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Zur Neuigkeit
Neuer vatikanischer Präfekt für Gesetzestexte
Kirchenrecht dient dem Heil der Seelen
Rom / Regensburg, 12. August 2026
Erzbischof Anthony Randazzo setzt neue Akzente. Er hat die Arbeit des Dikasteriums für die Gesetzestexte auf die Heilige Schrift und die lebendige Tradition der Kirche verpflichtet. Seine Berufung passt indessen zur Linie eines vorsichtigen, aber zielstrebigen Kurswechsels hin zu den traditionellen Werten der Kirche, den Leo XIV. anscheinend verfolgt. In einem Interview betonte der neue Präfekt auch folgerichtig, das Kirchenrecht sei niemals Selbstzweck.
„Ich bin auch fest davon überzeugt, dass ich mich dem Kirchenrecht nicht widmen kann, ohne zuvor vom Evangelium genährt worden zu sein, denn das Recht der Kirche ist nie Selbstzweck; es steht immer im Dienst des Evangeliums und des Heils der Seelen“, sagte Randazzo im Gespräch mit der australischen Zeitung The Catholic Leader. „Das Gebet hält mir diese Wahrheit vor Augen und hilft sicherzustellen, dass meine Arbeit ein Dienst bleibt und nicht bloß ein Beruf.“ Papst Leo XIV. hatte den damaligen Bischof von Broken Bay am 25. März zum Präfekten ernannt und ihm zugleich den persönlichen Titel eines Erzbischofs verliehen. Randazzo folgte damit Erzbischof Filippo Iannone nach, den Leo XIV. im September 2025 an die Spitze des Bischofsdikasteriums versetzt hatte.
Das Dikasterium für die Gesetzestexte wacht über das rechte Verständnis, die Auslegung und die Anwendung des Kirchenrechts in der Weltkirche. Zuständig ist es für die lateinische Kirche ebenso wie für die katholischen Ostkirchen. Als Präfekt verantwortet Randazzo unter anderem die authentische Interpretation universalkirchlicher Gesetze und die Klärung juristischer Zweifelsfragen.
Bemerkenswertes Urteil über Leo XIV.
Über Papst Leo XIV., der selbst Kirchenrechtler ist, äußerte sich der Australier mit Nachdruck. „Der Heilige Vater hat mich durch die Wärme seiner Menschlichkeit und die Tiefe seines Glaubens tief beeindruckt“, sagte er. „Obwohl er ein herausragender Kirchenrechtler ist, ist er zuallererst ein Mann der Kirche, ein Hirte, dessen Liebe zu Christus und zu seinem Volk offenkundig ist.“
Seine eigene Rolle beschrieb Randazzo als zuarbeitend. „Der Papst ist der oberste Gesetzgeber der Kirche, und meine Aufgabe besteht darin, eng mit den Mitgliedern, Konsultoren und Offizialen des Dikasteriums zusammenzuarbeiten, damit wir, wann immer der Heilige Vater in Gesetzgebungsfragen um Rat ersucht, einen Rat erteilen können, der klar, fundiert, pastoral sensibel und kirchenrechtlich belastbar ist“, führte er aus. „Unsere Arbeit muss stets der Heiligen Schrift und der lebendigen Tradition der Kirche treu bleiben.“
Im zweiten Teil des Gesprächs, den The Catholic Leader am 5. August veröffentlichte, wandte sich der Präfekt gegen ein verbreitetes Missverständnis. „Manche Katholiken hören die Worte Kirchenrecht und denken nur an Regeln und Vorschriften. Es enthält zwar Gesetze, doch das Kirchenrecht ist weit mehr als eine Sammlung von Regeln“, sagte er. „Das Kirchenrecht ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument im Dienst des Lebens und der Sendung der Kirche“, so der Präfekt. „Es ersetzt nicht den Glauben, die Gnade Gottes oder das Wirken des Heiligen Geistes, und es soll auch nicht die Vielfalt der Gaben und Charismen in der Kirche ersticken.“
Kanonisches Recht als Teil der Verkündigung
Der Kodex des kanonischen Rechts und der Kodex der Kanones der Ostkirchen sind für Randazzo weit mehr als juristische Handbücher: „Mit den Worten Papst Johannes Pauls II. ist der Kodex ‚ein großer Versuch der Übersetzung‘ der Ekklesiologie des Konzils in die kanonistische Sprache, der sicherstellt, dass die sichtbaren Strukturen der Kirche ihrer geistlichen Sendung treu dienen: das Evangelium zu verkünden und alle Menschen zum Heil zu führen“, sagte er.
Randazzo hielt fest: „Gehorsam anzubieten heißt, sich dem Willen Gottes und den Nöten der Kirche zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne ist er immer ein Akt des Glaubens, bevor er ein Verwaltungsakt ist.“ Letztlich habe ihn Gehorsamsversprechen, das er bei seiner Weihe abgelegt habe, zur Annahme des neuen Postens bewogen. Geboren wurde Randazzo 1966 in Sydney als Sohn einer Familie sizilianischer Einwanderer. Kirchenrecht studierte er an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, von 2004 bis 2008 arbeitete er an der damaligen Glaubenskongregation.
Zwischen 2009 und 2015 leitete Randazzo das Priesterseminar in Brisbane, 2016 wurde er Weihbischof in Sydney. Zuletzt stand er der Kommission für Kanonisches Recht der australischen Bischofskonferenz vor. Bis zu seiner Ernennung war Randazzo Bischof von Broken Bay und Präsident des Bundes der katholischen Bischofskonferenzen in Ozeanien. „Der Dienst in der römischen Kurie ist immer Dienst an der Weltkirche, doch er sollte die Ortskirchen nie aus dem Blick verlieren“, sagte er nun. „Jedes Gesetz, jede Entscheidung und jeder Regierungsakt berührt letztlich wirkliche Menschen in wirklichen Gemeinschaften.“
Text: CNA Deutsch
(sig)




