News Bild Gemeinsam gegen die Abhängigkeit von Schlaf- und Beruhigungsmitteln - 4-K-Regel: Caritas, Barmer GEK, Ärzteverband und Apothekerverband starteten in Regensburg gemeinsam eine Präventionskampagne

Gemeinsam gegen die Abhängigkeit von Schlaf- und Beruhigungsmitteln - 4-K-Regel: Caritas, Barmer GEK, Ärzteverband und Apothekerverband starteten in Regensburg gemeinsam eine Präventionskampagne

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Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind von Schlaf- und Beruhigungsmitteln abhängig. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, darunter zwei Drittel Frauen. Die Caritas, die BARMER GEK in Regensburg, der Ärztliche Kreisverband Regensburg und der Bayerischer Apothekerverband (BAV) starteten in Regensburg nun eine gemeinsame Aufklärungskampagne gegen die Abhängigkeit von Schlaf- und Beruhigungsmitteln, den sogenannten „Benzodiazepinen“.

Schlaf- und Beruhigungsmittel richtig anwenden

„Wir wollen gemeinsam auf die Risiken von Benzodiazepinen aufmerksam machen“, erläutert Thomas Buck, Regionalgeschäftsführer der BARMER GEK in Regensburg. Patientinnen und Patienten sollten - auch ohne nachzufragen - von ihren Ärzten und Apothekern erfahren, dass Schlaf- und Beruhigungsmittel bei längerer Einnahmedauer schaden können. Die sogenannte „4-K-Regel“ soll Apotheker, Ärzte und Patienten dabei unterstützen, Benzodiazepine richtig anzuwenden:

  • Klare Indikation: Verschreibung nur bei eindeutiger medizinischer Notwendigkeit und nur mit Aufklärung des Patienten über das bestehende Abhängigkeitsrisiko 
  • Kleinste notwendige Dosis: Verschreibung kleinster Verpackungsgrößen und die Dosierung an die Indikation angepasst 
  • Kurze Anwendung: Therapiedauer mit Patienten vereinbaren, kurzfristige Wiedereinbestellungen, sorgfältige Überprüfung einer Weiterbehandlung 
  • Kein schlagartiges Absetzen: Zur Vermeidung von Entzugserscheinungen und Rebound-Phänomenen nur „ausschleichend abdosieren“. 

 

Schlaf- und Beruhigungsmittel nur zur Kurzzeitbehandlung zugelassen

Die meisten Benzodiazepine sind ausschließlich zur Kurzzeitbehandlung zugelassen, weil sich bereits nach zwei- bis vierwöchiger Einnahme  eine Abhängigkeit entwickeln kann – auch in geringen therapeutischen Dosen. Dr. Gert Rogenhofer, erster Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Regensburg, erklärt daher: „Schlaf- und Beruhigungsmittel sollten immer nur über einen begrenzten Zeitraum und in Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt eingenommen werden.“ Ansonsten bestehe die Gefahr einer sogenannten Toleranzentwicklung. Das bedeute, dass für die gewünschte Wirkung die Medikamentendosis im Lauf der Zeit immer weiter erhöht werden muss, weil sich der Körper an die Wirkstoffe gewöhnt. In Folge wachse das Risiko einer Medikamentenabhängigkeit.

Apotheker geben Hilfestellung

„Wir Apotheker können ganz entscheidend dazu beitragen, die Suchterkrankungen Einzelner zu erkennen und zu bekämpfen. Denn viele Patienten und Kunden kommen nicht nur mit ihren Selbstmedikationswünschen oder ihrem Rezept in die Apotheke, sondern tragen auch ihre Sorgen und Nöte zu uns“, betont Josef Kammermeier stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV). Die Apothekerinnen und Apotheker seien somit auf Grund ihres engen Kontaktes zu den Patienten in einer guten Position, nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Angehörigen Hilfestellung über die klassische Pharmazie hinaus anzubieten“.

Fachambulanz für Suchtprobleme Regensburg

Die Caritas-Fachambulanz für Suchtprobleme in Regensburg hat ein spezielles Angebot für ältere Menschen mit riskantem und abhängigem Konsum von Alkohol und Medikamenten. Betroffene und deren Angehörige können sich dort kostenlos und vertraulich beraten lassen. Jeden ersten und dritten Donnerstagnachmittag trifft sich dort mit Unterstützung von Ehrenamtlichen aus den verschiedenen Suchtselbsthilfegruppen ein geleiteter Gesprächskreis. Dort tauschen sich Betroffene aus und helfen sich gegenseitig. „Wenn Ärzte und Apotheker ihre Patienten verstärkt auf unser Suchthilfeangebot verweisen, dann werden auch ältere Menschen ergänzende Hilfe und Unterstützung bei Suchtproblemen vermehrt in Anspruch nehmen“, hofft Monika Gerhadinger, Suchtexpertin der Caritas. Die Suchtambulanz in Trägerschaft des Diözesan-Caritasverbandes befindet sich in der  Hemauerstraße 10 c. Selbstverständlich kann man dort auch vorab Kontakt per Telefon oder E-Mail aufnehmen: Telefon: +49 941 6308270 ; E-Mail: <link mail>m.gerhardinger@caritas-regensburg.de, oder auf <link http: www.suchtambulanz-regensburg.de _blank external-link-new-window>www.suchtambulanz-regensburg.de



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