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Öffentliche Gottesdienstfeiern in Bayern ab 4. Mai

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Ab dem 4. Mai finden in Bayern nach aller Voraussicht wieder öffentliche Gottesdienste statt. Die Zahl der Teilnehmer bleibt aus naheliegenden Gründen begrenzt und konkrete Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Welche Regeln im Einzelnen gelten, kann vermutlich erst nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 30. April festgelegt werden.


Der Generalvikar des Bistums Regensburg, Michael Fuchs, erwartet danach einen Beschluss des bayerischen Kabinetts. Die diözesanen Einzelbestimmungen leiten sich wiederum von den freistaatlichen Vorgaben ab. Generalvikar Michael Fuchs: „Den Pfarreien bleibt dann nur eine relativ kurze Vorbereitungszeit, man kann aber absehen, dass für die Gottesdienste ab 4. Mai erhöhte Hygienevorschriften gelten werden.“ Dies betreffe nicht nur den Abstand der Mitfeiernden, sondern auch die Nutzung von Masken, Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Markierungshilfen für Wege und Plätze. Für die Schutzmasken sollen die Gottesdienstteilnehmer selbst sorgen, Desinfektionsmittel wird aber vor Ort gestellt.


Michael Fuchs regte auch an, in den Pfarreien Teams zusammenzustellen, die für den Schutz in den Gottesdiensten verantwortlich sind. Generalvikar Michael Fuchs: „Freuen wir uns, dass sich das sakramentale kirchliche Leben wieder ein Stück weit normalisiert!“



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