Burkina Faso: Frauen bei Feldarbeit

Bundesregierung plant geändertes Lieferkettengesetz

Miseroer warnt vor neuem Unrecht


Aachen / Regensburg, 4. September 2025

Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen des deutschen Lieferkettengesetzes. Die Berichtspflicht von Unternehmen über Menschenrechts- und Umweltrisiken soll gänzlich entfallen, die Sanktionsmöglichkeiten bei Gesetzesverstößen sollen stark eingeschränkt werden. Armin Paasch, Menschenrechtsexperte bei Misereor, kritisiert die Novelle als „völkerrechtlich unzulässigen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft“.

Mit dem Kabinettsbeschluss drohe ein vielversprechendes Gesetz als Papiertiger zu enden, so Paasch. Unternehmen müssten künftig keine Bußgelder mehr befürchten, wenn sie Risiken für Menschenrechte und die Umwelt nicht analysieren, die Wirksamkeit von Vorbeugemaßnahmen nicht überprüfen oder keinen Menschenrechtsbeauftragten haben. Das sei kein Bürokratieabbau, sondern eine offene Einladung, es mit den Menschenrechten nicht mehr so genau zu nehmen. In der Konsequenz droht nach Meinung von Paasch eine reale Zunahme von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung unter Beteiligung deutscher Unternehmen.  

Der Experte weiter: Die Bundestagsfraktionen sollten jede Abschwächung des deutschen Gesetzes ablehnen und stattdessen für den Erhalt und die konsequente Umsetzung einer ambitionierten EU-Lieferkettenrichtlinie eintreten. Am 26. Juli 2025 hatte die Bundesregierung gegen den Willen der SPD-geführten Bundesministerien eine Position des EU-Rats akzeptiert, welche die Richtlinie vollends aushöhlen würde. Sorgfaltspflichten würden damit zudem nur noch für 120 statt bisher 2.900 deutsche Unternehmen gelten. Ohne Zusage der Bundesregierung, das Schutzniveau und den Geltungsbereich der EU-Richtlinie zu erhalten, ist jegliche Vorab-Änderung des deutschen Gesetzes inakzeptabel.

Das Lieferkettengesetz habe seit 2023 konkrete Verbesserungen für Betroffene bewirkt, gibt Paasch zu bedenken. So trug eine Beschwerde der Misereor-Partnerorganisation Astac bei der deutschen Behörde BAFA gegen eine Supermarktkette dazu bei, dass in einem ecuadorianischen Zulieferbetrieb die Löhne für Bananenarbeiter angehoben wurden. Zugleich habe eine Studie von Misereor, ECCHR und Brot für die Welt erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Gesetz hinsichtlich Transparenz, Beteiligung von Betroffenen und einer konsequenteren Sanktionierung aufgezeigt. Paasch meint: Mit der Novelle beschließt die Bundesregierung jetzt das genaue Gegenteil: einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz, der völkerrechtlich ausdrücklich verboten ist.

Text: Miseroer

(sig)



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