Vatikanstadt/Regensburg, 17. Mai 2024
Der Vatikan hat am Montag ein Dekret veröffentlicht, das die verschiedenen Möglichkeiten beschreibt, wie Katholiken im Jubiläumsjahr 2025 einen vollkommenen Ablass erlangen können. Hier sind einige der vielen Möglichkeiten:
Wallfahrt nach Rom
Katholiken, die im Jubiläumsjahr 2025 nach Rom pilgern, können einen vollkommenen Ablass erlangen, wenn sie mindestens eine der vier großen päpstlichen Basiliken besuchen: den Petersdom, die Lateranbasilika, Santa Maria Maggiore oder St. Paul vor den Mauern. Außerdem kann man einen Ablass erhalten, wenn man in mehreren anderen Kirchen Roms betet:
- Basilika vom Heiligen Kreuz in Jerusalem
- Basilika Sankt Laurentius außerhalb der Stadtmauern
- Basilika St. Sebastian
- Wallfahrtskirche der Göttlichen Liebe (Divino Amore)
- Heilig-Geist-Kirche in Sassia
- Kirche des Heiligen Paulus in Tre Fontane (Ort des Martyriums des heiligen Paulus)
- Die römischen Katakomben
Die Apostolische Pönitentiarie (einer der drei obersten Gerichtshöfe der katholischen Kirche, zuständig für Absolutionen, Dispense, Gnadenerweise) gewährt auch einen vollkommenen Ablass für Wallfahrten zu Kirchen in Rom, die mit großen weiblichen Heiligen verbunden sind:
- Basilika Santa Maria Sopra Minerva (Grab der hl. Katharina von Siena)
- Santa Brigida am Campo de' Fiori (Heilige Brigida von Schweden)
- Santa Maria della Vittoria (Heilige Theresia von Avila)
- Trinità dei Monti (Heilige Therese von Liseux)
- Basilika St. Cäcilia in Trastevere (Heilige Cäcilia)
- Basilika Sant'Augustino in Campo Marzio (Hl. Monica)
Werke der Barmherzigkeit verrichten
Das Jubiläumsjahr ist eine Zeit, in der Katholiken besonders ermutigt werden, die leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit zu vollbringen. Beispiele können sein: der Besuch von Gefangenen, die Betreuung einsamer alter Menschen, die Hilfe für Kranke oder Behinderte und die Unterstützung Bedürftiger. Ablässe für Werke der Barmherzigkeit können laut Dekret während des gesamten Jubiläumsjahres mehrmals, auch täglich, empfangen werden. Wird der Ablass für einen Verstorbenen gewährt, können an einem Tag zwei vollkommene Ablässe erlangt werden.
Verzicht und Fasten
Einen vollkommenen Ablass kann man auch durch Ehrenamt und Taten der Buße erlangen. Der Vatikan zählt einige Möglichkeiten auf:
- Verzicht auf Ablenkungen wie soziale Medien oder Fernsehen für mindestens einen Tag pro Woche
- Echtes Fasten
- Eine angemessene Geldsumme für die Armen spenden
- Unterstützung religiöser oder sozialer Werke, insbesondere zur Verteidigung des Lebens
- Unterstützung alter Menschen, Armer, Jugendlicher in Schwierigkeiten und verlassener Kinder sowie anderen Schutzbedürftigen
- Ehrenamtliches Engagement im Dienst der Gemeinschaft
Auf zum Dom: Die eigene Kathedrale besuchen
Katholiken können auch einen vollkommenen Ablass erlangen, indem sie eine Wallfahrt zu ihrem Dom oder zu einer anderen Kirche oder einem Heiligtum unternehmen, das vom Bischof ausgewählt wird. Die Apostolische Pönitentiarie bittet die Bischöfe, die Bedürfnisse der Gläubigen und die Möglichkeit zu berücksichtigen, das Konzept der Wallfahrt mit all seiner symbolischen Bedeutung zu stärken, um das große Bedürfnis nach Umkehr und Versöhnung zu manifestieren.
Das vatikanische Dekret besagt auch, dass Katholiken einen Jubiläumsablass erhalten können, wenn sie in frommer Gesinnung an Volksmissionen, geistlichen Übungen oder Bildungsaktivitäten über die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und den Katechismus der Katholischen Kirche teilnehmen, die nach dem Willen des Heiligen Vaters in einer Kirche oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.
Gebet im Heiligen Land
Natürlich steht auch Jerusalem, ein Zentrum der Christenheit, auf der Liste der besonderen Gebetsorte. Zusätzlich zu den bereits genannten Kirchen wurden weitere heilige Stätten auf der ganzen Welt als Wallfahrtsorte bestimmt, an denen man einen vollkommenen Ablass erlangen kann, im Heiligen Land vor allem:
- Basilika vom Heiligen Grab in Jerusalem
- Geburtskirche in Bethlehem
- Verkündigungsbasilika in Nazareth
Weiter heißt es in dem Dekret: Jede kleinere Basilika, Kathedrale, jedes Marienheiligtum, jede bedeutende Stiftskirche oder ein Heiligtum, das der Diözesanbischof bestimmt, sind gute Orte des Gebets. Bischofskonferenzen können auch nationale oder internationale Heiligtümer als heilige Stätten für einen Jubiläumsablass bestimmen.
Notwendige Voraussetzungen
Um einen der oben genannten vollkommenen Ablässe zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Lossprechung von allen Sünden, einschließlich der lässlichen Sünden.
- Sakramentale Beichte, heilige Kommunion und Gebet für die Gebetsanliegen des Papstes. Diese drei Bedingungen können einige Tage vor oder nach der Verrichtung der Werke erfüllt werden, um den Ablass zu erlangen, aber es ist angebracht, dass die Kommunion und das Gebet am selben Tag stattfinden, an dem das Werk vollbracht wird.
Eine einzige sakramentale Beichte genügt, um mehrere vollkommene Ablässe zu erlangen, aber häufige sakramentale Beichten werden empfohlen, um die Gnade einer tieferen Bekehrung und Reinheit des Herzens zu erlangen. Für jeden erbetenen vollkommenen Ablass ist jedoch eine eigene heilige Kommunion und ein eigenes Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters erforderlich. Das Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters bleibt dem Einzelnen überlassen, aber ein Vaterunser und ein Ave Maria – Gegrüßet seist Du, Maria – werden empfohlen.
Text: Übersetzt und redigiert aus dem Original von Courtney Mares von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch
(SSC)