Regensburg, 24. November 2022
Die Diözese Regensburg wird die im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Änderungen in der Grundordnung im Arbeitsrecht umsetzen.
- Neu ist der institutionenorientierte Ansatz. Entgegen dem personenbezogenen Ansatz trägt nun der Dienstgeber und seine Führungskraft zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch die christliche Organisations- und Führungskultur sowie durch die Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet werden.
- Mit der neuen Grundordnung geht weiter einher, dass die private Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst das Beziehungsleben und die Intimsphäre.
- Der Austritt aus der katholischen Kirche bleibt im Wesentlichen ein Einstellungshindernis bzw. ein Kündigungsgrund. Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung beziehungsweise Weiterbeschäftigung entgegen.
- Mit diesem arbeitsrechtlich-pragmatischen Ansatz wird den veränderten Lebensrealitäten Rechnung getragen. Ein Dienst in der Kirche verlangt jedoch auch eine positive innere Haltung zum christlichen Glauben. Je näher ein Dienst dem Verkündigungsdienst zugeordnet ist, umso mehr muss die kirchliche Lehre auch im persönlichen Leben zur Geltung kommen.
- Bischof Dr. Rudolf Voderholzer wird die neue Grundordnung im 1. Quartal 2023 in Kraft setzen.
Quelle: Pressestelle Bistum Regensburg