor allem die dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“ (21. November 1964). Um diese dogmatische Konstitution haben die Konzilsväter lange und intensiv gerungen.
Das Konzil hat – neben „Lumen gentium“ – noch weitere wichtige Texte zum Thema „Kirche“ veröffentlicht. In diesen „Dekreten“ werden verschiedene Dienste und Sendungen innerhalb des Gottesvolkes sehr konkret beschrieben – unter folgenden Themen: Laienapostolat (vgl. das Dekret über das Laienapostolat „Apostolicam actuositatem“ vom 28. November 1965); Hirtenaufgabe der Bischöfe (vgl. das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche „Christus Dominus“ vom 28. Oktober 1965); Dienst, Leben und Ausbildung der Priester (vgl. das Dekret über Dienst und Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“ vom 7. Dezember 1965 und das Dekret über die Ausbildung der Priester „Optatam totius“ vom 28. Oktober 1965); Erneuerung des Ordenslebens (vgl. das Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens „Perfectae caritatis“ vom 28. Oktober 1965).
Die dogmatische Konstitution „Lumen gentium“
Der Aufbau der dogmatischen Konstitution sagt bereits Wesentliches über das Verständnis von Kirche aus. Die acht Kapitel der Kirchenkonstitution sind folgende: 1) Das Mysterium der Kirche, 2) Das Volk Gottes, 3) Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt, 4) Die Laien, 5) Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche, 6) Die Ordensleute, 7) Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche und ihre Einheit mit der himmlischen Kirche, 8) Die selige jungfräuliche Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der Kirche.
Mit diesen acht Kapiteln ist der große thematische Rahmen vorgegeben: Die Kirche als die Gemeinschaft derer, die von Jesus Christus erwählt sind und sich zu einem Leben in seiner Nachfolge aufgemacht haben, ist innerlich strukturiert. Nachdem die Konzilsväter das Geheimnis der Kirche als ganzer entfaltet haben, sprechen sie über das „Volk Gottes“. Zum Volk Gottes gehören alle, die durch Taufe und Firmung dem Leib Christi eingegliedert sind (vgl. Joseph Ratzinger, Kirche – Zeichen unter den Völkern. Schriften zur Ekklesiologie und Ökumene. Erster und Zweiter Teilband [Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften 8/1 und 8/2], Freiburg 2010). Gleichsam in der Mitte der Kirchen-Konstitution (Kap. 5) steht das – für alle Christgläubigen – zentrale Thema der Berufung zur Heiligkeit. Das Volk Gottes setzt sich aus verschiedenen „Gruppen“ von Gläubigen zusammen: aus Laien und aus Personen, die eine Weihe (Bischofsweihe, Priesterweihe, Diakonenweihe) empfangen haben. Das Wort „Laie“ hat in der Alltagssprache leider einen etwas negativen Klang – im Sinne von Nicht-Fachleuten. Das Wort ist vom griechischen Wort „laos“ (= Volk) abgeleitet und drückt eine besondere Würde aus. D. h. jeder „Laie“ gehört zum Volk Gottes. Manche bevorzugen auch den – positiver klingenden – Begriff „Weltchrist“, der auf die Sendung („missio“) der Christen in die Welt Bezug nimmt. Dieser Begriff erinnert also daran, dass Christen „Missionare“, d. h. von Christus Ausgeschicke, sind. Das dritte Kapitel von „Lumen gentium“ ist insbesondere dem Bischofsamt gewidmet. Den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel, hat Christus die Leitung seiner Kirche anvertraut. Als Bischof von Rom kommt dem Papst, dem Nachfolger des hl. Petrus, im Bischofskollegium eine besonders herausragende Stellung zu. Kapitel 6 ist den Ordensleuten gewidmet. Kapitel 7 verweist auf das endgültige Ziel der pilgernden Kirche, und im letzten Kapitel der Kirchenkonstitution wird den Gläubigen Maria, die Mutter der Kirche, vor Augen gestellt.
Christliche Berufung aus neutestamentlicher Sicht
Von Christus berufen zu sein, ist ein Kennzeichen aller Jünger und Jüngerinnen, so dass alle Christen – heute würden wir sagen: Laien und Priester – sich von Christus berufen wissen (vgl. Christoph Kardinal Schönborn, Die Lebensschule Jesu. Anstöße zur Jüngerschaft, Freiburg 2013). Es gibt aber über diese grundlegende Berufung hinaus noch die Übertragung einer besonderen Vollmacht auf bestimmte Jünger (vgl. Mk 3,13-19: Auswahl der Zwölf; Mk 6,6b-13: Aussendung der Zwölf). Dies hat „Bedeutung für das kirchliche Amtsverständnis. Der Priester hat seine Autorität, seine besondere Vollmacht, seine Aufgabe als Repräsentant Christi in der Liturgie sich nicht selbst erworben, auch nicht von der Gemeinde übertragen bekommen, sondern von Christus selbst in der Weihe erhalten. Im Weihesakrament verwirklicht sich, was in den Evangelien als Berufung in die besondere Nachfolge und Übertragung von Vollmacht erzählt wird“ (Lothar Wehr, Ruf und Charisma. Die Vielfalt der Berufungen nach dem Neuen Testament, in: Peter Hofmann [Hg.], Taufberufung und Weltverantwortung. 50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil, Paderborn 2013, S. 121).
