Regensburg, 7. September 2022
Dieser Beitrag von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer wurde am 6. September 2022 auf Radio Horeb gesendet: Zum Audiobeitrag. Wir dokumentieren im Folgenden den Text im Wortlaut.
Die derzeitige Politik fordert uns Christen erneut heraus, dass wir uns klar zum Lebensschutz bekennen.
Ich appelliere an die ganze Gesellschaft, dass wir alle auch in der Frage der Abtreibung die Opferperspektive einnehmen.
Zuvor aber erinnere ich daran, dass uns sowohl die Vernunft (inklusive die geltende Gesetzeslage) als auch besonders der biblisch begründete christliche Glaube zum unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens auffordert.
Zum ersten: Nicht erst der christliche Glaube verlangt den Lebensschutz. Wir dürfen uns nicht in eine vermeintlich religiöse Sonderwelt oder Sonderethik abdrängen lassen.
Auch wer die Voraussetzungen des biblisch begründeten Glaubens nicht teilt, ist verpflichtet zum Lebensschutz, ist verpflichtet, die Stimme zu erheben für das Leben und Anwalt zu sein für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Das gebieten die Vernunft und das natürliche Sittengesetz, das uns als Handlungsregel nahelegt, mit anderen so umzugehen, wie wir selbst es für uns wünschten: die Goldene Regel. Darüber hinaus hat das Grundgesetz unseres Landes – unter dem Eindruck der Folgen einer menschenverachtenden Ideologie – im ersten Artikel festgehalten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung der staatlichen Gewalt.“ In Artikel 2 heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (GG).