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Zur Neuigkeit
Diözesankomitee begrüßt geplantes Monitoring von Bluttests auf Trisomie 21
Gegen Selektion und Diskriminierung
Regensburg, 9. Oktober 2026
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 mit großer Mehrheit einem Antrag zur Einrichtung eines Monitorings zu den Folgen der Kassenzulassung des Bluttests auf Trisomie 21 („Down-Syndrom“) bei Schwangeren zugestimmt. Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Daten der Barmer-Krankenkassen zeigen aber, dass dieser Test faktisch zu einer Reihenuntersuchung geworden ist und der Selektion dient. Der Vorstand des Diözesankomitees begrüßt, dass die Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) nun systematisch beobachtet werden sollen.
Der Vorstand des Diözesankomitees weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit diesem Bluttest der gesellschaftliche Druck verstärkt wird, das „perfekte Kind“ zur Welt zu bringen. Gleichzeitig sinkt die gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit Behinderung. Eltern mit behinderten Kindern müssen sich oft anhören, ob es auf Grundlage des medizinischen Fortschritts heute überhaupt noch nötig ist, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Für uns als Christen dagegen ist jedes Leben lebenswert.
Eine Gesellschaft darf weder selektieren noch diskriminieren. Grundlage für uns ist, dass jeder Mensch ein Ebenbild Gottes und deshalb schützenswert ist. Jedes menschliche Leben gilt es nach Kräften zu schützen, damit es sich entfalten kann. Einer intensiven Aufmerksamkeit bedarf es, wenn das Leben besonders zerbrechlich ist – am Lebensanfang und am Lebensende. Wir fordern deshalb alle gesellschaftlichen Gruppen auf, Menschen mit Behinderung als Wert und Bereicherung anzuerkennen und als Beitrag für die Vielfalt des Menschseins zu sehen.
Für den Vorstand des Diözesankomitees, Martha Bauer, Vorsitzende des Diözesankomitees
Foto: © mit KI generiert




