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Zur NeuigkeitMissbrauch geistlicher Autorität
Glaube und geistliches Leben wollen zu Freiheit und zur Verbindung mit Gott, den Mitmenschen, der Schöpfung und mit sich selbst beitragen. Unbewusster oder bewusster manipulativer Einsatz geistlicher Autorität - oft gepaart mit Angst machenden und engen Gottesvorstellungen - fügen Menschen jedoch Leid zu.
Auf Grundlage der Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz „Missbrauch geistlicher Autorität“ (AH 338) bietet die Diözese Regensburg betroffenen Menschen Beratung, Wege der Vermittlung oder einen Verfahrensweg für Verdachtsmeldungen an:
Beratung: Betroffene können im geschützten Raum der Beratung irritierende oder verletzende Erfahrungen ansprechen, die auf Missbrauch geistlicher Autorität hinweisen. Sie werden darin unterstützt, diese Erfahrungen einzuordnen und damit umzugehen. Wenn gewünscht, ist auch ein längerer Weg der Begleitung möglich.
Sachverhaltsklärung: Betroffene können den Verdacht auf Missbrauch geistlicher Autorität melden. Eine Stabsstelle im Generalvikariat trägt dafür Sorge, dass die Meldungen fachlich und zielführend bearbeitet werden.
Als Berater/-innen stehen Ihnen derzeit zwei Mitarbeiter/-innen der Diözese (aus verschiedenen Arbeitsbereichen) sowie ein externer Berater zur Verfügung.
Das Beratungsangebot
- ist offen für alle, die von einem möglichen Missbrauch geistlicher Autorität berichten möchten.
- ist streng vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. Jedwede Informationsweitergabe durch die Beratenden erfolgt nur mit unterschriebener Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht.
- will einen geschützten Raum zu Klärung, Einordnung und ersten Beurteilung des Sachverhalts und somit einer ersten Bearbeitung der eigenen Erlebnisse und Erfahrungen bieten.
- kann, je nach Konfliktlage, eine Vermittlung an oder eine Vernetzung mit eine(r) weiterführende(n) Stelle anbahnen.
- informiert betroffene Personen, wenn sie weitere verbindliche Schritte in der Diözese initiieren wollen, über den weiteren Verfahrensweg.
- begleitet sie im Hinblick auf eine Meldung an die Diözese.
In der Regel sind nach einem ersten Erstgespräch fünf Gesprächseinheiten vorgesehen. Diese sollen zu einem Abschluss des ersten Klärungsprozesses oder zu einer Weiterführung an einer anderen Fachstelle (Verweisberatung) oder zu einer Meldung an die Diözese führen.
In Ausnahmefällen kann sich ein längerer Beratungsprozess oder Begleitungsprozess bei den Berater/-innen anschließen.
Für das gesamte Beratungsangebot gilt: Die externen und diözesanen Beraterinnen und Berater unterliegen in der Erfüllung dieser Aufgabe nicht der Weisung durch die Diözese Regensburg. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Sachverhalte sowie die ratsuchenden und beschuldigten Personen verpflichtet – auch gegenüber der Diözese Regensburg und ihren Einrichtungen. (Diözese Regensburg, Organisationserlass vom 17.12.2024, AH 338, S. 23).
Mitarbeiter/-innen der Diözese:
Maria Rehaber-Graf
Geistliche Begleiterin/Exerzitienbegleiterin (Diplom-Religionspädagogin, Gemeindereferentin, Fachberaterin Traumapastoral)
Tel.: +49 160 9915 5947
E-Mail: maria.rehaber-graf(at)bistum-regensburg.de
Bernhard Bauer
Ehe-, Familien-, Lebensberater (Diplom-Theologe, Pastoralreferent)
Tel.: +49 151 1554 1163
E-Mail: bernhard.bauer(at)bistum-regensburg.de


Externer Berater:
Dr. Friedrich Dechant
Diplom-Theologe (ehemaliger Leiter der Telefonseelsorge Oberpfalz Nord)
Tel.: +49 175 5222 079
E-Mail: f.dechant(at)proton.me

Anrufe an die angegebenen Telefonnummern werden ausschließlich von den Beraterinnen und Beratern entgegengenommen, die personalisierten E-Mail Adressen ausschließlich von ihnen abgerufen. Die E-Mail-Korrespondenz dient zur Kontaktaufnahme und zu Terminvereinbarungen. Für die Übermittlung von Dokumenten wird im Bedarfsfall ein datenschutzsicherer Internet-Link zur Verfügung gestellt.
