Regensburg, 25.08.2022
Für viele Menschen in Deutschland sind die 300 Euro Energiepreispauschale in Zeiten steigender Preise eine Entlastung. Da die Pauschale aber versteuert wird, fällt auch Kirchensteuer an. Das Bistum Regensburg hätte sich gewünscht, dass die Ampel-Regierung derartige Entlastungspakete mit den Kirchen abstimmt, gerade mit Blick auf die darauf anfallende Kirchensteuer. Doch im Bistum Regensburg gibt es bereits eine Lösung. Die Mehreinnahmen kommen im Bistum nun sozialen Projekten der Caritas zugute – und werden sogar noch aufgerundet.
Die Ampel-Regierung um Olaf Scholz bietet allen Arbeitnehmern mit der Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro brutto finanzielle Unterstützung. Damit soll die durch den Ukraine-Krieg entstandene Energiekosten-Explosion durch die Einmalzahlung des Energiebonus aus dem Entlastungspaket 2022 abgefedert werden.
Die Arbeitgeber zahlen die Pauschale im September 2022 zusätzlich zum Lohn aus. Die Pauschale ist sozialabgabenfrei, aber steuerpflichtig und unterliegt als sogenannter „sonstiger Bezug“ dem Lohnsteuerabzug. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Der Staat kassiert also einen Teil seiner Pauschale gleich wieder ein.
Generalvikar Batz betont, dass die Diözese diese zusätzlichen Mehreinnahmen nicht für den diözesanen Haushalt einbehalten wird.
Da eine individuelle Rückzahlung der zusätzlichen Einnahmen verwaltungstechnisch nicht möglich ist, wird das Geld für soziale Zwecke an den Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V. weitergegeben. Die Diözese Regensburg wird also nicht von den Mehreinnahmen profitieren und sie sogar aufrunden.
Das Geld soll direkt denjenigen zugutekommen, die von den steigenden Energiekosten aber auch insgesamt dramatisch höheren Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind.
Neue Armut und Bedürftigkeit entstand schon in Folge der Corona-Pandemie mit ihren zahlreichen Effekten auf die Arbeitswelt. Damals hat man in der Diözese Regensburg über die Caritas und die Pfarrgemeinden u.a. mit der Bereitstellung von Geldern im Rahmen eines Sonderfonds für unbürokratische Soforthilfen reagiert. Aus den jetzt erwarteten zusätzlichen Kirchensteuermitteln wird ein in ähnlicher Weise gestalteter Fonds bereitgestellt.
Mit dieser Entscheidung will die Diözese Regensburg einen Beitrag zum Wohl der Menschen in Ostbayern leisten.
Text: Stefan Groß
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