Bistum
Diözesanpastoralrat
Laienverantwortung im Pastoralrat: Mitwirken am Dienst des Bischofs
Mitwirken am Dienst des Bischofs kann heißen:
- den Bischof zu unterstützen im Gebet,
- ihm mit einem offenen Herzen und einem Gehorsam in Freiheit zu begegnen,
- ihm mit Rat und Klugheit zur Seite stehen.
Den letzten Punkt leistet insbesondere der Diözesanpastoralrat.
Wer kann den Bischof beraten?
Mitglied im Pastoralrat sind Delegierte der Pfarrgemeinderäte aus allen Regionen, als auch Vertreter der Priester, Diakone, Ordensleute und der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsent. Da die Verbände und Geistlichen Gemeinschaften in Regensburg traditionell ein hohes Gewicht haben, sind auch aus diesem Bereich fünf Vertreter repräsentiert. Insgesamt gehören diesem Gremium 44 Personen an.
Die Mitglieder kommen zwei bis drei Mal pro Jahr zusammen, um aktuelle Themen aus der Pastoral aufzugreifen und zu erörtern. Dabei werden auch praktische Folgerungen und Arbeitsschwerpunkte zum Thema.
Hier finden Sie eine aktuelle Mitgliederliste des Diözesanpastoralrates.
Der Pfarrgemeinderat auf Diözesanebene
Letztlich ist der Pastoralrat so etwas wie der Pfarrgemeinderat auf Diözesanebene. In gewisser Weise sind deshalb auch die Pfarrgemeinderäte Mittragende, die den Bischof der Diözese unterstützen. Aus den Reihen der Pfarrgemeinderäte wird ja auch ein großer Teil der Mitglieder des Pastoralrates gewählt.
Bitte: Informieren Sie sich über den Pfarrgemeinderat Ihrer Pfarrei und informieren Sie das Pfarrbüro oder den Sprecher Ihres Pfarrgemeinderates, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, in der nächsten Wahl kandidieren zu wollen.
Organisatorisch begleitet wird der Pastoralrat durch die Geschäftsstelle der Diözesanen Räte:
Manfred Fürnrohr
Geschäftsführer der Diözesanen Räte
Obermünsterplatz 7
93047 Regensburg
www.dioezesanpastoralrat.de
dioezesanpastoralrat@bistum-regensburg.de