Bei Bedarf können Sie, auch ohne Ihren Namen zu nennen, über die Stabsstelle Missbrauch geistlicher Autorität einen Kontakt zu den Beraterinnen und Beratern aufnehmen. Die Stabsstelle wird Ihnen dann einen Telefontermin vermitteln.
Die Stabsstelle Missbrauch geistlicher Autorität ist eine dem Generalvikar zugeordnete Stelle. Sie
- informiert über das Beratungsangebot und ein mögliches weiteres Verfahren.
- nimmt Meldungen auf Verdacht von Missbrauch geistlicher Autorität entgegen.
- prüft, gemeinsam mit der Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz (Intervention) und der jeweils betroffenen Hauptabteilung im Bischöflichen Ordinariat, den zugrundeliegenden Sachverhalt. Sie würdigt diesen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und spricht eine Handlungsempfehlung gegenüber dem Generalvikar aus.
- dient auch der innerkirchlichen Sensibilisierung für übergriffige oder verletzende Dynamiken in religiösem Kontext.
Bitte beachten Sie, dass Meldungen, welche bei der Stabsstelle „Missbrauch geistlicher Autorität“ eingehen, nicht der Schweigepflicht unterliegen, sondern unmittelbar ein Prüfverfahren auslösen.
An der Stabsstelle Missbrauch geistlicher Autorität steht Ihnen zur Verfügung:
Marianne Brandl
Diplom-Theologin (Pädagogin M.A., Psychologische Beraterin, Leiterin der Fachstelle Sekten- und Weltanschauungsfragen in der Diözese Regensburg)
Tel. +49 941 5972 433
E-Mail: marianne.brandl(at)bistum-regensburg.de
Was ist Missbrauch geistlicher Autorität?
Von Missbrauch geistlicher Autorität kann man sprechen, wenn kirchliche Amtsträger und Beschäftigte, kirchliche Mandatsträger/innen oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- „geistliche Mittel“ (spirituell-theologische Aussagen, Rituale, kirchliche Vollzüge) als Machtmittel missbrauchen,
- anderen in nachdrücklicher und manipulativer Weise ihre eigenen religiösen Auffassungen aufdrängen und
- zu fremdbestimmten geistlichen Verhaltensweisen, Handlungen oder Entscheidungen drängen.
Wie kann Missbrauch geistlicher Autorität identifiziert werden?
Missbrauch geistlicher Autorität kann aus vielen unterschiedlichen Verhaltensweisen zwischen Menschen bestehen. Diese Verhaltensweisen und ihre Auswirkungen werden religiös begründet. Um einen Missbrauchs geistlicher Autorität festzustellen, bedarf es „des Vorliegens mehrerer Indizien und deren wiederholter Anwendung“ (AH 338, S. 16). Für Reflexion und Beratungsgespräche hat die Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz detaillierte Fragestellungen vorgelegt (vgl. AH 338, S. 16-22).
Was unterscheidet einen „Hinweis“ auf Verdacht Missbrauch geistlicher Autorität von einer „Meldung"?
Die Berater/innen nehmen in den Beratungsgesprächen einen Hinweis auf Verdacht des Missbrauchs geistlicher Autorität entgegen. Sie erfahren also davon, dass ein solcher Missbrauch stattgefunden haben kann. Was in den Beratungsgesprächen besprochen wird, bleibt vertraulich. Für die Leitung der Diözese Regensburg ist es jedoch wichtig zu wissen, dass etwas vorgefallen ist. Was in der Beratung besprochen wurde, wird daher in wenigen Angaben zusammengefasst, so dass niemand erkennen kann, um welche Personen oder konkreten Orte es sich handelt. Eine jährliche Zusammenfassung aller Hinweise erhalten die Stabsstelle Missbrauch geistlicher Autorität und der Generalvikar, um damit im Hinblick auf Prävention und Schutz weiter zu arbeiten. Möchten Sie nicht, dass Ihr Hinweis trotz Anonymisierung weitergegeben wird, werden Ihre Angaben dazu nicht in den Jahresbericht aufgenommen.
