Hinweise an die Seelsorger im Bistum Regensburg aufgrund der staatlichen Vorgaben zum Corona Virus
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
sehr geehrter Herr Pfarradministrator,
nach den heute veröffentlichten Anordnungen der bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind viele neue Fragen aufgetaucht, wie wir kirchlicherseits damit verantwortlich umgehen und so mithelfen, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit auf die am meisten gefährdete Personengruppe zu schützen.
Grundsätzlich wollen wir mit Gottvertrauen und Kreativität auf diese Herausforderungen reagieren und alles tun, um die staatlichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten, indem wir nicht unbedingt nötige Veranstaltungen absagen. Gleichzeitig wollen wir die Kirchen offen- und das sakramentale Leben der Kirche möglichst aufrechterhalten und uns in diesen Zeiten im Gebet geistig eng verbinden.
Im Folgenden werden vorerst für die Zeit vom 16. März bis zum 19. April 2020 einige Anordnungen erlassen und Empfehlungen gegeben. Diese gelten unter den derzeitigen staatlichen und kirchlichen Vorgaben und werden in den nächsten Wochen ggf. ergänzt und angepasst.
Konkret bedeutet dies:
1. Sonntagsmesse:
Es werden keine Messen abgesagt. Sie sollen jedoch auf Grund der staatlichen Vorgaben jeweils nicht mehr als 100 Mitfeiernde haben. Die Gläubigen, die nicht zur Messe kommen können, sind gebeten, eine Zeit des Gebets zu halten (Hl. Schrift, Gotteslob) oder mit innerer Beteiligung einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder beim Streaming-Gottesdienst aus dem Dom (www.bistum-regensburg.de) mitzufeiern. Die Gläubigen erfüllen durch eine Dispens unseres Diözesanbischofs Rudolf Voderholzer damit ihre Sonntagspflicht.
Zur Kommunionspendung wird dringend die Handkommunion empfohlen. Außerdem wird auf die Möglichkeit der Geistigen Kommunion und des Segens (Manualsegen des Priesters ohne Berührung, oder Segenswort des/der Kommunionhelfers/-in) hingewiesen.
Statt des Weihwasser-Nehmens am Weihwasserbecken wird empfohlen, beim Betreten der Kirche am leeren Weihwasserbecken innezuhalten und ein Kreuzzeichen zu machen.
2. Beichte:
Im Beichtstuhl sollte zwischen Beichtpriester und Beichtenden neben dem Gitter ein Textilvorhang oder eine Plastikfolie vorhanden sein. Beim Beichtgespräch ist wie bei allen anderen Begrüßungen auf das Reichen der Hand zu verzichten und bei der Lossprechung statt der Handauflegung das Ausbreiten der Hände vorzusehen. In jedem Fall ist auf Abstand (mind. 1 Meter), auf regelmäßige Reinigung der Oberflächen und auf häufige Lüftung zu achten.
3. Requiem:
Dieses Thema versuchen wir derzeit noch zu klären. Eventuell kann das Requiem nur mit einem engen Kreis (max. 100 Personen) gefeiert werden.
4. Firmung:
Die im oben genannten Zeitraum geplanten Firmungen finden nicht statt. Wie die Firmungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können, muss noch geklärt werden.
5. Erstkommunion:
Erstkommunionfeiern im oben genannten Zeitraum sind nicht möglich.
6. Krankenkommunion:
Die Krankenkommunion sowie die Wegzehrung für die Sterbenden ist - unter strenger Beachtung der hygienischen Vorschriften - sicherzustellen.
7. Die Kranken und die älteren Menschen:
Sie gehören zu der am meisten gefährdeten Gruppe - durch das Virus oder durch Vergessen-Werden. Papst Franziskus hat wiederholt aufgerufen, sich um diese Menschen gerade jetzt zu kümmern und ihnen - unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften - hingebungsvoll zu helfen und ihnen zu geben, was ihre geistige und körperliche Not lindert.
