podiumsdiskussion mit bischof voderholzer

Podiumsdiskussion mit Bischof Voderholzer beim Katholikentag in Würzburg

„Lebensschutz gehört auf den Katholikentag“


Würzburg, 16. Mai 2026

Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer ermutigt Lebensrechtler bei einer Podiumsdiskussion am Rande des Katholikentags in Würzburg.

„Gemeinsam auf dem Weg? Die Kirche und die deutsche Lebensrechtsbewegung“ lautete die Überschrift einer Podiumsdiskussion mit dem Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer, zu der die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und der „Verein katholischer deutscher Lehrerinnen“ (VkdL) während des Katholikentags in Würzburg ins dortige „Haus der Kirche“ geladen hatten. Neben Bischof Voderholzer saßen auch die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski, VkdL-Vorstandsmitglied Theresa Fehlner sowie der Journalist und Bioethik-Korrespondent der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ Stefan Rehder auf dem Podium.

Zu Beginn dankte Bischof Voderholzer der ALfA und anderen Lebensrechtsorganisationen „ausdrücklich für ihr Engagement“. Er sei der Einladung „sofort gefolgt“, weil er der Meinung sei, „dass das Thema Lebensschutz und die spezielle Verbindung Lebensrechtsbewegung und Kirche auf den Katholikentag“ gehöre. „Deswegen hat es mich schon ein bisschen betrübt, zu hören, dass eine Veranstaltung wie dieses Forum offenbar auf dem offiziellen Katholikentagsprogramm keinen Platz gefunden hat.“ Als junger Bischof habe er den Katholikentag in Regensburg mitvorbereiten dürfen und sich damals „massiv dafür eingesetzt“, dass es ein Diskussionsforum von Befürwortern und Kritikern des Vereins „Donum Vitae“ gab.

Gefragt nach den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit der Kirche und der Lebensrechtsbewegung, sagte Voderholzer: „Die katholische Kirche ist ihren Anfängen her immer schon eine Lebensrechtsbewegung gewesen. Von daher müssen Sie uns dazu jetzt nicht bekehren.“ Kirche und Lebensrechtsbewegung hätten „ein gemeinsames Ziel. Aber es gibt unterschiedliche Ebenen und unterschiedliche Verantwortlichkeiten“, so Voderholzer. So sei etwa die Bischofskonferenz „für das Grundsätzliche zuständig, für die theologische Begründung, für die Grundsatztexte, vielleicht auch noch zur Ermutigung für alle, die uns anvertraut sind“. Außerdem seien die Bischöfe „in unserem Hirtendienst verbunden in der weltweit einen Kirche, mit ihrem sichtbaren Haupt, dem Papst.“ Papst Franziskus sei „in Sachen Lebensschutz sehr, sehr deutlich“, bisweilen sogar „rabiat“ gewesen und habe Abtreibung als „Auftragsmord“ bezeichnet. Bischof Voderholzer: „Also da haben wir, glaube ich, eine gemeinsame Grundlage. Und dann würde ich sagen, fördern wir auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips alle Unternehmungen, Initiativen und Vereine, die in diesem Sinne, in diese Richtung auch arbeiten. Das glaube ich, wäre eine gute Verhandlungsbasis.“

Die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski zeigte sich erfreut: „Subsidarität und Ermutigung. Das klingt doch fantastisch“. Zuvor hatte Kaminski ein „wechselhaftes Verhältnis“ in der Beziehung von Kirche und Lebensrechtsbewegung ausgemacht. Während das Verhältnis zu den Bischöfen meist gut sei, wehe Lebensrechtlern „aus den Generalvikariaten oder den entsprechenden Gremien manchmal ein etwas kalter Wind“ entgegen. Kaminski berichtete von Fällen, in denen Lebensrechtlern der Zugang zu kirchlichen Häusern verweigert worden sei und ihnen Etiketten wie „rechtsextrem“ und „transphob“ angeheftet worden seien, ohne dass mit den Betreffenden das Gespräch gesucht worden sei. Die ALfA-Bundesvorsitzende warb dafür, häufiger den Dialog zu suchen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Denn: „Wenn wir nicht reden, können wir Differenzen nicht ausräumen.“

Zuvor hatte Tagespost-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder die These vertreten, dass es zwar „wünschenswert“, aber „keineswegs notwendig“ sei, dass „Kirche und Lebensschutzbewegung“ gemeinsam auf dem Weg seien. Seiner Ansicht nach speise sich das Engagement der Lebensrechtler auch mehr aus ihrer „staatsbürgerlichen Verantwortung“ denn aus dem „christlichen Glauben“. Zudem verpflichte die Verfassung Staat und Bürger zum Lebensschutz. Die „Magna Charta aller Staatsbürger“ sei „das Grundgesetz“ und nicht die „großartige Enzyklika Evangelium vitae“ Johannes Pauls II., die nur Katholiken binde, die inzwischen eine Minderheit im Staate darstellten. Auch freue er sich, „Bischof Voderholzer jedes Jahr auf dem Marsch für das Leben zu sehen“, dennoch habe er „die 1000 Kreuze, die Lebensrechtler viele Jahre mit sich herumgetragen hätten, immer kritisch gesehen“. Für ihn sei „das Kreuz ein religiöses Symbol, kein politisches“. Dagegen sei der Marsch für das Leben eine „politische Demonstration und keine weitere Fronleichnamsprozession“.

VkdL-Vorstandsmitglied Theresa Fehlner schilderte ihre Erfahrungen als Lehrerin. Als Adoptivkind sei ihr der Lebensschutz „in die DNA eingeschrieben“, trotzdem sei der Einsatz für ihn im schulischen Umfeld zu einer Herausforderung geworden. Zwar sei der Lebensschutz in Lehrplänen verankert, doch stießen Lehrer, die sich an der Lehre der Kirche orientierten, oft auf „Widerstand“. Und zwar sowohl bei den Eltern als auch im Kollegium. Zudem seien Jugendliche heute häufig bereits durch eigene Erfahrungen oder ihr Umfeld mit Fragen rund um Schwangerschaft und Abtreibung konfrontiert.

Text und Foto: Stefan Rehder
(jas)



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