„Meldung“ bedeutet die Information der Stabsstelle über einen Verdacht des Missbrauchs geistlichen Autorität. Eine Meldung geschieht im Namen der/des Betroffenen und löst ein festgelegtes Verfahren aus. Die Meldung wird sowohl von den Stabsstellen Missbrauch geistlicher Autorität und Kinder- und Jugendschutz/Intervention sowie der betroffenen Hauptabteilungsleitung unter Einbezug weiterer Fachstellen und Fachleuten aus einem Expertenbeirat geprüft. Die Stabsstelle Missbrauch geistlicher Autorität legt dem Generalvikar das Ergebnis der Prüfung sowie einen Interventionsvorschlag vor.
Für wen sind Berater/innen und Stabsstelle zuständig?
Die Beraterinnen und Berater sowie die Stabsstelle bearbeiten Hinweise und Meldungen des Missbrauchs geistlicher Autorität durch kirchliche Beschäftigte oder ehrenamtliche Mitarbeiter der Diözese Regensburg während ihres Dienstes. Das Beratungsangebot ist bei Bedarf auch für Sie offen, wenn diese Zuständigkeit für Sie nicht zutrifft. In einem ersten Gespräch werden Ihnen dann die Möglichkeiten und Grenzen einer Beratung z. b. außerhalb der diözesanen Zuständigkeit erläutert.
Meldungen, die bei der Stabsstelle Missbrauch geistlicher Autorität eingehen und in der Zuständigkeit einer anderen Diözese liegen, werden aufgenommen und an den Generalvikar der zuständigen Diözese übermittelt.
Ist das Angebot „Beratung“ oder „Sachverhaltsklärung“?
Missbrauch geistlicher Autorität ist ein komplexer und oft strittiger Sachverhalt. Im Beratungsangebot soll eine erste Einordnung der Situation, sowie eine Klärung der Wünsche und Möglichkeiten der Beratungsnehmenden erfolgen. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie hin zu tragfähigen Entscheidungen und weiteren Schritten. Damit für ein späteres Prüfverfahren auch kirchenrechtlich verwertbare Angaben zur Verfügung stehen, werden Gespräche - nach Absprache - in unterschiedlicher Weise dokumentiert. Das hilft, sie für eine spätere Meldung nutzen zu können. Da im Beratungsprozess die Beratung und nicht die Sachverhaltsklärung im Vordergrund steht, kann es sein, dass sich an die Beratung ein eigenes Verfahren anschließen muss, welches den Sachverhalt noch einmal genau klärt und prüft, ob und wie eingegriffen oder geahndet werden kann. Dabei wird von Seiten der Diözese versucht, die belastende Situation erneuter Gespräch möglichst gering zu halten.
Welche Konfliktsituationen stellen nicht unbedingt einen Missbrauch geistlicher Autorität dar?
Nicht jeder „zwischenmenschliche Konflikt in religiösen Fragen“ und „nicht jede Grenzverletzung im kirchlichen Alltag“ sind bereits „Missbrauch geistlicher Autorität“. Hierarchisch gelöste Richtungskonflikte in der Seelsorge oder Irritationen im Prozess einer Geistlichen Begleitung sind nicht wünschenswert. Sie sind für die Beteiligten oft sehr belastend. „In der Regel erfüllen diese Auseinandersetzungen aber nicht die Kriterien, um den Konflikt als Geistlichen Missbrauch zu bezeichnen“ (AH 338, S. 21 f.).
Welchen Erfolg kann meine Meldung haben?
Sanktionen oder rechtliche Verfahren setzen voraus, „dass Taten des Geistlichen Missbrauchs genau umschrieben sind und kirchenrechtlich verfolgt werden können“ (AH 338, S. 32). Wenn sich Betroffene an die Beratung oder an die Stabsstelle wenden, werden möglicherweise nicht immer disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen im Vordergrund stehen können. Über die Beratung können Sie für sich seelsorgliche oder psychologische Unterstützung erhalten. Vor allem besteht die Möglichkeit, Erfahrungen weiter zu geben und auf Leid verursachende Dynamiken in konkreten Zusammenhängen hinzuweisen.