Die Kommuniondebatte - Interview der CNA mit Bischof Rudolf Voderholzer
Herr Bischof Voderholzer, vor dem Hintergrund der jüngsten Aussagen des Heiligen Vaters zum sogenannten "Kommunionstreit" und der Sitzung heute: Wie geht es weiter mit dem Vorstoß des Entwurfs einer "pastoralen Handreichung"?
Ergebnis des Gesprächs zwischen Papst Franziskus und Kardinal Marx war, dass die Handreichung nicht als Text der Bischofskonferenz veröffentlicht werde, weil es um eine weltkirchliche Angelegenheit gehe. Der Text stehe den Bischöfen zur Verfügung, um als Orientierungshilfe und Studientext zu dienen. Den einschlägigen Interpretationsrahmen dazu gebe das Schreiben von Erzbischof Ladaria vom 25. Mai 2018 vor, das die Eucharistiefrage als weltkirchliche und dogmatische Fragestellung einordne und damit die Impulse der 7 Bischöfe voll bestätigt habe. Schließlich gehen wir davon aus, dass die römischen Dikasterien in der Sache weiterarbeiten.
Konnten sich die Bischöfe bei der Sitzung des Ständigen Rates einigen?
Nach mehrstündiger und kontroverser Debatte haben wir in Berlin zum Abschluss doch noch einstimmig die kurze Erklärung verabschiedet, die seit gestern auch öffentlich ist. Wir haben dabei die Punkte des Papstes berücksichtigt und uns um größtmögliche Einmütigkeit bemüht. Darüber hinaus bekräftigen wir vor allem unser ökumenisches Anliegen, auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirche voranzukommen. Wir betonen gemeinsam: Für das katholische Glaubensverständnis gehören Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammen. Das verbindet uns mit den orthodoxen und altorientalischen Kirchen. Auf dieser Basis ringen wir um pastorale Lösungen für die betroffenen Ehepaare und Familien. Bei der Herbstvollversammlung wird schließlich erneut Gelegenheit sein, das Thema zu vertiefen.
Wie werden Sie im Bistum Regensburg verfahren - schließlich hat auch Franziskus ja die Rolle des Ortsbischofs vis-a-vis einer Bischofskonferenz unterstrichen - und wie kann und soll aus Ihrer Sicht die Debatte langfristig zu einem guten Ende kommen?
Es war das Anliegen der Anfrage der 7 Bischöfe, auf die Notwendigkeit einer universalkirchlichen Verbindlichkeit hinzuweisen. Der Brief Erzbischof Ladarias, der als Interpretationsrahmen für das weitere Vorgehen verstanden werden soll, sorgt hier für Klarheit. Der Ortsbischof ist auf die universalkirchliche Praxis verwiesen.
Weiter wird im Brief auch eine authentische Interpretation von Canon 844 in Aussicht gestellt. Bis dahin gilt nach wie vor erst einmal die Regelung des Ökumenischen Direktoriums.
Dass die Debatte öffentlich geführt wurde, hat viel Verunsicherung hervorgerufen und Schaden verursacht.
Mir wäre es sehr viel lieber gewesen, wir hätten die Fragen zunächst unter uns und mit Rom geklärt. Die Publikation unseres vertraulichen Briefes in der Osterwoche hat nur unnötigen öffentlichen Druck aufgebaut, die Gefahr der Verhärtung von Fronten heraufbeschworen und ein Denken in Sieger und Besiegte nahegelegt.
Andererseits konnte so die Weltöffentlichkeit der Kirche darauf aufmerksam werden. Nicht zuletzt auch aufgrund Ihrer Berichterstattung. So ist die Einsicht gereift, dass es tatsächlich um eine Glaubensfrage geht, ja dass letztlich die sakramentale Struktur der Kirche zur Debatte steht und unser "Allerheiligstes"; jetzt sind die römischen Dikasterien damit befasst.
Nachdem letztes Jahr öffentlich um das Vaterunser gerungen wurde, erleben wir jetzt ein öffentliches Interesse an Fragen der Eucharistie. Diese Offenheit sollten wir nützen für eine vertiefte Eucharistiekatechese. Nicht zuletzt der Katholikentag in Münster (man vergleiche die despektierliche und gleichwohl beklatschte Rede vom "Recht auf die Oblate") hat gezeigt, dass auch innerkatholisch eine vertiefte Eucharistiekatechese dringend nötig ist.
Welche Lehren kann man aus den Erfahrungen ziehen?
Es hat sich meines Erachtens gezeigt, dass es für die Einheit der Kirche und das kollegiale Miteinander auch der Bischöfe gut ist, wenn das gute Argument respektiert, Zuständigkeiten - etwa die der Glaubenskongregation - gewahrt und Dienstwege eingehalten werden. Minderheitenrechte sind ein Ausdruck von Rechtskultur. Wir hatten seinerzeit als Minderheit von unserem Recht Gebrauch gemacht und an die nächsthöhere Instanz appelliert, nämlich unsere Fragen an die Glaubenskongregation und an den Einheitsrat gesandt. Von dort haben wir schließlich auch Antwort bekommen, eine Antwort, die uns weitergebracht hat. Es hat sich gezeigt, dass die Minderheit in Deutschland in Einklang steht mit der Tradition und mit der überwiegenden Mehrheit im Weltepiskopat.
Als Mitglied der Glaubenskongregation werde ich diese im Auftrag des Papstes für ihn arbeitende wichtigste römische Behörde bitten, die infrage stehenden Themen zum Gegenstand einer vertieften Untersuchung zu machen, wie das bei vielen anderen theologischen Fragen auch üblich war und ist.
Einer vertieften (nicht nur kanonistischen, sondern theologischen) Untersuchung bedarf der Begriff der "gravis (spiritualis) necessitas": bedeutet das "gravierende Sorge um das Seelenheil angesichts des nahenden Todes", "geistliches Bedürfnis" (subjektiv) oder doch eher "geistliche Notlage" (objektiv).
Auch besteht eine große Unsicherheit in der Frage, welche Elemente nun alle zum "Glauben bezüglich der Eucharistie" gehören. Sind es nur die Themen der klassischen Eucharistielehre (Opfercharakter, Realpräsenz, Transsubstantiation), oder gehören zum Glauben bezüglich der Eucharistie nicht auch das sakramentale Priestertum und die kirchenkonstituierende Bedeutung der Eucharistie? Was ist mit dem Zusammenhang der Sakramente: Firmung und Beichte als Voraussetzung.
Ein Sakrament, nach dem sich keiner zu sehnen scheint, wie Prof. Marianne Schlosser nun sagte, ist die Beichte. Sehen Sie Chancen und Möglichkeiten, den "Hunger", von dem manche mit Blick auf die hl. Kommunion sprechen, nach diesem Sakrament anhand dieser Debatte wieder zu wecken?
Beichte und Eucharistie gehören zusammen. Denn die Gemeinschaft mit Christus in der Eucharistie braucht zur inneren Vorbereitung die Umkehr, eine vertiefte Liebe zu Gott und die Versöhnung mit Gott und den Menschen. Von der Offenheit für die Eucharistiefrage hatten wir ja bereits gesprochen. Wenn damit auch Offenheit für das Sakrament der Versöhnung zu verbinden ist, wäre ich außerordentlich dankbar.
Lesen Sie hier: <link file:25361 download file>PÄPSTLICHER RAT ZUR FÖRDERUNG DER EINHEIT DER CHRISTEN
DIREKTORIUM ZUR AUSFÜHRUNG DER PRINZIPIEN UND NORMEN ÜBER DEN ÖKUMENISMUS (25. März 1993)