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Sie fühlen sich von Gott berufen, wissen aber noch nicht so recht wohin? Wir zeigen Ihnen, welche Türen Ihnen offen stehen. Nicht nur im Kloster kann ein geweihtes Leben (vita consecrata) geführt werden.  

Zu den Formen des geweihten Lebens gehören 

  • Ordensinstitute
  • Säkularinstitute 
  • Eremiten oder Anachoreten
  • der Stand der geweihten Jungfrauen 
  • Gesellschaften des apostolischen Lebens, insofern deren Mitglieder durch irgendwelche Bindung die evangelischen Räte übernehmen,
  • „neue Formen des geweihten Lebens“, deren Anerkennung dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist.


Für weitere Informationen wenden Sie sich an unsere Hauptabteilung Orden und Geistliche Gemeinschaften.

„Zum Lob Seiner Herrlichkeit“ (Eph 1,14) leben gottgeweihte Personen ein Leben in

  • Armut
  • Gehorsam
  • Ehelosigkeit

Das sind die sogenannten „evangelischen Räte“. Sie sind keine neue Erfindung: schon in den Anfängen der Kirche gab es Frauen und Männer, die durch die Befolgung der evangelischen Räte ein Leben führten, das Gott geweiht war (vgl. PC 1).

In der Kirchenkonstitution des zweiten Vatikanischen Konzils (LG) werden die „evangelischen Räte als göttliche Gabe“ (LG 43) bezeichnet, welche die gottgeweihten Frauen und Männer „in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbinden“ (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 926). Sie werden als Geschenk empfangen und verstehen sich nur von diesem Grund her.

Zunächst ist es Gott selbst, der einen Menschen weiht, der ihn in eine bestimmte Form der Christusnachfolge führt und ihm damit eine bestimmte Sendung in der Kirche verleiht. Das gottgeweihte Leben ist in das Leben und die Heiligkeit der Kirche einbezogen.

Vorausgehender Ruf Gottes, existentielle Hingabe und „offizielle“ Annahme durch die Kirche sind einander zugeordnet.

  • Die Antwort geschieht durch IHN, weil Er die Gnade und den Ruf schenkt.
  • Die freie Antwort des Menschen durch die Lebenshingabe geschieht mit IHM,
  • Die Vollendung dieser Lebensform wird in der Zusage des ewigen Lebens in IHM zuteil.


Heiligkeit der Berufenen

„Von der Heiligkeit der Berufenen hängt die Kraft ihres Zeugnisses ab und die Fähigkeit, andere Menschen dazu zu gewinnen und sie zu bewegen, ihr ganzes Leben Christus anzuvertrauen“ (Johannes Paul II., Botschaft zum Weltgebetstag um geistliche Berufungen 2004). Nur auf diesem Weg können wir dem Rückgang an Berufungen für das gottgeweihte Leben entgegenwirken.

Die gottgeweihte Person, die schon durch die Taufe Gott übereignet ist, liefert sich Gott ganz aus, den sie über alles liebt. Sie hat ihr ganzes Leben Gott überantwortet; „das begründet gleichsam eine Weihe, die zutiefst in der Taufweihe wurzelt und diese voller zum Ausdruck bringt“ (PC 5).

„Das Ordensleben macht als Weihe der ganzen Person eine von Gott gestiftete wunderbare Verbindung in der Kirche sichtbar und ist ein Zeichen der kommenden Welt. So vollzieht der Ordensangehörige seine völlige Hingabe gleichsam als ein Gott dargebrachtes Opfer, wodurch sein ganzes Dasein zu einer beständigen Verehrung Gottes in der Liebe wird.“ – so beschreibt Can. 607 §1 das Wesen des Ordenslebens.

Zeichen der kommenden Welt

Als „Zeichen der kommenden Welt“ kündigen die Ordensleute den auferstandenen Herrn an und weisen auf das ewige Leben hin. Durch die Hingabe nimmt ihr gottgeweihtes Leben eucharistische Züge an (vgl. LG 45). Die ständige Verehrung Gottes, weist auf die liturgische Dimension dieses Lebens hin. Es wird sozusagen zum „Gottesdienst“, Dienst für Gott und an den Menschen.

