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Zur Neuigkeit
Mit dem eigenen Vermächtnis Kindern helfen
Sternsinger helfen weltweit
Aachen / Regensburg, 29. August 2025
Das Thema „Vererben“ wird gern beiseite geschoben, wenn man mitten im Leben steht. Mit einem Testament lassen sich die eigenen Nachlasswünsche dabei ganz problem- und geräuschlos regeln. Monika Sturm vom Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ erklärt im Interview, wie das konkret funktioniert und welche Vorteile sich bieten könnten.
Frau Sturm, wann sollte ich mir Gedanken zu meinem Testament machen und wie kann mich das Kindermissionswerk dabei unterstützen?
Viele Menschen denken, das Testament wäre nur etwas für Alte und Kranke. Tatsächlich ist die Mehrheit unserer Nachlassgeber über 70 Jahre alt, doch der Trend zeigt, dass zunehmend jüngere Menschen überlegen, wie sie ihren Nachlass gestalten möchten. Gründe dafür gibt es genug, zum Beispiel die Absicherung des Lebenspartners, klare Regelungen für Patchworkfamilien schaffen oder über das eigene Leben hinaus Gutes tun und dort helfen, wo Hilfe dringend nötig ist. Für alle, die ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, ist ein Testament unabdingbar.Das Kindermissionswerk ,Die Sternsinger’bietet potenziellen Erblasserinnen und Erblassern Unterstützung bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments, hilft mit Formulierungsbeispielen und gibt Auskunft zur sicheren Aufbewahrung – das alles selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten.
Wie kann eine Testamentsspende konkret aussehen?
Es kommt oft auf die eigene Lebenslage an. Eine alleinstehende, kinderlose Person, die das Kindermissionswerk als Erben einsetzt, ist erleichtert im Wissen, dass es jemanden gibt, der sich im Erbfall um alles kümmert. Bei Familien werden in der Regel die Ehepartner und Kinder im Testament bedacht. Doch oft kommt es vor, dass die eigenen bereits erwachsenen Kinder selbst gut verdienen und über eigene Immobilien verfügen – dann kann ein Vermächtnis für eine Hilfsorganisation durchaus ein Thema sein und das Testament entsprechend neu verfasst werden.
Wie hilft die Testamentsspende den Kindern in der Einen Welt?
Sturm: Unser Auftrag als global agierendes Hilfswerk ist es, die Not von Kindern weltweit zu lindern, sie vor Unterdrückung und Ausbeutung zu schützen und sie darin zu stärken, sich nach ihren Möglichkeiten zu entwickeln. So können beispielsweise Flüchtlingskinder im Südsudan zur Schule gehen und ein Stück Normalität erleben oder Kinder mit Behinderung in Ecuador eine gezielte Therapie und Förderung bekommen. Übrigens: Schon ein Vermächtnis von rund 3.000 Euro kann viel bewirken, etwa das Einrichten einer Schulbibliothek als Bildungsmaßnahme für arbeitende Kinder in Indien. Das Vermögen oder Teile davon an das Kindermissionswerk zu vermachen oder zu vererben, ist ein Geschenk an die Zukunft. Wir gehen mit diesem Geschenk sehr sorgfältig um und fühlen uns verpflichtet, den letzten Willen respektvoll umzusetzen.
Text: Missionswerk „Die Sternsinger“
(sig)




