Betreuung bis zum Tod, nicht Beförderung in den Tod - BKU, KKV und Kolping sprechen sich gegen Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung aus

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„Gefragt ist eine liebevolle Betreuung bis zum Tod und nicht die Beförderung in den Tod. Dies ist der Schlüssel für eine humane Gesellschaft. Wir müssen deshalb die irrige Meinung ändern, dass aktive Sterbehilfe eine humane Tat ist, die angeblich von vielen gefordert würde. Wer so denkt, hat noch nie einen Todkranken erlebt, der umsorgt von seinen Angehörigen oder ehren-amtlichen Helfern in Hospizeinrichtungen an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen stirbt“.


Das war der eindeutige Tenor einer Gesprächsrunde in Berlin, zu der der Bundesvorsitzende des KKV, Bernd-M. Wehner, und sein Stellvertreter, Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB, gemeinsam einige Bundestagsabgeordnete eingeladen hatte. Angesichts der aktuellen Diskussion zum Thema Sterbehilfe sprachen sich die anwesenden Mitglieder des KKV-Bundesvorstands, die Bundesvorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer e.V. (BKU), Marie-Luise Dött MdB, und der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes, Thomas Dörflinger MdB, sowie die Abgeordneten Dr. Georg Kippels und Matthias Hauer für ein umfassendes gesetzliches Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid aus. Gleichzeitig unterstrichen sie die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Palliativmedizin und Hospizbegleitung.

Fortschritte in der Palliativmedizin
Dr. Martina Köppen vom Katholischen Büro Berlin-Brandenburg warnte davor, aufgrund von tragischen Einzelfällen eine generelle Befürwortung der Sterbehilfe zu konstruieren. „Wir sollten vielmehr davon berichten, wie dank der Fortschritte in der Palliativmedizin und des massiven Ausbaus des Hospizsystems mit seinen unzähligen ehrenamtlichen Helfern ein Sterben in Würde und auch schmerzfrei möglich ist.“ Zu Recht hätten die deutschen Bischöfe zum Schutze hilfsbedürftiger, alter, kranker, und verzweifelter Menschen kürzlich erneut ein Verbot jeder organisierten Form der Hilfe zur Selbsttötung gefordert und darauf hingewiesen, dass der Wunsch zu Sterben oft erst aus Angst vor großen Schmerzen oder vor Einsamkeit bestehe, führte Katharina Jestaedt vom Kommissariat der deutschen Bischöfe aus. Hier müsse mit Aufklärung und einem Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung angesetzt werden.


Es sei im Übrigen geradezu absurd, die Beihilfe zur Tötung mit Solidaritätsgefühlen für den Kranken zu verbinden. Man begebe sich hier auf eine schiefe Ebene, die ganz plötzlich im tiefen Fall enden könne. „Wer will mit Sicherheit erkennen können, dass der „Wunsch“ sich selbst zu töten, wirklich aus freiem Willen erfolgt? Nicht selten sind es schwere psychische Erkrankungen, die Menschen dazu bewegen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Leben ist aber ein Geschenk, über das wir weder am Anfang noch am Ende frei verfügen können“, so der Bundesvorsitzende des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV).
Umgang mit Sterbenden ein Gradmesser für die Humanität
Deshalb könnten auch noch so gutgemeinte Worte wie "jeder Mensch hat das Recht auf einen Tod in Würde" nicht darüber hinwegtäuschen, dass aktive Sterbehilfe zutiefst inhuman sei. Von daher sei es richtig, dass auch in Deutschland Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich verfolgt werden müsse. Hier dürfe es keine Ausnahmen geben. "Schließlich ist der Umgang mit sterbenden Menschen ein Gradmesser für die Humanität in einer Gesellschaft. Wie wir mit Sterbenden umgehen zeigt, welchen Stellenwert wir dem menschlichen Leben zubilligen“, unterstrich deshalb der stellv. KKV-Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Patrick Sensburg.


BKU, Kolping und KKV verurteilen daher in aller Schärfe die aktive Sterbehilfe für Kinder, die das belgische Parlament jetzt per Gesetz zugelassen hat. Abgesehen davon, dass Kinder eine solche existenzielle Entscheidung noch gar nicht treffen könnten, steige auch der Druck auf die Eltern, der aktiven Sterbehilfe für ihr leidendes Kind zuzustimmen. Zu Recht weise der Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus in Bonn, Lukas Radbruch, darauf hin, dass die rasanten Entwicklungen im Bereich der Palliativmedizin das Sterben erträglicher machen. Und es zeige sich immer wieder, dass der Wunsch nach Sterbehilfe zurückgehe, wenn schwerstkranke Menschen wüssten, dass sie nicht alleine gelassen würden.


Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet
Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so Prof. Sensburg weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.


Zu Recht habe Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (EG) darauf hingewiesen, „dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen (EG 213)“.



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