News Bild „Der Dienst der Kirche für die Gesellschaft ist ihr verfassungsgemäßes Recht“

„Der Dienst der Kirche für die Gesellschaft ist ihr verfassungsgemäßes Recht“

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(pdr) Bischof Gerhard Ludwig Müller hat die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Berufsbildungswerks St. Franziskus Abensberg am Freitagvormittag mit einem Pontifikalamt in der Kapelle des Bildungswerks eröffnet. Diese Einrichtung der Katholischen Jugendfürsorge im Bistum Regensburg widmet sich der beruflichen Rehabilitation, führt somit junge Menschen mit Behinderungen zu einer Ausbildung und beteiligt sich an der Vermittlung der Ausgebildeten möglichst in den ersten Arbeitsmarkt.

In seiner Predigt erklärte Bischof Gerhard Ludwig, gleich dem wunderbaren Kloster Weltenburg in Sachen Kultur und Spiritualität sei auch das Berufsbildungswerk St. Franziskus eine „Juwele in der Krone der Kirche“. Die konkret praktizierte Nächstenliebe sei ein „ureigenstes Werk der Kirche“. Ihr uneigennütziger Liebesdienst weise die Menschen auf Gott und seine Liebe zu den Menschen hin. Entgegen anderslautenden Angriffen auf die Kirche sei ihr Engagement in der Gesellschaft in den diakonischen, erzieherischen und kulturellen Bereichen kein „Privileg“, sondern ein in der Verfassung verbürgtes Recht. „Der demokratische Staat beansprucht nicht, totalitär alle Äußerungen der Gesellschaft zu bestimmen. Er unterstützt und fördert Initiativen von Bürgern wie auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, als welche er die Kirchen anerkennt“, so der Bischof. Außerdem könnten Gewissensbildung und Werteorientierung nicht vom Staat verordnet werden. „Hier unterstützt der Staat die Kirche in ihrem Dienst für das Allgemeinwohl, was wiederum allen zugute kommt.“ (ven)



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