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Zur Neuigkeit
EU-Kommission: europaweiter Abtreibungsfonds abgelehnt
Kampf um die ungeborenen Kinder noch nicht vorbei
Brüssel / Regensburg, 27. Februar 2026
Die EU-Kommission hat am Donnerstag die Forderung der Europäischen Abtreibungsinitiative „My Voice, My Choice“ nach einem eigenen EU-Fonds zur Finanzierung von Abtreibungen abgelehnt. Zugleich teilte die Behörde jedoch mit, dass Mitgliedstaaten für diesen Zweck auf den bestehenden Europäischen Sozialfonds (ESF+) zurückgreifen können, um Frauen auch grenzüberschreitend bei vorgeburtlichen Kindstötungen zu unterstützen.
Hintergrund der Entscheidung ist die Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“, die rund 1,12 Millionen Unterschriften aus 19 Ländern gesammelt hatte. Die Initiatoren forderten einen neuen „Opt-in-Finanzierungsmechanismus“. Dieser sollte Mitgliedstaaten EU-Gelder zusichern, wenn sie Frauen aus Ländern mit restriktiveren Gesetzen eine Abtreibung ermöglichen. Nach den EU-Regeln musste die Kommission bis Ende Februar offiziell auf das Anliegen reagieren. Bereits im Dezember 2025 hatte das Europäische Parlament die Initiative mit einer rechtlich nicht bindenden Resolution unterstützt. Wie die EU-Kommissarinnen Hadja Lahbib und Roxana Mînzatu in Brüssel erklärten, werde kein neuer Fonds eingerichtet.
Die Vizepräsidentin der Kommission, Mînzatu, teilte bei der Vorstellung der Entscheidung mit, dass der ESF+ genutzt werden könne, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen zu verbessern. Darunter seien auch Abtreibungen zu verstehen. Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) kritisierte deswegen das Vorgehen der Kommission. Die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski warf der EU-Behörde einen Bruch mit der europäischen Rechtsprechung vor. Sie verwies auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach die Gesundheitspolitik in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liege.
Kaminski betonte am Freitag: „Der ESF+ ist dafür da, Menschen in Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu bringen – nicht, um rechtlich und ethisch hoch umstrittene Maßnahmen wie einen EU-finanzierten Abtreibungstourismus zu etablieren.“ Zudem erklärte sie: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Forderung mit den Grundprinzipien der EU unvereinbar ist.“ Auch katholische Vertreter hatten im Vorfeld ernste Bedenken geäußert. Jährlich werden in der EU schätzungsweise zwischen 700.000 und über 900.000 Abtreibungen durchgeführt. Eine präzise Gesamtzahl für die 27 Mitgliedstaaten liegt nicht vor, da Österreich, Zypern und Luxemburg keine entsprechenden Daten systematisch veröffentlichen.
Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) lehnte die Einordnung von Abtreibungen als reguläre Gesundheitsdienstleistung ab. In einer Stellungnahme vom Mitte Dezember 2025 hieß es: „In der Debatte über Abtreibung bedarf es nicht einer weiteren ideologischen Spaltung, sondern vielmehr einer umsichtigen Politik, die Frauen wirklich schützt und unterstützt und gleichzeitig das ungeborene menschliche Leben bewahrt.“ Die Bischöfe betonten weiter: „Ein medizinischer Eingriff von solcher Tragweite und mit solch wichtigen ethischen Implikationen kann und darf nicht normalisiert werden.“
Text: CNA Deutsch
(sig)




