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Ans Oberste Kirchengericht

Papst Franziskus beruft Kardinal Müller

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Papst Franziskus hat Kardinal Gerhard Müller an das höchste kirchliche Gericht berufen. Von 2002 bis 2012 hatte er der Diözese Regensburg vorgestanden. Anschließend wirkte Erzbischof Müller bis 2017 als Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation. Nun wird der Kardinal Mitglied des Obersten Gerichts (Supremo Tribunale) der Apostolischen Signatur. Das hat der Vatikan am vergangenen Montag bekannt gegeben. Außer Kardinal Müller berief Papst Franziskus elf weitere Bischöfe an die Apostolische Signatur, darunter die Weihbischöfe von Münster und Paderborn, Christoph Hegge und Dominicus Meier. Das Mandat der vom Papst Ernannten ist auf fünf Jahre begrenzt.

Das höchste Gericht

Von den Kardinälen, die Franziskus zu Mitgliedern des „Supremo Tribunale“ macht, stammen mit Ausnahme von Kardinal Müller alle aus dem angelsächsischen Raum. Die Apostolische Signatur ist das höchste Gericht der Kurie. Präfekt ist Kardinal Dominique Mamberti. Papst Franziskus hatte Erzbischof Müller 2014 ins Kardinalskollegium aufgenommen.



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