„Der Ruf, Christus durch eine besondere Weihe nachzufolgen, ist ein Geschenk der Dreifaltigkeit an das ganze Volk der Erwählten. Die geweihten Männer und Frauen erkennen in der Taufe den gemeinsamen sakramentalen Charakter und teilen mit den anderen Gläubigen die Berufung zur Heiligkeit und zum Apostolat. Indem sie Zeichen für diese universale Berufung sind, machen sie die besondere Sendung des geweihten Lebens sichtbar“ (Nachsynodales Schreiben Vita Consecrata (VC) über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt (1996), Deutsche Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Heft 125).
 

Vielfalt der Ordensgemeinschaften

In der Vielfalt der Ordensgemeinschaften (diözesanen oder päpstlichen Rechts, Missionsorden, „aktive“ oder „kontemplative“) kommt die Weite und Fülle der Merkmale des Reiches Gottes in Seiner Kirche zum Ausdruck. Keine Gemeinschaft kann alle Wesenszüge Christi und des Reiches Gottes leben, aber alle bringen durch ihr jeweiliges Gründercharisma etwas Unwiederholbares in das Leben der Gesamtkirche ein.

Im Bistum Regensburg haben sich die Ordensgemeinschaften zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft der Ordensmänner in der Diözese Regensburg (AGOM)

Frauenorden/Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts

Dominikanerinnen des Klosters Heilig Kreuz, Regensburg
Elisabethinen Franciscan Sisters of the Immaculate Heart of Mary
Karmelitinnen – Kloster St. Josef 2. Orden
Klarissen – Kloster St. Klara, Dingolfing 2. Orden
Klarissen-Kapuzinerinnen von der Ewigen Anbetung
Missionsdominikanerinnen vom Heiligsten Herzen Jesu, Strahlfeld
Ursulinen
Zisterzienserinnen – Abtei Seligenthal
Zisterzienserinnen – Abtei Waldsassen

Frauenkongregationen päpstlichen Rechts

Arme Schulschwestern, MH München
Congregation of the Daughters of Mary
Congregation of the Mother of Carmel
Congregation of the Oblate Sisters of St. Aloysius of Gonzaga
Dienerinnen der unbefleckten Gottesmutter Jungfrau Maria
Kongregation der Barm. Schwestern vom Hl. Kreuz
Kongregation der Unbefleckten Empfängnis Mariens CIC Mallersdorf
Medical Sisters of St. Joseph
Schwestern vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem (Deutschordensschwestern)
Schwestern vom Guten Hirten
Schwestern vom Hl. Josef, Clermont-Ferrand-Allee, Regensburg
Schwestern vom Hl. Kreuz
Sisters of the Destitute

Frauenkongregationen bischöflichen Rechts

Arme Franziskanerinnen von der Hl. Familie zu Mallersdorf
Blaue Schwestern von der Hl. Elisabeth
Congregation of the Visitation of Alleppey
Dominikanerinnen – Kloster St. Maria, Niederviehbach
Franziskanerinnen des Klarissenklosters St. Anna
Franziskanerinnen des Klarissenklosters St. Anna, Riedenburg 3. Orden
Franziskanerinnenkloster von der Buße
Karmelitinnen – Marienschwestern vom Karmel, 3. Orden
Preshitharam-Schwestern
Kongregation der Schwestern der Kath. Heimatmission von Unserer Lieben Frau
Schwesternschaft der Krankenfürsorge des 3. Ordens
Schwestern der St.-Josefs-Kongregation

Ordensähnliche Vereinigung

Dienerinnen vom Hl. Blut SAS

Männerorden/Mönchsorden/Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts

Augustiner-Chorherren – CRV
Barmherzige Brüder – OH
Benediktiner – Abtei St. Michael Metten
Benediktiner – Abtei St. Wenzel Rohr
Benediktiner – Abtei St. Georg Weltenburg
Franziskaner – OFM Kraukauer Provinz
Franziskaner-Minoriten – OFMConv
Beschuhte Karmeliten – OCarm
Teresianischer Karmel – OCD
Pauliner – OSPPE
Prämonstratenser – OPraem Abtei Speinshart
Prämonstratenser – OPraem Abtei Windberg
Gesellschaft der Salesianer Don Boscos (SDB)

Männerkongregationen

Maristenbrüder – FMS
Passionisten – CP
Congregatio Sanctissimi Redemptoris (Redemptoristen) – CSsR
Kongregation der Oblaten des hl. Franz von Sales (OSFS)​​​​​​​
Vinzenzkongregation – V.C.