Glaubenszeugnis und Mission
Das Johannesevangelium zeigt, wie wichtig das glaubwürdige Zeugnis von Christen für die Mission ist. Paulus betont die Vielfalt der Charismen (von Gott geschenkte Gaben; vgl. 1 Kor 12,1-31a; Röm 12,6-8). Jeder Getaufte hat ein Charisma; nicht alle haben dasselbe Charisma (vgl. 1 Kor 12,4-6). Jedes Charisma ist vom Heiligen Geist gewirkt (vgl. 1 Kor 12,4.11) und soll zum Aufbau der Gemeinde eingesetzt werden (vgl. 1 Kor 12,7). Charismen sind Dienste (vgl. 1 Kor 12,5); es geht um die Vielfalt und Einheit der Charismen (vgl. 1 Kor 12,12-27). Charismen sind so einzusetzen, dass sie nicht nur dem inneren Aufbau der Gemeinde dienen, sondern auch missionarische Wirkungen entfalten. Papst Franziskus (Kreativ sein im Heiligen Geist, in: Die Tagespost vom 31.07.2014, S. 6) drückte es so aus: „Der Heilige Geist wollte ja, dass es in der Kirche diese Buntheit an Charismen gibt. Derselbe Heilige Geist fördert die Verschiedenheit, um dann die Einheit zu bringen; eine Einheit, in der jeder verschieden ist.“
Apostelamt und Charismen
Im Bild vom Leib (1 Kor 12,12-27) macht Paulus deutlich, dass alle Charismen bei aller Unterschiedlichkeit gleichwertig sind. Niemand soll auf das Charisma eines anderen herabschauen. Niemand braucht sich seines Charismas zu schämen und sich den anderen gegenüber minderwertig zu fühlen. Alle sollen und müssen ihre besondere Befähigung für das Gelingen des Gemeindelebens fruchtbar machen. Paulus macht deutlich (vgl. 1 Kor 12,28), dass er sein eigenes Apostelamt als Charisma sieht. Auch die Gabe der Prophetie und die Gabe des Lehrens sowie die Gabe der Leitung der Ortsgemeinde sind von Gott geschenkte Charismen. Der Völkerapostel lässt aber deutlich eine Rangfolge erkennen, wie die Ordinalzahlen („erstens“, „zweitens“, „drittens“) zeigen, die Paulus vor die ersten Charismen (Apostel, Propheten, Lehrer) setzt (vgl. L. Wehr, Ruf und Charisma, S. 133). Diese haben also eine besondere Autorität. Paulus kennt eine bestimmte Struktur der Gemeinde, obwohl er auch betont, dass alle Charismen zu achten und in gleicher Weise hochzuschätzen sind. Das paulinische Gemeindemodell ist keineswegs „basisdemokratisch“ strukturiert. „Es gibt Charismen, die der Gemeinde auch mit nachdrücklichen Anordnungen gegenübertreten können, wie Paulus … immer wieder in seinen Briefen mit Bezug auf seine Autorität als Apostel erkennen lässt“ (ebd., S. 134).
Dienst am Aufbau der Kirche
Berufung ist von Anfang an auf die Jüngergemeinschaft und nach Ostern auf die Kirche ausgerichtet. „Sie ist Dienst an der Auferbauung der Kirche. Nach Paulus soll jeder Getaufte mit seinen Begabungen und Fähigkeiten die Kirche stärken und in der Bindung an die Überlieferung der Apostel bewahren. Es ist nicht jeder Apostel, Prophet oder Lehrer (vgl. 1 Kor 12,29), aber jeder ist an deren Wort gebunden. Insofern gibt es auch in neutestamentlicher Zeit sehr wohl Ämter, die mit klaren Aufgaben und mit Autorität ausgestattet sind“ (ebd.). Auch wenn Paulus „sein Amt ‚charismatisch’, d. h. in der Kraft und Befähigung des Geistes, ausübt, hebt er doch sein amtlich-apostolisches Wirken von jedem noch so geistlich-charismatischen Tun der Gemeinde ab. Er spricht autoritativ im Namen des Kyrios [Christus] (vgl. 2 Kor 13,3) und gibt Weisungen in seiner Vollmacht. Er beansprucht, die Charismen zu prüfen und zu regulieren“ (Gisbert Greshake, Priestersein. Zur Theologie und Spiritualität des priesterlichen Amtes, Freiburg 1991, S. 38). Und Greshake fügt hinzu: „Die charismatische Geistbegabung erweist sich gerade darin, dass ihr Träger der autoritativen apostolischen Weisung zustimmt“ (ebd., S. 39).
Text: Domkapitular Prof. Dr. Josef Kreiml, Leiter der Hauptabteilung Orden und Geistliche Gemeinschaften im Bistum Regensburg
(chb)




