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Zur Neuigkeit
Neues Diözesanheiligtum in Mindelstetten
Kirche der heiligen Anna Schäffer
Regensburg/Mindelstetten, 06. August 2025
„Es ist mir inniges Anliegen, das große Glaubenszeugnis der unzähligen Pilger nach Mindelstetten zu loben, ihre tiefe Verehrung der Heiligen Anna Schäffer und die schönen Früchte des Glaubens unter den Gläubigen in großer Dankbarkeit anzuerkennen, die Wallfahrt zu würdigen und ausdrücklich allen Gläubigen zu empfehlen.“ Mit diesen Worten erklärte Bischof Dr. Rudolf Voderholzer am Samstag, 26. Juli, beim Anna-Schäffer-Gebetstag in Mindelstetten seine Entscheidung, das Gotteshaus per Dekret zum Diözesanheiligtum zu erheben. Die Freude bei den zahlreichen Gläubigen war groß, als das Dekret beim Pontifikalgottesdienst auf dem Kirchplatz verlesen und anschließend Ortspfarrer Josef Schemmerer übergeben wurde.
Doch was genau ist eigentlich ein Diözesanheiligtum? Diese Frage haben wir jemandem gestellt, der sich in dieser Thematik sehr gut auskennt und zwar Offizial Dr. Peter Stier. Lesen Sie hier seine Erklärung eines Diözesanheiligtums:
Ein Heiligtum ist eine Kirche oder ein anderer heiliger Ort wie z.B. eine Kapelle, zu dem zahlreiche Gläubige aus einem besonderen Frömmigkeitsgrund mit Gutheißung des Ortsordinarius pilgern. So definiert can. 1230 CIC das Heiligtum. Mit anderen Worten kann man ein Heiligtum als eine Kirche oder Kapelle bezeichnen, die Ziel von zahlreichen Wahlfahrten ist. Was die Menschen anzieht, ist ein geistlicher, frommer Grund wie der Besuch und die Verehrung eines Heiligen und dessen Grab, intensive Mitfeier des Gottesdienstes, Erneuerung des geistlichen Lebens, Ablegen von Gelübden, Bereitschaft zu Buße und Umkehr, Bitte und Dank für besondere Gnaden. Ein Heiligtum muss eine lebendige Wallfahrt haben.
Je nachdem welchen Einzugskreis Heiligtümer haben, werden sie unterschieden in diözesane, nationale und internationale Heiligtümer. Wird ein Gnadenort eher von Gläubigen einer oder mehrerer Diözesen oder einer Region aufgesucht, spricht man von einem Diözesanheiligtum. Ist es das Heiligtum einer ganzen Nation, dann von einem Nationalheiligtum. Kommen die Pilger aus verschiedenen Ländern oder der ganzen Welt, handelt es sich um ein internationales Heiligtum. Davon abhängig ergibt sich die zuständige Autorität, die ein Heiligtum errichtet. Das Diözesanheiligtum wird vom Ortsordinarius (Diözesanbischof oder Generalvikar) errichtet, das nationale von der Bischofskonferenz und das internationale vom Heiligen Stuhl in Rom. Genau genommen wird ein Heiligtum anerkannt, also nicht neu geschaffen. Das bedeutet, dass die kirchliche Autorität die Entwicklung einer Wallfahrt wahrnimmt, sie prüft und anerkennt. Daher spricht das Kirchenrecht davon, dass ein Heiligtum anerkannt (approbiert) wird. Das faktische Pilgerwesen des gläubigen Volkes wird anerkannt und gebilligt/empfohlen. Die Approbation eines Heiligtums ist immer auch eine Gutheißung und Empfehlung für diese Wallfahrt.
Zu einem Heiligtum kann jedes Ziel von zahlreichen Wallfahrten aus Frömmigkeitsgründen erhoben werden, also Kirchen und Kapellen mit Gräber von Heiligen, Gnadenbilder, Erscheinungsorte. Orte von geschehenen Wundern usw.
Ein Heiligtum soll ein besonderer geistlicher Ort sein, ein geistliches Zentrum, wo das religiöse Leben intensiv gepflegt wird. Daher bestimmt can. 1234 CIC: "§ 1 In Heiligtümern sind den Gläubigen reichlicher die Heilsmittel anzubieten durch eifrige Verkündigung des Gotteswortes, durch geeignete Pflege des liturgischen Lebens, besonders der Feier der Eucharistie und des Bußsakramentes, wie auch der gutgeheißenen Formen der Volksfrömmigkeit. § 2. Volkskünstlerische Votivgaben und Frömmigkeitsdokumente sind in den Heiligtümern oder in deren Nähe sichtbar aufzustellen und sicher aufzubewahren." Ein Heiligtum ist ein Ort intensiven liturgischen und geistlichen Lebens, ein geistliches Zentrum von überpfarrlicher Bedeutung. Die Sakramente der Buße und der Eucharistie werden dort besonders gepflegt.
Die Votivgaben, die dort aufgestellt werden sollen, dürfen als Zeugnis des Glaubens und Ermutigung für die Gläubigen zum Glauben und Vertrauen verstanden werden. Deshalb ist der Rektor des Heiligtums oder der Pfarrer gehalten, in Heiligtümern ein reiches liturgisches, sakramentales Leben anzubieten und sich um Predigt und Volksfrömmigkeit zu bemühen. In diesem Sinne werden dem Heiligtum durch den Akt der Anerkennung bestimmte Ablässe gewährt. Dazu kann es auch mit liturgischen Privilegien ausgestattet werden (can. 1233 CIC). Es kann besondere Messformulare geben oder eine erweiterte Verwendung der Messtexte des Heiligen oder für den Wallfahrtstitel. Die Rechte und Besonderheiten zielen also darauf ab, dass das Heiligtum ein geistliches Zentrum sei und der Frömmigkeit und Glaubenspraxis besonders dient.
Wie eben das neue Diözesanheiligtum der Kirche der Heiligen Anna Schäffer in Mindelstetten.
Text: Christian Beirowski und Offizial Dr. Peter Stier
Fotos: Christian Beirowski
Weitere Infos
Lesen Sie hier noch einmal den Bericht über den diesjährigen Anna-Schäffer-Gebetstag und die komplette Predigt von Bischof Rudolf Voiderholzer:
Anna-Schäffer-Gebetstag 2025









