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Zur Neuigkeit
Schreiben des Glaubensdikasteriums „Dignitas infinita“ zur Menschenwürde
Die Würde des Menschen bleibt unantastbar
Regensburg, 29. September 2025
Immer wieder steht die Menschenwürde im Zentrum gesellschaftlicher und politischer Debatten: Wie ist sie zu definieren, wie in Gesetzgebung und Rechtsprechung auszulegen? Dies wurde zuletzt in der kontrovers geführten Diskussion um die Nachbesetzung eines Richteramtes am Bundesverfassungsgericht deutlich.
Der „Marsch für das Leben“ in Berlin, an dem in diesem Jahr erneut Bischof Dr. Rudolf Voderholzer teilnahm, setzt ein klares Zeichen für die unveräußerliche Würde jedes Menschen – von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bis zum natürlichen Ende des Lebens. Die Veranstaltung macht deutlich, dass die Achtung der Menschenwürde nicht verhandelbar ist, sondern gesellschaftlicher Grundwert bleibt.
Bereits im März 2024 hat das Römische Glaubensdikasterium, die päpstliche Behörde für die Förderung und den Schutz von Glauben und Sitten, mit Zustimmung von Papst Franziskus das Schreiben “Dignitas infinita” zur Menschenwürde veröffentlicht. Darin wird der Begriff aus christlicher Sicht definiert und erläutert, welche Formen von Verstößen gegen die Menschenwürde existieren. Das Dokument gibt damit wichtige Orientierung für ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen.
Der „Marsch für das Leben“ greift diese Prinzipien auf und unterstreicht, wie zentral die Achtung der Menschenwürde für eine humane Gesellschaft ist.
Im Folgenden werden wichtige Fragen bezüglich der Menschwürde mithilfe zusammengefasster Aussagen des Dokuments beantwortet.
Wie versteht die katholische Kirche den Begriff „Menschenwürde“?
Jede menschliche Person hat eine unendliche Würde. Diese Menschenwürde hat jede Person einfach, weil sie Mensch ist, nicht weil sie bestimmte Gaben oder Eigenschaften hat – man spricht hier auch von „ontologischer Würde“ (vom Sein her). Die ontologische Würde ist unabhängig von allen Umständen. Sie wird nicht von anderen Menschen verliehen und kann nicht entzogen, verloren oder freiwillig aufgegeben werden. Der Begriff betont, dass jeder Mensch einzigartig und gegenüber den anderen Lebewesen im Universum unvergleichlich ist. Deshalb haben alle Menschen die gleiche Würde, unabhängig davon, ob sie diese sichtbar machen können oder nicht.
Was meint dabei der Begriff „menschliche Person“ als Grundlage der Würde?
Jede menschliche Person ist ein Individuum, das, weil es Mensch ist, grundsätzlich die Fähigkeit hat, vernünftig zu denken: Eine Person kann erkennen, verstehen, wollen und lieben. Selbst wenn sie diese Fähigkeiten ganz oder teilweise nicht ausüben kann, bleibt ihre ganze, unveräußerliche Würde erhalten, weil sie zur Gattung „Mensch“ gehört (z. B. ein ungeborenes Kind, ein bewusstloser Mensch).
Warum ist die Menschenwürde so zentral?
Ohne Menschenwürde gibt es keine Menschenrechte und -pflichten. Denn nur mit einer Würde, die jeder Mensch einfach deshalb hat, weil er Mensch ist, gibt es eine Grundlage für Rechte, die allen Menschen zukommen, und für Pflichten, die das Zusammenleben in gegenseitiger Fürsorge ermöglichen (siehe auch unten die Antwort zu „verfälschten Bedeutungen von Menschenwürde“).
Steht die Kirche mir ihrem Verständnis der Menschenwürde allein da?
Nein. Vielmehr hat dieses Verständnis von Menschwürde Eingang in ein wichtiges internationales Dokument gefunden: Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1948 spricht von einer „angeborenen Würde und den gleichen und unveräußerlichen Rechten aller Mitglieder der menschlichen Familie“.
Wie begründet die katholische Kirche die Menschenwürde?
