Pressemitteilung: Anträge auf Anerkennung als Opfer massiver körperlicher Gewalt im Jahr 2017 (Stand: 31.12.2017)

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In diesem Zwischenbericht über Straftaten körperlicher Gewalt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kirchlicher Institutionen vorgeworfen werden, berichtet das Bistum Regensburg über die Meldungen, die im Jahre 2017 der Diözese anvertraut wurden. Mit diesem Bericht möchte Generalvikar Michael Fuchs persönlich und im Namen des Bistums Regensburg zum Ausdruck bringen, dass die Berichte der ehemaligen Schüler und Anvertrauten gehört und verstanden wurden und angekommen sind.

 

Dank und Scham

Generalvikar Michael Fuchs: „Ich möchte mich bei allen Personen bedanken, die sich beim Bistum Regensburg 2017 mit ihren Schilderungen erlittener körperlicher Gewalt gemeldet haben, deren Opfer sie als Kinder wurden. Sie haben uns damit ein großes Vertrauen geschenkt. Wir haben verstanden, wie tief diese Übergriffe verletzten, demütigten und wie oft sie zu Folgen für den ganzen weiteren Lebensweg führten. Geschildert wurden brutale und unmenschliche Übergriffe, die auch zu den berichteten Tatzeitpunkten von dem damals geltenden Züchtigungsrecht in keiner Weise gedeckt waren. Die Schilderungen gehen mir zu Herzen und sie entsetzen und beschämen mich zugleich als Priester.“

 

Die Zahlen

Hinter den nüchternen Zahlen des Berichts stehen die Darstellungen erheblicher Körperverletzungen und seelischer Demütigungen. Erleiden mussten sie Kinder, die den Übergriffen schutzlos ausgeliefert waren. 

75 Personen hatten in 2017 bis zum 31.12. einen Antrag auf Anerkennung erlittener körperlicher Gewalt an das Bistum Regensburg gestellt. Von diesen 75 Anträgen wurden bis zum Stichtag 47 abschließend bearbeitet. 45 Zahlungen wurden geleistet, zwei stehen noch aus. Von den 28 übrigen Anträgen wurden zuständigkeitshalber 12 an Orden, andere Bistümer oder kirchliche Institutionen einvernehmlich weitergeleitet, bei einem Antrag hat der Betroffene die Weiterleitung untersagt. 14 Anträge waren am 31.12.2017 noch nicht abschließend bearbeitet.

Insgesamt wurden in 2017 178.000 EUR bezahlt, durchschnittlich 3.955,56 EUR je Antragsteller, die Höchstsumme von 5.000 EUR wurde achtmal geleistet.

Der zeitliche Schwerpunkt der dargelegten Straftaten liegt in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die Beschreibungen reichen bis in das Jahr 1986.  

 

Vergebungsbitte

Die beschuldigten Täterinnen und Täter sind verstorben oder in einem Alter und Gesundheitszustand, der es nicht erlaubt, die Auseinandersetzung mit den Vorwürfen zu fordern. Generalvikar Michael Fuchs: Ich kann nur an ihrer Stelle und im Namen des Bistums Regensburg die Bitte um Vergebung aussprechen und möchte gleichzeitig an die Worte Bischof Rudolf Voderholzers anlässlich seines zweiten Weihejubiläums erinnern.“ Am 25. Januar 2015 predigte der Regensburger Bischof im Regensburger Dom. Dort sagte er: „Sie dürfen mir glauben: Es schmerzt mich und tut mir in der Seele weh: jeder einzelne Fall, hinter dem ja ein Mensch steht, eine Kinderseele in diesen Fällen, schwer gequält, oft für das Leben gezeichnet. Ich kann es nicht ungeschehen machen und die Betroffenen nur um Vergebung bitten.“ (<link multimedia mediathek ansprache-bei-vesper-anlaesslich-des-zweiten-jahrestags-der-bischofsweihe-id>

www.bistum-regensburg.de/multimedia/mediathek/ansprache-bei-vesper-anlaesslich-des-zweiten-jahrestags-der-bischofsweihe-id/

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Aufruf

Das Bistum Regensburg bittet auch für das Jahr 2018 um das Vertrauen von Menschen, die als Kinder Opfer einer massiven körperlichen Gewalt wurden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kirchlicher Institutionen vorzuwerfen ist. Generalvikar Michael Fuchs: „Schicken Sie uns bitte Ihre Berichte und nutzen Sie den Antrag auf Anerkennung erlittenen Leids.“

Ansprechpartner ist der Nürnberger Rechtsanwalt Professor Michael Scheulen. Alle weiteren Informationen sind zu finden unter <link dienst-hilfe praevention-missbrauch koerperverletzung>

www.bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/koerperverletzung/

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