8. Gebet und offene Kirchen:
Die Kirchen sollten jetzt erst recht offen bleiben zum persönlichen Gebet. Die Gläubigen sollen sich in dieser schwierigen Zeit besonders verbinden mit Gott und mit den Mitmenschen, besonders jenen, die in Not und in Krankheit sind, und jenen, die Verantwortung tragen. Das Gotteslob birgt viele Anregungen zum persönlichen Gebet.
9. Osterliturgie:
Auch für sie gilt zunächst grundsätzlich die Obergrenze von 100 Teilnehmern, Details sind aber noch zu klären. Hierzu wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch konkretere Empfehlungen geben.
10. Chorproben:
sind abzusagen. Die musikalische Gestaltung der Liturgie wird sich für diese Zeit beschränken müssen und schlichter ausfallen.
11. Treffen, Vereinsfeiern, Sitzungen, Tischgruppen, Gruppenstunden, Versammlungen, Gruppenreisen, Ausflüge, Parteienverkehr im Pfarrbüro, auch Fortbildungen, Einkehrtage, usw.:
Sie sind im Normalfall abzusagen bzw. auf spätere Zeit zu verschieben. Ausnahmen sollten Zusammenkünfte bilden, die für das organisatorische Zusammenwirken dringend nötig sind, z.B. eine Kirchenverwaltungssitzung zur Beschlussfassung in einer rechtlich erforderlichen Angelegenheit oder die nötigen Absprachen für die Österlichen Tage.
12. Kommunikation:
Wenn schon die physische Kontaktaufnahme stark beschränkt ist, sollten umso stärker elektronische und digitale Möglichkeiten genutzt werden. Dazu gehört das schlichte Telefon für den Zweier-Kontakt, außerdem beim Telefon für kleine Gruppen die Möglichkeit von Telefonkonferenzen (z.B. über Dazuschaltung durch das Smartphone, durch Konferenzanbieter Telekom, usw.), über das Internet durch Skype und andere Anbieter von Video- und Tonkonferenzen. Bezüglich des Datenschutzes im Internet ist lediglich zu beachten, dass keine relevanten personenbezogenen Daten über diese Medien ausgetauscht werden.
13. Die Liturgie im Dom:
Sie unterliegt denselben oben genannten Regeln. Die Kirchenmusik im Dom wird auf Grund der Schließung des Domspatzengymnasiums stark beschränkt sein. Stattfindende Gottesdienste werden per Livestream ins Internet übertragen und können von den Gläubigen von Zuhause aus mitgefeiert werden (www.bistum-regensburg.de).
14. Termine des Bischofs
bzw. durch Vertreter in den Pfarreien zu Jubiläen, Einweihungen, usw. können wegen der Vorgaben derzeit nicht stattfinden.
15. Diözesane und andere überpfarrliche Veranstaltungen
in der Diözese wurden größtenteils bereits abgesagt. Interne Besprechungen in direkter Begegnung finden nur statt, wenn sie zur Organisation der Abläufe unabdingbar sind oder wenn sie per Telefon oder Internet nicht ablaufen können.
16. Arbeitsrechtliche Regelungen für Eltern,
die diözesane Angestellte sind und die von Schul- und Kita-Schließungen betroffen sind, werden diesen in einer gesonderten Mail zugesandt. Den Kirchenstiftungen als eigenständige Arbeitgeber wird dringend empfohlen, sich diesen Regelungen anzuschließen.
17. Der Blick über den Kirchturm hinaus:
Bei allen derzeitigen Schwierigkeiten wegen des Corona-Virus sollten wir den geistlichen Sinn der Fastenzeit nicht übersehen und die Armen und die Notleidenden in der Welt durch unser Fastenopfer (z.B. Misereor) unterstützen.
Bitte besprechen Sie diese Regelungen mit den Mitverantwortlichen in Ihrer Pfarrei und werben Sie für ihre Umsetzung.
Im Gebet herzlich verbunden
Michael Fuchs
Generalvikar
Regensburg, 13. März 2020