Zur Erkenntnis der Menschenwürde kann der Mensch auch durch Nachdenken und Dialog kommen, also durch die Vernunft. Die Kirche hat aber neben der Vernunft noch die Offenbarung von Gott her als Quelle, die vor Verzerrungen des Begriffs schützt. Danach hat jeder Mensch eine geschenkte, unverdiente Würde, denn er ist nach Gottes Bild als Mann oder Frau geschaffen und von Gott um seiner selbst willen geliebt und gewollt. Außerdem ist Gott selbst in Jesus Christus Mensch geworden und hat dadurch die menschliche Würde bestätigt. Jesus ist in bescheidenen Verhältnissen aufgewachsen, hat seine Zeitgenossen zur Nächstenliebe gegenüber allen Menschen aufgerufen und Ausgestoßenen ihre Würde wieder gegeben. Zudem hat er allen Menschen die Erlösung gebracht. Darüber hinaus liegt die Menschenwürde auch in der endgültigen Bestimmung jedes Menschen zur ewigen, liebenden Gemeinschaft mit Gott.
Welche Bedeutungen kann „Würde“ sonst noch haben?
Es gibt verschiedene Zusammenhänge, in denen „Würde“ eine andere Bedeutung hat. Die wichtigste Bedeutung ist die sogenannte „ontologische Würde“, die jede Person einfach hat, weil sie Mensch ist (siehe erste Frage). Diese Würde ist unverlierbar. Eine andere Frage ist allerdings, ob eine Person dieser Würde entsprechend lebt oder leben kann. So wird auch von „sittlicher Würde“ gesprochen, die davon abhängt, ob jemand seinem Gewissen gemäß das Gute tut, oder von der „sozialen Würde“, die von den Lebensbedingungen abhängig ist. Außerdem kann ein Mensch zwar in sittlicher und sozialer Würde leben, aber seine Lebensverhältnisse dennoch aufgrund von großen Schwierigkeiten wie z. B. einer schweren Krankheit als „existenziell unwürdig“ betrachten. Zentral bleibt dabei die „ontologische Würde“, die unabhängig von allen Umständen besteht.
Welche verfälschten Bedeutungen von Menschenwürde werden heute gebraucht und was sind die Folgen?
Problematisch ist, wenn statt von Menschenwürde von der Würde der Person gesprochen wird, aber unter Person etwas anderes verstanden wird. Wenn zum Beispiel die Würde der Person nur aus der Fähigkeit zur Erkenntnis und zur freien Entscheidung hergeleitet wird, hätten Personen, die diese Fähigkeiten noch nicht, im Augenblick nicht oder nicht mehr ausüben können, keine Menschenwürde und damit keine Rechte – das beträfe z. B. Ungeborene, unselbständig gewordene alte Menschen oder geistig Behinderte. Andererseits besteht zunehmend die Gefahr, dass – weil die Würde nicht objektiv darin begründet ist, dass ein Mensch Mensch ist – Rechte unter Berufung auf die Menschenwürde eingefordert werden, die aber nur aufgrund individueller Vorlieben oder Befindlichkeiten und nicht objektiv begründet werden können. Pflichten und Rechte können nur dann aus der Menschenwürde abgeleitet werden, wenn diese nicht subjektiv, sondern objektiv ist und für alle Menschen gleichermaßen gilt.
Was sind aus katholischer Sicht also schwere Verstöße gegen die Menschenwürde und warum?
Das Dokument nennt einige heute besonders wichtige, aber keinesfalls alle Verstöße und begründet, wie die Phänomene gegen die Menschenwürde verstoßen. Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen Verstößen können den jeweiligen Nummern des Dokuments entnommen werden. Es nennt Armut (Nr. 36f.), Krieg (Nr. 38f.), Leiden von Migranten (Nr. 40), Menschenhandel (Nr. 41f.), sexuellen Missbrauch (Nr. 43), Gewalt gegen Frauen (Nr. 44 bis 46), Abtreibung (Nr. 47), Leihmutterschaft (Nr. 48 bis 50), Euthanasie und assistierten Suizid (Nr. 51f.), die Zurückweisung von Menschen mit Behinderungen (Nr. 53f.), die Inhaftierung, Folterung oder Tötung aufgrund der sexuellen Identität (Nr. 55), die Gender-Theorie (Nr. 56 bis 59), Geschlechtsumwandlung (Nr. 60) sowie Gewalt in der digitalen Welt (Nr. 61f.).
Text: Frater Thomas Müller
(sg/chb)




