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Es ist ein Geschenk Gottes – unser Leben. Deshalb sollten wir alles tun, um es zu schützen. Der Lebensschutz des Menschen umfasst die Würde der menschlichen Person eingebunden in seine Mitgeschöpflichkeit. Dies gilt umso mehr, wenn der einzelne Mensch schwach und wehrlos ist.

Dabei liegt das Augenmerk mehr von je her auf den Plagen Elend, Hunger, Krankheiten, Gewalt und Krieg. Aber auch alle Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord fallen in den Bereich des Lebensschutzes.

Was immer die menschliche Würde verletzt – seien es unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftungen, Verschleppungen, Sklaverei, Prostitution, Handel mit Mädchen oder Jungen oder seien es unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Erwerbstätige als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird – fällt in den Bereich des Lebensschutzes.

In jüngster Zeit tun sich aufgrund der rasanten Entwicklung besonders im biomedizinischen Bereich neue Problemfelder des Lebensschutzes auf, die bislang nicht existierten. Besonders der Anfang und das Ende des individuellen menschlichen Lebens stehen in Gefahr, Wert und Würde zu verlieren.

So gilt es nicht mehr als selbstverständlich, dass jedem Menschen von der Verschmelzung von Samen- und Eizelle bis zum natürlichen Tod die Würde einer Person zuzuerkennen ist.

Menschenwürde: ab dem frühesten Stadium bis zum natürlichen Ende des Lebens

In der Tat, bereits der menschliche Embryo von seinem frühesten Stadium an gilt als Träger der Menschenwürde und unterliegt einem uneingeschränkten Lebensschutz. Falls Sie gerade ein Kind erwarten und sich nicht sicher sind, ob Sie ihm genügend Schutz bieten können, kommen Sie zur Schwangerschaftsberatung der Caritas.
Auch der alternde und immer älter werdende Mensch in einer zunehmend demographisch überalternden Gesellschaft verliert in einer profit- und leistungsorientierten Gesellschaft an Wert und Würde. So bedarf die Bewertung des natürlichen Todes am Ende des menschlichen Lebens zunehmender Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Würde der menschlichen Person.

Untergrabung des Grundwerts menschlicher Würde

In dieser Kenntnis sind sich sowohl das Lehramt der katholischen Kirche als auch der deutsche Staat in seiner Gesetzgebung grundsätzlich einig. Allein gesellschaftliche Lobbys, wirtschaftliche und wissenschaftliche Interessen sowie das Eingebundensein in ein europäisches und ein weltweit gültiges Recht, das kirchliche und deutsche Standards schwächt, versuchen zunehmend den Grundwert menschlicher Würde zu untergraben.

Dagegen steht eine klare, unmissverständlich deutliche Sprache der katholischen Kirche, die den Lebensschutz und die Würde des Menschen beschreibt.

Unvereinbar mit der Würde des Menschen und dem Lebensschutz sind:

  • Präimplantationsdiagnostik (PID), die mit der Vorgabe möglicherweise schwere Krankheiten zu verhindern, menschliche Embryonen zeugt und diese nach Bewertung tötet. Krankheiten gehören zum Geschick des Menschen. Sie zu mindern und zu mildern gehört zur Aufgabe der Medizin. Techniken, die mit der Tötung wehrlosen menschlichen Lebens (Embryonen) rechnen, sind kategorisch abzulehnen.
     
  • In vitro Fertilisation/Befruchtung (IvF), Zeugung außerhalb des Mutterleibs mit der Möglichkeit überzählige Embryonen töten zu müssen. Zeugungsfähigkeit und Fruchtbarkeit (Vertilifikaton) des Menschen ist ein hohes Gut, sie darf jedoch nicht mit der Tötung von Embryonen erkauft sein, die die IvF grundsätzlich voraussetzt oder mit der sie rechnet.
     
  • Embryonenreduktion: Im Zuge der künstlichen Befruchtung einzelner Eizellen entstehen „überzählige“ oder „verwaiste“ Embryonen. Die Übertragung von mehreren Embryonen in den Mutterschoß führt häufig zu Mehrlingsschwangerschaften. Um diese zu verhindern, versucht ein Eingriff die Zahl der Embryonen im Mutterleib zu vermindern.
    Aus ethischer Hinsicht ist eine solche Embryonenreduktion eine vorsätzliche selektive Abtreibung.
  • Interzeption und Kontragestion: Technische Mittel, die nach einer Befruchtung vor oder nach der Einnistung des schon gebildeten Embryos in der Gebärmutter wirken. Die genannten Techniken sind interzeptiv (zurückhaltend, verhindernd), wenn sie die Einnistung des Embryos in der Gebärmutter verhindern. Sie sind kontragestiv (abtreibend), wenn sie die Vernichtung des schon eingenisteten Embryos zur Folge haben. Beide Techniken beabsichtigen eine direkte Tötung des bereits gezeugten menschlichen Lebens.

Wie engagieren sich Menschen im Bistum Regensburg für den Lebensschutz?

  • Bischof Rudolf Voderholzer setzt sich sehr für den Schutz des Lebens ein: Er nimmt regelmäßig am "Marsch für das Leben" in Berlin teil.
  • In der Kirche St. Johann in Regensburg findet monatlich eine Vigil für das Leben statt. Diese Aktion besteht seit dem Jahr 2000. Traditionell wird sie am letzten Tag eines Monats gefeiert. Im Anschluss an die Vigil für die ungeborenen Kinder wird in einer Prozession durch die Regensburger Innenstadt gewandert. Veranstalter ist der Verein "Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V.".