Mitten in der Welt nach Vollkommenheit der Liebe streben – das machen die Mitglieder eines Säkularinstituts. Sie sind Frauen und Männer, die durch die heiligen Bindungen Zeugnis ihres christlichen Lebens und in ihrer apostolischen Tätigkeit zum Ausdruck bringen.

Sie bemühen sich, alles mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen, zur Heiligung der Welt und zum Wachstum des Leibes Christi (vgl. can. 710–714). Sie leben unter den gewöhnlichen Bedingungen der Welt gemäß den Konstitutionen

  • allein
  • in der Familie
  • in Gemeinschaft

und gehen ihren beruflichen Tätigkeiten nach. Vielgestaltige Formen und geistlicher Reichtum finden sich unter den Säkularinstituten. Sie alle beteiligen sich am Evangelisierungsauftrag der Kirche in der Welt und gleichsam von der Welt her.

 

Säkularinstitute

Schönstätter Marienschwestern

Benignitas-Gemeinschaft

Der Eremit, der „in strengerer Trennung von der Welt, in der Stille der Einsamkeit“ (can. 604 § 1) dem Leben des Gebetes, der Buße und dem Lob Gottes zum Heil der Welt Vorrang gibt, weist auf das innere Geheimnis der Kirche hin. Sein Leben ist eine stille Predigt Christi (vgl. KKK Nr. 921).

Mit dem CIC 1983 ist ein eremitisches Leben ermöglicht worden, dass nicht zwingend an einen Orden gebunden ist, so wie es in den ersten Jahrhunderten der Kirche üblich war. Durch ein Gelübde oder durch eine andere heilige Bindung in die Hände des Diözesanbischofs verpflichtet sich der Eremit auf die drei evangelischen Räte (vgl. can. 603 § 2). Unter Wahrung seiner spezifischen Lebensform lebt er unter Leitung des Diözesanbischofs.

Neben den gottgeweihten Jungfrauen gehören die Eremiten bzw. Anachoreten zu den ältesten Formen des geweihten Lebens, die sich an die evangelischen Räte halten.

Die „strengere Trennung von der Welt“ bedeutet für den Eremiten keine Weltflucht (es gibt Eremiten, die mitten in der Stadt wohnen), sondern eher eine innere Wachsamkeit des Herzens, eine größere Loslösung von allem, was von Gott trennt.

In schweigendem Hinhören auf Gott wird der Eremit zu einer tieferen Verbundenheit mit Christus, der Kirche und den Menschen geführt. Das Gebet des Eremiten ist stellvertretendes Gebet, damit alle gerettet werden (1 Tim 2,4). Dafür betet, kämpft und leidet er und dadurch wird in seiner Lebensform deutlich, dass Gottesliebe und Nächstenliebe zusammengehören.

Die Berufung zur gottgeweihten Jungfrau (Virgo consecrata) hat in der Kirche eine lange Tradition und ist doch gerade heute wieder besonders aktuell. Näheres zu Identität, Spiritualität und konkreter Verwirklichung dieser Lebensform finden Sie unter:

www.jungfrauenweihe.de

Wer keinem Orden beitreten will, kann ein geweihtes Leben als Mitglied einer Gesellschaft des apostolischen Lebens führen. Sie führen ein Leben gemäß den Konstitutionen und der eigenen Lebensordnung in Gemeinschaft und streben nach Vollkommenheit der Liebe.
„Unter ihnen gibt es Gesellschaften, in denen die Mitglieder durch irgendeine in den Konstitutionen festgelegte Bindung die evangelischen Räte übernehmen“ (can. 731 § 2).

Gesellschaften des Apostolischen Lebens

Steyler-Missionare-SVD

Oratorianer Aufhausen

Pallottiner-SAC