Pakistanische Frau beim Gebet

Christenverfolgung in Pakistan kaum einzudämmen

Menschenrechte? Nicht für Christen!


Islamabad / Regensburg, 13. Oktober 2026

Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten in Pakistan sind weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Das geht aus einem Bericht der Kommission für Gerechtigkeit und Frieden der Pakistanischen Bischofskonferenz hervor, der „Kirche in Not“ (ACN) vorliegt. Die neue Veröffentlichung dokumentiert Menschenrechtsverletzungen aus dem Jahr 2025. Besondere Sorge bereiten die radikale Anwendung der Blasphemiegesetze sowie Entführungen, Zwangskonversionen und Zwangsverheiratungen von Frauen und Mädchen.

„Pakistan ist ein Land, das reich mit vielfältigen Kulturen und einem tiefen religiösen Erbe gesegnet ist. Doch in seinem Innersten gibt es einen beunruhigenden Widerspruch“, schreibt der Vorsitzende der Kommission, Bischof Samson Shukardin aus Hyderabad, im Vorwort. Immer wieder erklärten Politiker und muslimische Geistliche öffentlich, Pakistan sei „ein Land von Muslimen für Muslime“. Damit machten sie die übrigen drei Prozent der Bevölkerung unsichtbar, so Bischof Shukardin. Von den rund 248 Millionen Einwohnern Pakistans sind unter zwei Prozent Christen; Buddhisten und Hindus machen zusammen etwa ein Prozent der Bevölkerung aus.

Der Bericht dokumentiert unter anderem die Ermordung von Christen im vergangenen Jahr: Der katholische Landarbeiter Kashif Masih starb am 12. Mai 2025 im Distrikt Sialkot in der Provinz Punjab im Osten Pakistans nach schweren Misshandlungen. Nach Angaben seines Bruders hatten sein Arbeitgeber und weitere Männer ihn beschuldigt, ein Mobiltelefon gestohlen zu haben, ohne dies beweisen zu können. 

Afzal Masih wurde am 7. September 2025 getötet. Er war mit einer Pilgergruppe aus Lahore zum Marienwallfahrtsort Mariamabad unterwegs, der ebenfalls in der Provinz Punjab liegt. Nach Angaben eines Mitreisenden hatten Angreifer zunächst Frauen aus der Gruppe belästigt und Masih geschlagen, als er einschritt. Bei einem späteren Zwischenhalt griffen sie die Pilger mit einer Schusswaffe an. Masih starb, sein Cousin wurde schwer verletzt.

Blasphemiegesetze als Freibrief für schwere Verfolgung

Dem Bericht zufolge wurden 2025 acht Christen wegen angeblicher Blasphemie angeklagt. Zwei weitere kamen nach früheren Anschuldigungen gegen Kaution frei. Zugleich wurden acht Christen vom Blasphemievorwurf freigesprochen. Die pakistanischen Blasphemiegesetze sehen je nach Tatbestand Strafen bis hin zu lebenslanger Haft und zur Todesstrafe vor. Die niedrigen Hürden für Anschuldigungen begünstigen deren Missbrauch, etwa zur Verfolgung religiöser Minderheiten oder um persönliche Konflikte auszutragen. 

Auch die Aufarbeitung der Angriffe in der Stadt Jaranwala vom 16. August 2023 bleibt dem Bericht zufolge unzureichend. Nach Blasphemievorwürfen gegen zwei Christen hatten Menschenmengen Kirchen und christliche Wohnhäuser geplündert und in Brand gesetzt. Nach Angaben von „Kirche in Not“ wurden 26 Kirchen und rund 80 Wohnhäuser beschädigt.

Durch die Blasphemiegesetze herrscht in Pakistan quasi Rechtlosigkeit. Betroffen von den Verfolgungen sind auch einzelne Muslime, aber kaum aus religiösen Gründen, sondern wegen persönlicher Konflikte. Das verunklar die allgemeine Lage der Rechtlosigkeit indessen nur noch mehr. „Kirche in Not“ verfolgt diese Problematik seit vielen Jahren. Als positives Signal wertet der Bericht die Regierungsankündigung neuer Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch der Blasphemiegesetze verhindern und eine zügige Rechtsprechung zu ermöglichen. Derlei Ankündigungen gab es indessen schon öfter. Wirkung war nicht zu spüren.

Schutz vor Diskriminierung

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts ist die Gewalt gegen Frauen und Mädchen religiöser Minderheiten. Für 2025 nennt die Kommission 35 Vorfälle. Dokumentiert werden unter anderem Entführungen mit anschließender Zwangskonversion und Zwangsverheiratung. In einigen Fällen stellten sich Behörden auf die Seite der Entführer und weigerten sich, Anzeigen der Eltern minderjähriger Mädchen aufzunehmen. Der Bericht verzeichnet jedoch auch gerichtliche Entscheidungen zugunsten der Betroffenen: Richter verweigerten die Übergabe Minderjähriger an deren angebliche Ehemänner und ermöglichten die Rückkehr zu ihren Familien. In einzelnen Fällen wurden Täter verurteilt.

Einige wenige positive Entwicklungen betreffen die öffentliche Anerkennung der christlichen Gemeinschaft. Der für Minderheiten zuständige Minister der Provinz Punjab bezeichnete ihren Beitrag als „vorbildlich“ und erklärte ihren Schutz zu einer der wichtigsten Aufgaben der Provinzregierung. Zudem untersagte ein Gericht 2025 ausdrücklich die Formulierung „nur Christen“ in Stellenanzeigen für Reinigungskräfte. Damit wurde eine seit vielen Jahren verbreitete diskriminierende Praxis auf dem Arbeitsmarkt verboten.

Die grundsätzliche Kritik von Bischof Shukardin bleibt dennoch deutlich: Die Ausgrenzung religiöser Minderheiten sei „eine bewusste Verleugnung der multireligiösen Realität Pakistans“. Im Bericht „Religionsfreiheit weltweit 2025“ ordnet „Kirche in Not“ Pakistan der Kategorie „Verfolgung“ zu – der höchsten Stufe der Einschränkung der Religionsfreiheit.

Text: Kirche in Not / CNA Deutsch / sig

(SG / sig)



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